
Ooops! Auch bei reinen Sachschäden ist es besser, die Polizei zu informieren.
Ein Autofahrer hatte beim Zurücksetzen eine Mauer beschädigt, den Unfall aber erst eineinhalb Stunden später der Polizei gemeldet. Seinen Führerschein darf er dennoch behalten, entschied das Amtsgericht Bielefeld (Az. 9 Gs-402 Js 3422/13-5435/13). Die Staatsanwaltschaft wollte dem Fahrer im Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht den Führerschein entziehen. Dagegen klagte er – mit Erfolg. Im Regelfall gelten bei Fahrerflucht mildernde Umstände bei kleineren Schäden bis 1 300 Euro, wenn der Unfall innerhalb von 24 Stunden gemeldet wird. Der angerichtete Schaden in Höhe von rund 1 650 Euro sei zwar nicht unerheblich, urteilten die Richter. Es sei dem Mann allerdings zugutezuhalten, dass er sich nie zuvor einen derartigen Verstoß hatte zuschulden kommen lassen und außerdem freiwillig zur Polizei gegangen war.
Tipp: Auch wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist, melden Sie Unfälle besser sofort der Polizei. Ansonsten könnten Sie später auch mit Ihrer Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung Probleme bekommen.
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