Kündigung mit Abfindung

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Datum:
  • Text: Isabell Pohlmann
  • Faktencheck: Sabine Vogt

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 21.10.2024 um 13:32 Uhr
    Abzüge und Steuern/Krankenvers. nachträglich

    @butje65: Bitte lesen Sie unsere Berichterstattung zum Thema Früher in Rente und zu den freiwilligen Einzahlungen. Die Vor- und Nachteile zu freiwilligen Einzahlungen stellen wir dort dar:
    www.test.de/freiwilliger-rentenbeitrag
    www.test.de/rente-extrazahlung

    In diesem Artikel hier betrachten wir die aktuelle Situation: Die Abfindung steht im Raum und Beschäftigte stehen vor der Frage, was sie aus dem Geld machen sollen und wie wieviel Ihnen davon bleibt.

    Die Ausgleichszahlung auf das Rentenkonto ist eine mögliche Option, um in diesem Moment die Steuerlast deutlich zu senken - in unserem Beispiel gleich um mehrere Tausend Euro.

    Wenn eine solche Zahlung auf das Rentenkonto vorgenommen wird und dadurch die Altersrente höher ausfällt, kann es dazu kommen, dass je nach der gesamten Einkommenssituation etwas mehr Steuern fällig werden als ohne eine solche Investition in die eigene Rente. Auch die Krankenkassenbeiträge können steigen.
    Eine höhere Steuerlast im Ruhestand kann sich aber ebenfalls ergeben, wenn das Geld aus der Abfindung anderweitig investiert oder angespart wird. Was - je nachdem wie die Abfindung investiert wird - im Ruhestand netto übrigbleibt, müsste im Einzelfall angeschaut werden.

    Gerade wenn es um die Anlage höherer Summen geht, kann sich dafür der Weg zu einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein lohnen.

  • butje65 am 17.10.2024 um 17:51 Uhr
    Abzüge und Steuern/Krankenvers. nachträglich

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe mich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, wenn eine Abfindung für die Einzahlung für meine Rente genutzt wird. Hier gab es einige Überaschungen:
    Annahme ich gehe mit 63 Jahren in Rente und nicht mit 67 Jahren hierdurch Abzug von 14,4% der Rente.
    - von der o.g. Einmaleinzahlung auf mein Rentenkonto werden bei Rentenbeginn auch 14,4 % abgezogen, genauso wie von der normalen Rente bei vorzeitigem Beginn.
    - von der Einmalzahlung, welche in einer anderen Konstellation (Aufwendungen für ihre Alters­vorsorge fast ausgeschöpft) versteuert werden mußte, werden bei Rentenbeginn noch Steuern, Krankenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen.
    Wenn ich diese nachträglichen Abzüge (von der Deutschen Rentenversicherung bestätigt) betrachte, wäre es sehr wünschenswert, wenn Sie diese in Ihre Berechnungen einbeziehen würden. Es würde mir sehr weiterhelfen, um hier für mich das Richtige zu finden.
    MfG