Das Energielabel
Jede Waschmaschine muss im Geschäft mit einem Energieetikett versehen sein. Das informiert auf einen Blick über die wichtigsten technischen Daten. Hier lesen Sie, was die Zahlen bedeuten. Und: Ab März 2021 gibt es ein neues Label.
Energie-Label – in ganz Europa gleich
Seit den 1990er Jahren müssen Waschmaschinen einen Stromausweis mitführen. Er heißt EU-Label, Energielabel oder Energieetikett. Das europaweit einheitliche Etikett informiert über die wichtigsten technischen Daten. Es basiert auf Verordnungen der Europäischen Kommission. Sie gelten für alle EU-Mitglieder. Im Mittelpunkt stehen die Verbrauchswerte für Strom und Wasser. Kunden sollen auf einen Blick erkennen, ob sie einen Sparfuchs oder einen Verschwender vor sich haben.
Neues Energielabel ab 1. März 2021

Ab März 2021 gelten neue Vorschriften für das EU-Label, es wird dann anders aussehen und die Effizienzklassen werden anders berechnet als bisher. Die Plus-Klassen verschwinden. Bestehende Geräte werden niedriger eingestuft, damit für Innovationen Luft nach oben bleibt. Aus A+++ wird künftig meist B oder C. Auf vor dem 1. März ausgelieferten Maschinen klebt zwar noch das bisherige Label. Beigelegt kann jedoch schon das neue Label sein. Auf Geräte, die schon vor dem 1. März 2021 in den Läden standen, müssen die Händler innerhalb von 14 Arbeitstagen das neue Label aufkleben. Das alte sollte Mitte März also weitgehend aus den Elektromärkten und Onlineshops verschwunden sein. Geräte, die es nach Ablauf der Übergangsfrist noch tragen, sind vermutlich Auslaufmodelle. Sie dürfen das alte Etikett zwar behalten, müssen aber bis zum 30. November 2021 verkauft werden.
Labelfarben von Grün bis Rot
Sieben Farbbalken kennzeichnen die Effizienzklassen von A bis G. A steht für ausgesprochen günstig, G für grottenschlecht. Die Farbskala reicht von Dunkelgrün für die sparsamsten Geräte bis Tiefrot für die absoluten Verschwender. Die EU-Kommission hat die Klassengrenzen so definiert, dass die beste Klasse A zur Einführung voraussichtlich nicht erreicht wird. A soll erst im Verlauf von zehn Jahren von der Mehrheit der Modelle erreicht werden. Die Skala ist so abgestuft, dass der Abstand zwischen zwei benachbarten Klassen 11 bis 14 Prozent ausmacht.
Label-Angaben gelten für das Sparprogramm
Alle Angaben auf dem neuen Label gelten für das Energiesparprogramm „Eco 40 – 60“, das neue Waschmaschinen ab dem 1. März 2021 haben müssen. Die Einstufung in die jeweilige Energieeffizienzklasse erfolgt nach dem Energieeffizienzindex (EEI). Dieser Wert wird über eine Formel berechnet, in den der Energieverbrauch für den Waschzyklus bei Voll-, Halb- und Viertelbeladung sowie die Nenngröße eingeht.
Die neuen Angaben zum Stromverbrauch
Der Stromverbrauch wird jetzt pro 100 Waschzyklen angegeben, der Wasserverbrauch pro Waschzyklus. Auf dem alten Label stand jeweils der Jahresverbrauch. Neu sind Angaben zur Programmdauer und Wäschemenge, die laut Anbieter in die Maschine passt. Geblieben ist die Schleudereffizienz. Bei den Schallemissionen nennt das neue Label nur noch den Spitzenwert beim Schleudern und nicht mehr den beim Spülen. Eingeführt werden aber zusätzliche Schallemissionsklassen. A bekommt, wer leiser schleudert als 73 Dezibel, D gibts ab 81 Dezibel.
Jetzt Vorgaben für die Waschprogrammdauer
Neu sind Vorgaben für die Programmdauer abhängig von der Gerätegröße. Eine 8 kg-Waschmaschine darf voll beladen im Programm „Eco 40 – 60“ höchstens 3 Stunden 39 Minuten benötigen, mit Teilbeladung sollen es 2 Stunden 48 Minuten sein. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die teilweise sehr langen Laufzeiten des Standardprogramms, die von Verbrauchern häufig nicht akzeptiert wurden und zur geringen Nutzung des sparsamsten Programmes führten.
Wie die Werte zustande kommen
Die Label-Verordnungen aus Brüssel schreiben Normprüfungen und Rechenformeln vor. Damit müssen die Gerätehersteller arbeiten. Auch die Stiftung Warentest benutzt die Vorgaben häufig bei den Tests. Wie viel die einzelne Waschmaschine im Alltag tatsächlich verbraucht oder wie laut sie ist, hängt aber stark von der individuellen Nutzung ab.
Ohne Label keine Werbung
Das Label muss im Geschäft gut sichtbar außen am Gerät kleben. Es reicht nicht, es einfach in die Gebrauchsanleitung oder in die Trommel zu legen. Ohne Labelklasse dürfen Händler auch nicht für die Waschmaschine werben. Ob Prospekte, Anzeigen, Onlineshops: Wenn ein Preis oder technische Infos beim Produkt stehen, muss auch die Effizienzklasse dabeistehen.
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