
Kryptowährungen. Gewinne, aber auch Verluste aus Krypto-Verkäufen können für die Steuererklärung relevant sein. © Adobe Stock / fotomek
Für Verkaufsgewinne mit Bitcoin, Ethereum und Co interessiert sich das Finanzamt. Die Stiftung Warentest fasst die wichtigsten Regeln zu Krypto-Steuern zusammen.
Steile Kursanstiege, aber auch kräftige Rückschläge − Bitcoin, Ethereum und andere Krypto-Anlagen sind nur etwas für Leute mit Nerven aus Drahtseilen, die zwar die Risiken kennen, aber trotzdem darauf wetten. Gut 42 200 US-Dollar waren Spekulanten Anfang 2024 bereit, für einen Bitcoin zu zahlen. Mitte März waren es mehr als 73 000 US-Dollar. Zu der stürmischen Entwicklung hatte unter anderem die Zulassung von rund einem Dutzend Bitcoin-ETF Mitte Januar in den USA beigetragen. Später notierte der bekannteste und älteste Krypto-Wert dann wieder klar unter dieser Marke.
Auch wenn es sich bei virtuellen Währungen hierzulande gar nicht um offizielle Zahlungsmittel handelt, interessiert sich das Finanzamt möglicherweise für Geschäfte mit Krypto-Token. Unter Umständen möchte es von Verkaufsgewinnen einen Anteil abbekommen. Im Umkehrschluss lässt es sich aber auch an Verlusten beteiligen. Wir stellen zusammen, wann Krypto-Gewinne steuerfrei sind, wie die Geschäfte in der Steuererklärung abzurechnen sind und welche steuerlichen Unterschiede es zwischen echten Token und Krypto-Wertpapieren gibt.
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- Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin und Co sind steuerpflichtig, wenn Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres liegen. Ob das so bleibt, entscheidet der Bundesfinanzhof.
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- Der Zugang zum Handel mit Kryptowährungen wird einfacher. Riskant ist er immer, einige Angebote sind unseriös.
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@Jonas-Pizza-Wagner: Ja, es kann Ihnen passieren, dass Sie sowohl in Deutschland als auch im Ausland die Erträge zu versteuern haben, wenn Sie die Kryptowährungen über Depotanbieter mit Sitz im Ausland gehandelt haben. Mitunter können Sie im Ausland bezahlte Steuern hier anrechnen lassen oder es fällt nur in einem Land die Besteuerung an.
Durch Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland mit einer Vielzahl von Ländern abgeschlossen hat, wird geklärt, ob das Besteuerungsrecht nur einem der beiden beteiligten Länder zugewiesen werden soll.
Für welche Länder es ein Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie hier:
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/doppelbesteuerungsabkommen.html
Moin und vielen Dank für den interessanten Artikel.
Wenn ich als Deutscher auf ausländischen Plattformen Kryptos verkaufe muss ich die potentiellen Gewinne (oder Verluste) in Deutschland UND im jeweiligen Ausland zahlen oder nur in Deutschland. Bei der Anfrage ans Finanzamt legte man mir eine kostenpflichtige Anfrage „ans Herz“ :-) Sich rechtskonform zu verhalten wird einem nicht immer leicht gemacht :-)
Danke und Gruß
Jonas