Lampen Neues Energielabel für Leucht­mittel

Lampen - Neues Energielabel für Leucht­mittel

Von wegen Glühbirnen. Nicht alle Leucht­mittel haben eine Birnenform und die meisten glühen auch nicht mehr. © Getty Images

Seit September sind die A+-Klassen auch bei Leucht­mitteln verschwunden. Außerdem dürfen viele Halogen­lampen und Leucht­stoff­röhren künftig nicht mehr hergestellt werden.

Über­gangs­frist für alte Lampen

Lampen - Neues Energielabel für Leucht­mittel

Links alt, rechts neu. Auf dem neuen EU-Label für Lampen sind die Klassen A bis G; unten rechts führt ein QR-Code zur Produkt­daten­bank der EU. © Europäische Kommission

Schluss mit Plus. Seit dem 1. September findet sich auf Leucht­mitteln ein neues EU-Energielabel. Das neue Label sieht fast so aus wie das alte, aber: Wie bei anderen neuen EU-Labeln verschwinden Effizienz­klassen wie A+ oder A++, die neuen reichen von A bis G.

Strengere Kriterien. Allerdings ist die neue Skala strenger als die alte, nur wenige Lampen werden anfangs die Top-Klassen A oder B belegen.

Kürzere Frist für Onlinehändler. Vorhandene Lager­bestände mit dem alten Label dürfen in Laden­geschäften noch 18 Monate abver­kauft werden. Onlinehändler hingegen müssen die alten Label inner­halb von 14 Tagen durch neue ersetzen.

Unterschiede sollen wieder klarer erkenn­bar sein

Die alte Klassifizierung hatte mit der Zeit ihre Wegweiser­funk­tion verloren: „Unsere Lampen und andere Beleuchtungs­produkte sind in den letzten Jahren so viel effizienter geworden, dass mehr als die Hälfte der LEDs jetzt in die Klasse A++ fallen“, so EU-Energiekommis­sarin Kadri Simson. Mit den Klassen A bis G sollen nun die Unterschiede in der Effizienz wieder klarer sein. 2020 wurden in der EU etwa 1,5 Milliarden Leucht­mittel verkauft, schätzt die EU. Das waren vier pro Haushalt und Jahr in der Union.

Etikett mit QR-Code

Das neue Etikett zeigt neben dem (modellierten) Jahres­strom­verbrauch des Leucht­mittels auch einen QR-Code. Dieser führt direkt zum Produkt in der EU-weiten Produkt­daten­bank für die Energieverbrauchs­kenn­zeichnung (EPREL). Dort sind weitere Daten zu dem Produkt gespeichert. In der Daten­bank sind auch Fakten für andere Produkte mit neuen EU-Labeln enthalten, wie etwa Waschmaschinen, Kühlschränke oder Fernseher. Darunter zum Beispiel Größen­angaben oder wie lange Garantie gewährt wird.

Aus für etliche Leucht­stoff- und Halogen­lampen

Seit dem 1. September gelten auch Produktions­verbote für bestimmte Lampentypen:

  • Stabförmige Hoch­volt-Halogen­lampen mit dem Sockel R7s und einem Licht­strom von mehr als 2700 Lumen, die in Baustrah­lern und manchen Wand­strah­lern verwendet werden.
  • Kompakt­leucht­stoff­lampen mit integrierten Vorschalt­geräten im Sockel, erkenn­bar an ihren weißen, dünnen, gewundenen Glas­röhren. Sie gehörten zu den Energiespar­lampen der ersten Stunde in den 90er Jahren.
  • Nieder­volt-Halogen­lampen mit GU4- und GU5.3-Sockeln – sie haben zwei Kontakte und stecken zum Beispiel noch in vielen Deckenbe­leuchtungen.

Ein Abver­kauf ist aber noch bis ins Jahr 2023 möglich.

Diese Lampen haben noch Schon­frist bis 2023

Noch zwei weitere Jahre dürfen die folgenden Lampentypen produziert werden:

  • Lineare Leucht­stoff­lampen T8 – besser bekannt als Neon­röhren. Sie kommen meist in Decken­lampen zum Einsatz und haben die Stan­dard­längen 60, 120 und 150 Zenti­meter.
  • Hoch­volt-Halogenlämp­chen mit G9-Sockel sowie
  • Nieder­volt-Halogenbirn­chen mit G4 oder GY6.35-Sockel – erkenn­bar an ihren zwei dünnen Drähten, die als Steck­kontakte dienen.

Ausnahmen für Spezialisten

Zahlreiche Spezial­lampen und Licht­quellen für Spezial­anwendungen sind nicht oder nur zum Teil von den neuen Rege­lungen betroffen, so der Zentral­verband der Elektrotechnik- und Elektronik­industrie (ZVEI). Ausnahmen gelten etwa für:

  • Not- und Signalbe­leuchtung,
  • farbige Lampen,
  • elektronische Displays,
  • Pflanzen- und Insekten­lampen,
  • Bühnen- und Studiobe­leuchtung,
  • Licht­quellen für Öfen.

Tipp: Unser LED-Lampen-Test bietet neben einem Glossar zu Beleuchtungs-Fach­begriffen auch Fotos der gängigsten Sockeltypen. So erkennen Sie problemlos, welche Lampentypen von den neuen Rege­lungen betroffen sind.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.05.2024 um 11:05 Uhr
    Bestimmung der Energieeffizienz

    @Dome23: Im Anhang 1 der zuständigen EU-Verordnung aus dem Jahr 2019 steht, dass die Bestimmung der Energieeffizienz das Licht berücksichtigt, welches auch genutzt wird, den "Nutzlichtstrom" (Begriff 15 des Anhanges). Strahlt eine Lichtquelle rundum, wird rundum gemessen. Strahlt sie gebündeltes Licht ab, dann nur das Lichtbündel.
    Was ja auch Sinn ergibt: Zum Beispiel bei einem Spot mit gebündeltem Licht interessiert nur das Spotlicht und nicht, was die LED noch ungenutzt im Inneren des Gehäuses beleuchtet.
    Im Anhang II der Verordnung fließt der Nutzlichtstrom in eine Formel ein, die Anforderungen für die Energieeffizienz festlegt. In die Formel gehen auch Korrekturfaktoren für gebündeltes und ungebündeltes Licht ein.
    Gemessen wird die Lichtquelle. Bei einer entnehmbaren LED-Birne o.Ä. wird diese als Lichtquelle gemessen, nicht die gesamte Lampe. Wenn also später die Lampe, in der die Lichtquelle eingebaut wird, einen Teil des Lichts schluckt, so geht das nicht ein in die Angabe der Effizienzklasse für die Lichtquelle.
    Link zur EU-Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2020&from=EN

  • Dome23 am 04.05.2024 um 00:31 Uhr
    Berechnung der Energieeffizienzklasse

    Guten Tag, ich habe vor kurzem mit einem Mitarbeiter eines Messlabores gesprochen. Dieser hat mir gesagt, dass die Energieeffizienzklasse eines LED Strahlers ebenfalls vom Abstrahlwinkels abhängig ist. Somit hätte eine Leuchte trotz gleicher Effizienz mit einer Lichtlenkung (z.B einer Optik) eine bessere Effizienzklasse als eine Leuchte ohne Optik. Ist das wirklich richtig ?
    Zudem dürfe man bei Leuchten oder Strahler deren Lichtquelle austauschbar ist, die reine LED Effizienz ohne rechnerischen Abzug angeben, selbst wenn die Effizienz (Lumen pro Watt) durch eine Plastik oder Glasabdeckung reduziert wird. Ist das ebenfalls korrekt ?
    Besten Dank für Ihre Hilfe und der Beantwortung meiner Frage zum Verbraucherschutz

  • pantoffelfreund am 09.08.2022 um 16:14 Uhr
    Energielabel

    Danke für Erläuterung und EPREL-Adresse.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.08.2022 um 15:20 Uhr
    Energielabel

    @pantoffelfreund: Egal ist das nicht, ob A oder F. Laut EU-Verordnung 2019/22015, Anhang II ist die Lichtausbeute von Klasse A über 210 Lumen pro Watt, bei D 135 bis 160 und bei G unter 85 Lumen pro Watt. Jede Stufe besser nutzt also den Strom etwa 20 Prozent besser. Die Unterschiede zwischen den Lampen können Sie auch auf dem Energielabel grob sehen, weil unten auf dem Label bei LED-Birnen der Stromverbrauch steht, angegeben in Kilowattstunden pro 1000 Stunden Betriebszeit. Nur anhand des Stromverbrauchs wissen Sie aber noch nichts über die Helligkeit, die die Leuchte verstrahlt. Das soll die Effizienzklasse A bis G angeben. Genaueres sehen Sie in der EU-Datenbank EPREL eprel.ec.europa.eu - Hersteller, Modellname oder Artikelnummer des Produktes dort eingeben und Suche starten.

  • pantoffelfreund am 07.08.2022 um 14:35 Uhr
    Sind LED-Leuchtmittel mit Klasse F und G Schrott?

    Ich beabsichtige, konventionelle Leuchtmittel gegen solche mit LED zu ersetzen. Das Energielabel soll mir helfen, eine vernünftige Kaufentscheidung zu treffen. Beim Durchsuchen der diversen Angebote stoße ich auf erschreckend viele LED-Birnen mit Klasse G und F. Ist das Schrott? Oder ist die Energieeffizienz-Differenz zwischen F und A dermaßen gering, so daß es egal ist, welcher Buchstabe auf der Verpackung steht?