Steuererklärung. Füllen Sie Ihre Steuererklärung ehrlich aus. Dann haben Sie nichts zu befürchten, auch wenn eine Kontenabfrage möglich ist. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie als Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, erkundigen Sie sich bei Ihrem früheren Finanzamt, bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein.
Fehler entdeckt. Bewahren Sie Ruhe, wenn das Finanzamt feststellt, dass Sie in der Vergangenheit eigentlich eine Steuererklärung hätten machen und Steuern hätten zahlen müssen: Diese Nachricht bedeutet nicht gleich, dass Sie ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung erwartet. Gerade als Rentner, der von neuen Steuerregelungen betroffen ist, haben Sie gute Chancen, die Angelegenheit straffrei zu beenden. Suchen Sie Rat bei einem Steuerexperten und beantworten Sie die Fragen des Finanzamts ausführlich und umgehend. Weisen Sie die Einnahmen des fraglichen Steuerjahrs lückenlos nach und zahlen Sie pünktlich die Steuerschuld.
Zoll. Informieren Sie sich über die Zollbestimmungen, wenn Sie mit einer größeren Geldmenge und Wertsachen ins Ausland fahren. Details finden Sie unter www.zoll.de.
-
- Für Online-Bestellungen außerhalb der EU fallen Steuern und Zoll an. Hinzu kommen Extra-Gebühren durch Zusteller. Unser Zollrechner hilft Kosten im Blick zu behalten.
-
- Steuerhinterziehung ist strafbar. Mit einer Selbstanzeige lassen sich Schummeleien geraderücken – und Strafen oft vermeiden.
-
- Halter müssen ihren Hund für die Hundesteuer anmelden. Je nach Wohnort und Hunderasse gelten verschiedene Steuersätze – und sind unterschiedliche Ämter zuständig.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.