Krypto-Steuern Diese Regeln gelten für Bitcoin und Co

Krypto-Steuern - Diese Regeln gelten für Bitcoin und Co

Kryptowährungen. Gewinne, aber auch Verluste aus Krypto-Verkäufen können für die Steuererklärung relevant sein. © Adobe Stock / fotomek

Für Verkaufs­gewinne mit Bitcoin, Ether­eum und Co interes­siert sich das Finanz­amt. Die Stiftung Warentest fasst die wichtigsten Regeln zu Krypto-Steuern zusammen.

Steile Kurs­anstiege, aber auch kräftige Rück­schläge − Bitcoin, Ether­eum und andere Krypto-Anlagen sind nur etwas für Leute mit Nerven aus Drahtseilen, die zwar die Risiken kennen, aber trotzdem darauf wetten. Gut 42 200 US-Dollar waren Spekulanten Anfang 2024 bereit, für einen Bitcoin zu zahlen. Mitte März waren es mehr als 73 000 US-Dollar. Zu der stür­mischen Entwick­lung hatte unter anderem die Zulassung von rund einem Dutzend Bitcoin-ETF Mitte Januar in den USA beigetragen. Später notierte der bekann­teste und älteste Krypto-Wert dann wieder klar unter dieser Marke.

Auch wenn es sich bei virtuellen Währungen hier­zulande gar nicht um offizielle Zahlungs­mittel handelt, interes­siert sich das Finanz­amt möglicher­weise für Geschäfte mit Krypto-Token. Unter Umständen möchte es von Verkaufs­gewinnen einen Anteil abbe­kommen. Im Umkehr­schluss lässt es sich aber auch an Verlusten beteiligen. Wir stellen zusammen, wann Krypto-Gewinne steuerfrei sind, wie die Geschäfte in der Steuererklärung abzu­rechnen sind und welche steuerlichen Unterschiede es zwischen echten Token und Krypto-Wert­papieren gibt.

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.03.2023 um 11:19 Uhr
    Versteuerung für Deutsche im In- und Ausland?

    @Jonas-Pizza-Wagner: Ja, es kann Ihnen passieren, dass Sie sowohl in Deutschland als auch im Ausland die Erträge zu versteuern haben, wenn Sie die Kryptowährungen über Depotanbieter mit Sitz im Ausland gehandelt haben. Mitunter können Sie im Ausland bezahlte Steuern hier anrechnen lassen oder es fällt nur in einem Land die Besteuerung an.
    Durch Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland mit einer Vielzahl von Ländern abgeschlossen hat, wird geklärt, ob das Besteuerungsrecht nur einem der beiden beteiligten Länder zugewiesen werden soll.
    Für welche Länder es ein Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie hier:
    www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/doppelbesteuerungsabkommen.html

  • Jonas-Pizza-Wagner am 17.01.2023 um 17:18 Uhr
    Versteuerung für Deutsche im In- und Ausland?

    Moin und vielen Dank für den interessanten Artikel.
    Wenn ich als Deutscher auf ausländischen Plattformen Kryptos verkaufe muss ich die potentiellen Gewinne (oder Verluste) in Deutschland UND im jeweiligen Ausland zahlen oder nur in Deutschland. Bei der Anfrage ans Finanzamt legte man mir eine kostenpflichtige Anfrage „ans Herz“ :-) Sich rechtskonform zu verhalten wird einem nicht immer leicht gemacht :-)
    Danke und Gruß
    Jonas