Unsere Übersicht zeigt Möglichkeiten, während der Laufzeit Zahlungen zu erhalten, den Vertrag zu optimieren oder zu beenden. Dass sie ihre Police verkaufen können, ist vielen Kundinnen und Kunden nicht bewusst.
Police optimieren
Bei Verträgen mit dynamischer Anpassung kommt es zu regelmäßigen Beitragserhöhungen. Sie können diesen widersprechen und so Kosten sparen. Wenn Sie den gesamten Jahresbeitrag im Voraus zahlen, fällt die Ablaufleistung höher aus. Sie können auch auf monatliche Raten zurückwechseln.
Police beitragsfrei stellen
Wenn Sie sich den Beitrag nicht mehr leisten können oder wollen, können Sie die Zahlung stoppen. Das bisher angesparte Kapital wirft weiterhin Zinsen ab.
Die Ablaufleistung fällt geringer aus als bei regulären Beitragszahlungen, da weniger Beiträge in den Vertrag geflossen sind.
Policendarlehen aufnehmen
Versicherer gewähren meist ein Policendarlehen bis zur Höhe des Rückkaufswerts. Es muss spätestens bei Ablauf des Vertrags zurückgezahlt werden. Der Zins des Darlehens ist dabei viel höher als der Zins für Ihren Sparbeitrag der Versicherung. Auch Zweitmarktfirmen bieten Darlehen an.
Überschüsse kassieren
Sie können sich bisher fest gutgeschriebene Überschüsse vor Vertragsablauf auszahlen lassen. Dies ist jedoch nicht bei allen Versicherern möglich. So bietet die Allianz diese Möglichkeit nicht, wohl aber beispielsweise die Debeka und die HUK.
Police verkaufen
Ein Verkauf an eine Zweitmarktfirma kann mehr einbringen als der Rückkaufswert des Versicherers. Um ein Kaufangebot zu erhalten, müssen Sie bei Ihrem Versicherer zunächst den aktuellen Rückkaufswert erfragen.
Police kündigen
Bei einer Vertragskündigung erhalten Sie den Rückkaufswert von ihrem Versicherer. In den ersten Jahren der Laufzeit wurden von ihren Beiträgen Abschlusskosten abgezogen, so dass der Rückkaufswert geringer sein kann als die Summe Ihrer eingezahlten Beiträge.
Bis zum regulären Vertragsende durchhalten
Den Vertrag durchzuhalten ist meist die beste Wahl. Eine vergleichbar hohe sichere Verzinsungen ist kaum noch zu finden. Die meisten Kosten sind bezahlt, ein großer Teil Ihrer Beiträge wird verzinst. Die Garantieleistung kennen Sie seit Vertragsbeginn. Dazu kommt eine Überschussbeteiligung, die erst bei Vertragsende feststeht.
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Zitat: „Proconcept (LV-Doktor) ist ein auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen, von dem wir erwarten, dass es alle seine Kunden fair behandelt. Wo dies nicht der Fall ist, werden wir das auch künftig kritisieren.“ (PH)
Wir gehen davon aus, dass dies nicht nur ein Lippenbekenntnis ist und nur für die proConcept, sondern ALLE Unternehmen gilt. Wann wollen Sie also damit beginnen, auch die Versicherer kritisch zu beleuchten und über jeden Fall unfairer Behandlungen von Kunden durch Versicherer berichten?
Schade, dass test.de immer wieder die Fälle Zunker und Krebs zitiert und diese pauschalisiert. Nicht nur, dass mit diesen beiden Kunden letztlich eine zufriedenstellende Einigung im Sinne beider Parteien erzielt werden konnte, auch sind diese Fälle Einzelfälle. Wir haben Ihnen bereits mehrfach unsere Gesprächsbereitschaft signalisiert und konkret angeboten, über jeden erfolgreich abgewickelten Fall Auskunft zu erteilen. Schließlich reklamieren Sie ja für sich selbst, über jedes Unternehmen zu berichten, welches seine Kunden unseriös behandelt. Und jeder unserer Fälle, die erfolgreich abgeschlossen wurden, steht für einen durch die Versicherungsunternehmen unfair behandelten Kunden.
Leider gibt es auch Kunden, denen Proconcept vollmundige Versprechungen gemacht hat, die dann nicht eingehalten worden sind. Hier ein Beispiel:
www.test.de/Lebensversicherung-Proconcept-fuehrt-Kunden-bewusst-in-die-Irre-4703381-0 (maa)
Auch wir sind nicht frei von Fehlern, deswegen haben wir die harsche und in der Mehrheit der Punkte ungerechtfertigte Kritik von test dennoch zum Anlass genommen, sowohl interne Prozesse als auch unser Rechtsschutzmodell LV-Doktor zu optimieren. Die von woejrle59 zitierte Wartezeit von 3 - 6 Wochen für die Rückkaufswerte ist an der Tagesordnung. Zudem konnten wir, obwohl unsere Rechtsauffassung und unsere Bemühungen von test belächelt wurden, in den vergangenen Monaten viel erreichen: Sowohl das EuGH-Urteil zum unbegrenzten Widerruf von LV‘s – der sogenannte Widerrufsjoker – als auch zahlreiche Grundsatzentscheidungen am BGH haben die Netzwerkanwälte von LV-Doktor erzielt. 85 Verfahren konnten wir bereits am BGH erfolgreich beenden, weitere 118 Verfahren sind derzeit dort anhängig. Auch konnten von den 18 eingereichten Verfassungsbeschwerden 12 gewonnen werden, 39 Nichtzulassungsbeschwerden erfolgreich vorgelegt & Hunderte von Vergleichen und stattgebenden Urteilen erzielt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren von Finanztest,
Sie kritisieren in Ihrem Testbericht aus dem Jahr 2012, dass sich in unseren Ankaufsbedingungen kein Hinweis auf die Auszahlungsfrist findet, obwohl wir von 14-20 Tagen sprechen. Wir haben diese Kritik aufgenommen und die Bearbeitungsdauer nun auch in den Kaufvertragsbedingungen verankert. Der Kunde hat damit einen Rechtsanspruch auf Auszahlung nach spätestens 18 Tagen. Des Weiteren erlauben wir uns den Hinweis, dass in Ihrem Testbericht unterschiedliche Geschäftsmodelle miteinander verglichen werden. Wir kaufen nicht nur die "Nuggets", sondern geben eine Ankaufsgarantie für alle Verträge, d.h. auch für Verträge deren Weiterführung sich nicht lohnt. Wir betreiben Policenfactoring, deshalb auch die Gebühren. Dass die Auszahlung des Kaufpreises in einer Summe erfolgt, versteht sich von selbst.