
Von wegen Glühbirnen. Nicht alle Leuchtmittel haben eine Birnenform und die meisten glühen auch nicht mehr. © Getty Images
Seit September sind die A+-Klassen auch bei Leuchtmitteln verschwunden. Außerdem dürfen viele Halogenlampen und Leuchtstoffröhren künftig nicht mehr hergestellt werden.
Übergangsfrist für alte Lampen

Links alt, rechts neu. Auf dem neuen EU-Label für Lampen sind die Klassen A bis G; unten rechts führt ein QR-Code zur Produktdatenbank der EU. © Europäische Kommission
Schluss mit Plus. Seit dem 1. September findet sich auf Leuchtmitteln ein neues EU-Energielabel. Das neue Label sieht fast so aus wie das alte, aber: Wie bei anderen neuen EU-Labeln verschwinden Effizienzklassen wie A+ oder A++, die neuen reichen von A bis G.
Strengere Kriterien. Allerdings ist die neue Skala strenger als die alte, nur wenige Lampen werden anfangs die Top-Klassen A oder B belegen.
Kürzere Frist für Onlinehändler. Vorhandene Lagerbestände mit dem alten Label dürfen in Ladengeschäften noch 18 Monate abverkauft werden. Onlinehändler hingegen müssen die alten Label innerhalb von 14 Tagen durch neue ersetzen.
Unterschiede sollen wieder klarer erkennbar sein
Die alte Klassifizierung hatte mit der Zeit ihre Wegweiserfunktion verloren: „Unsere Lampen und andere Beleuchtungsprodukte sind in den letzten Jahren so viel effizienter geworden, dass mehr als die Hälfte der LEDs jetzt in die Klasse A++ fallen“, so EU-Energiekommissarin Kadri Simson. Mit den Klassen A bis G sollen nun die Unterschiede in der Effizienz wieder klarer sein. 2020 wurden in der EU etwa 1,5 Milliarden Leuchtmittel verkauft, schätzt die EU. Das waren vier pro Haushalt und Jahr in der Union.
Etikett mit QR-Code
Das neue Etikett zeigt neben dem (modellierten) Jahresstromverbrauch des Leuchtmittels auch einen QR-Code. Dieser führt direkt zum Produkt in der EU-weiten Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL). Dort sind weitere Daten zu dem Produkt gespeichert. In der Datenbank sind auch Fakten für andere Produkte mit neuen EU-Labeln enthalten, wie etwa Waschmaschinen, Kühlschränke oder Fernseher. Darunter zum Beispiel Größenangaben oder wie lange Garantie gewährt wird.
Aus für etliche Leuchtstoff- und Halogenlampen
Seit dem 1. September gelten auch Produktionsverbote für bestimmte Lampentypen:
- Stabförmige Hochvolt-Halogenlampen mit dem Sockel R7s und einem Lichtstrom von mehr als 2700 Lumen, die in Baustrahlern und manchen Wandstrahlern verwendet werden.
- Kompaktleuchtstofflampen mit integrierten Vorschaltgeräten im Sockel, erkennbar an ihren weißen, dünnen, gewundenen Glasröhren. Sie gehörten zu den Energiesparlampen der ersten Stunde in den 90er Jahren.
- Niedervolt-Halogenlampen mit GU4- und GU5.3-Sockeln – sie haben zwei Kontakte und stecken zum Beispiel noch in vielen Deckenbeleuchtungen.
Ein Abverkauf ist aber noch bis ins Jahr 2023 möglich.
Diese Lampen haben noch Schonfrist bis 2023
Noch zwei weitere Jahre dürfen die folgenden Lampentypen produziert werden:
- Lineare Leuchtstofflampen T8 – besser bekannt als Neonröhren. Sie kommen meist in Deckenlampen zum Einsatz und haben die Standardlängen 60, 120 und 150 Zentimeter.
- Hochvolt-Halogenlämpchen mit G9-Sockel sowie
- Niedervolt-Halogenbirnchen mit G4 oder GY6.35-Sockel – erkennbar an ihren zwei dünnen Drähten, die als Steckkontakte dienen.
Ausnahmen für Spezialisten
Zahlreiche Speziallampen und Lichtquellen für Spezialanwendungen sind nicht oder nur zum Teil von den neuen Regelungen betroffen, so der Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI). Ausnahmen gelten etwa für:
- Not- und Signalbeleuchtung,
- farbige Lampen,
- elektronische Displays,
- Pflanzen- und Insektenlampen,
- Bühnen- und Studiobeleuchtung,
- Lichtquellen für Öfen.
Tipp: Unser LED-Lampen-Test bietet neben einem Glossar zu Beleuchtungs-Fachbegriffen auch Fotos der gängigsten Sockeltypen. So erkennen Sie problemlos, welche Lampentypen von den neuen Regelungen betroffen sind.
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@Dome23: Im Anhang 1 der zuständigen EU-Verordnung aus dem Jahr 2019 steht, dass die Bestimmung der Energieeffizienz das Licht berücksichtigt, welches auch genutzt wird, den "Nutzlichtstrom" (Begriff 15 des Anhanges). Strahlt eine Lichtquelle rundum, wird rundum gemessen. Strahlt sie gebündeltes Licht ab, dann nur das Lichtbündel.
Was ja auch Sinn ergibt: Zum Beispiel bei einem Spot mit gebündeltem Licht interessiert nur das Spotlicht und nicht, was die LED noch ungenutzt im Inneren des Gehäuses beleuchtet.
Im Anhang II der Verordnung fließt der Nutzlichtstrom in eine Formel ein, die Anforderungen für die Energieeffizienz festlegt. In die Formel gehen auch Korrekturfaktoren für gebündeltes und ungebündeltes Licht ein.
Gemessen wird die Lichtquelle. Bei einer entnehmbaren LED-Birne o.Ä. wird diese als Lichtquelle gemessen, nicht die gesamte Lampe. Wenn also später die Lampe, in der die Lichtquelle eingebaut wird, einen Teil des Lichts schluckt, so geht das nicht ein in die Angabe der Effizienzklasse für die Lichtquelle.
Link zur EU-Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2020&from=EN
Guten Tag, ich habe vor kurzem mit einem Mitarbeiter eines Messlabores gesprochen. Dieser hat mir gesagt, dass die Energieeffizienzklasse eines LED Strahlers ebenfalls vom Abstrahlwinkels abhängig ist. Somit hätte eine Leuchte trotz gleicher Effizienz mit einer Lichtlenkung (z.B einer Optik) eine bessere Effizienzklasse als eine Leuchte ohne Optik. Ist das wirklich richtig ?
Zudem dürfe man bei Leuchten oder Strahler deren Lichtquelle austauschbar ist, die reine LED Effizienz ohne rechnerischen Abzug angeben, selbst wenn die Effizienz (Lumen pro Watt) durch eine Plastik oder Glasabdeckung reduziert wird. Ist das ebenfalls korrekt ?
Besten Dank für Ihre Hilfe und der Beantwortung meiner Frage zum Verbraucherschutz
Danke für Erläuterung und EPREL-Adresse.
@pantoffelfreund: Egal ist das nicht, ob A oder F. Laut EU-Verordnung 2019/22015, Anhang II ist die Lichtausbeute von Klasse A über 210 Lumen pro Watt, bei D 135 bis 160 und bei G unter 85 Lumen pro Watt. Jede Stufe besser nutzt also den Strom etwa 20 Prozent besser. Die Unterschiede zwischen den Lampen können Sie auch auf dem Energielabel grob sehen, weil unten auf dem Label bei LED-Birnen der Stromverbrauch steht, angegeben in Kilowattstunden pro 1000 Stunden Betriebszeit. Nur anhand des Stromverbrauchs wissen Sie aber noch nichts über die Helligkeit, die die Leuchte verstrahlt. Das soll die Effizienzklasse A bis G angeben. Genaueres sehen Sie in der EU-Datenbank EPREL eprel.ec.europa.eu - Hersteller, Modellname oder Artikelnummer des Produktes dort eingeben und Suche starten.
Ich beabsichtige, konventionelle Leuchtmittel gegen solche mit LED zu ersetzen. Das Energielabel soll mir helfen, eine vernünftige Kaufentscheidung zu treffen. Beim Durchsuchen der diversen Angebote stoße ich auf erschreckend viele LED-Birnen mit Klasse G und F. Ist das Schrott? Oder ist die Energieeffizienz-Differenz zwischen F und A dermaßen gering, so daß es egal ist, welcher Buchstabe auf der Verpackung steht?