
Glücksspiel. Die Deutschen geben dafür jährlich etwa 34 Milliarden Euro aus. © shutterstock
„Meine Bank hat Extragebühren berechnet, als ich mit der Kreditkarte beim Online-Wettanbieter bwin bezahlt habe. Ist das nicht Abzocke?“, fragt Alexander Sch. aus Babelsberg.
test antwortet: Nein. Sie finden die Gebühr „Karteneinsatz in Wettbüros, Casinobetrieben und Lotteriegesellschaften“ bei einigen Banken im Preisverzeichnis. Zum Beispiel verlangt die Comdirekt 3 Prozent vom Umsatz, Consorsbank und Postbank 2,5 Prozent. Der Erwerb von Lotto- und Wettscheinen oder Chips in Casinos entspricht dem Wesen nach dem Erwerb von Bargeld, so die Postbank auf Nachfrage. Sie stellt diese Kreditkartenumsätze mit einer Bargeldabhebung gleich, die meist kostenpflichtig ist. Woher die Umsätze kommen, erkennt die Bank anhand eines Codes, den die Kartenfirma dem Anbieter individuell zuordnet.
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@smallface: Woher die Umsätze kommen, erkennt die Bank anhand eines Codes, den die Kartenfirma dem Anbieter individuell zuordnet. Vermutlich wird Paypal diesen Code auch an den Kartenanbieter übermitteln. Ob die Gebühr auch mit Paypal als Zwischendienstleister rechtens ist, können wir nicht beurteilen. Fragen Sie zunächst bei Ihrem Kartenanbieter nach, auf welchem Passus in der Gebührentabelle die Belastung beruht. (PH)
Ich habe bei Lotto PayPal als Zahlungsart hinterlegt. Paypal wird über die Kreditkarte abgerechnet. Die Kreditkarte selbst hab ich also nicht unmittelbar bei Lotto genutzt, trotzdem wurde die Gebühr abgebucht. Ist das zulässig?
Hab das gleiche Problem am DI 17.04 sind 30 Abbuchungen von je 3,90 € rein geflattert.
Man muss mal googlen andere sind auch böse auf die Schnauze gefallen.
Und was soll der quatsch mit Quasi Cash Entgelte ?
@Stiftung_Warentest: Bei der Barabhebung am Schalter ist der Mehraufwand durch Personal zu erkennen und es ist erwartbar, dass hier Gebühren anfallen.
Dass jedoch nun Gebühren, abhängig vom erworbenen Produkt bzw. Dienstleistung erhoben werden ist nicht zu erwarten und war bisher auch nicht üblich.
Mein Eindruck ist, dass es sich hier um eine überraschende Klausel gem. § 305c BGB handelt.
Wie wird die DKB verfahren, wenn die Lottobude nun Zahlung per Kredikarte anbietet und ich einen Lottoschein und Tabak zusammen erwerbe? Werden sie den Lottoanteil herausrechnen und extra belasten? Oder werden nur Online-Anbieter dann durch die Gebühr diskriminiert?
@a-cro: Wir haben nicht bei der DKB nachgefragt, mit welcher Begründung diese 3% vom Umsatz der Kartenzahlung bei Lotterien, Casinos, Wett- und sonstigen Anbietern von Spielen mit Geldeinsatz verlangen. Die 3% (vom verfügten Betrag) finden Sie in den Preisbedingungen auch als Gebühr für die Barabhebung am Schalter. (maa)