Gewusst wie Konto auflösen nach einem Todes­fall

Datum:
  • Text: Kerstin Back­ofen
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Gewusst wie - Konto auflösen nach einem Todes­fall

Nach dem Abschied. Ein Giro­konto erlischt nicht auto­matisch: Angehörige müssen das Konto der verstorbenen Person aktiv auflösen. © Getty Images / Klaus Vedfelt

Nach dem Tod eines Angehörigen müssen sich Hinterbliebene auch um dessen Konto kümmern. Wir sagen, was zu beachten ist und welche Voll­machten vorzulegen sind.

Hat eine verstorbene Person ein Giro­konto, laufen Buchungen wie Miete, Telefon oder Versicherungen weiter. Sinn­voll ist es, das Konto erst aufzulösen, wenn alle Kündigungs­fristen abge­laufen sind und keine Zahlungs­verpflichtungen mehr anfallen. Wichtig: Die Bank löscht das Konto nicht einfach. Das müssen Erbe, Erbin oder Bevoll­mächtigte veranlassen, indem sie das Konto kündigen. Wir zeigen, wie Sie vorgehen müssen.

Sie benötigen

  • Personal­ausweis oder Reisepass
  • Ster­beurkunde
  • Erbschein im Original oder
  • Beglaubigtes Testament mit Eröff­nungs­protokoll oder
  • Konto­voll­macht des Verstorbenen über den Tod hinaus

Schritt 1

Informieren Sie das Kredit­institut über den Tod des Konto­inhabers. Es erfährt von einem Todes­fall nicht auto­matisch. Hat die Bank eine Filiale, können Sie die Sterbeurkunde direkt einem Berater übergeben. Direkt­banken bieten meist ein Formular an, das Sie online oder per Post verschi­cken können. Nennen Sie nicht nur die persönlichen Daten der verstorbenen Person, sondern auch Ihren Namen, Ihre Anschrift und Telefon­nummer. War die verstorbene Person alleiniger Inhaber des Bank­kontos, führt die Bank es als Nach­lass­konto weiter.

Tipp: Haben Sie ein gemein­sames Oder-Konto mit der verstorbenen Person, können Sie weiter darauf zugreifen. Bei dieser Variante darf jeder Inhaber allein über das Konto verfügen. Mehr zum Thema in unseren Tipps für gemeinsames Sparen.

Schritt 2

Wenn Sie den Todes­fall gemeldet haben, informiert die Bank Sie in der Regel, welche Unterlagen Sie – im Original – vorlegen müssen, damit Sie das Konto auflösen können. Oft ist das vor allem der Erbschein. Aber es geht auch ohne Erbschein: Geeignete andere Nach­weise sind zum Beispiel ein beglaubigtes Testament mit Eröff­nungs­protokoll oder eine Kontovollmacht des Verstorbenen über den Tod hinaus, in der auch die Konto­auflösung erwähnt wird. Sie können diese Unterlagen in der Filiale abgeben oder per Post schi­cken.

Schritt 3

Nachdem alle Verbindlich­keiten der verstorbenen Person vom Nach­lass­konto beglichen wurden, kann die Bank das restliche Guthaben auf das vom Erben angegebene Konto über­weisen und das Nach­lass­konto auflösen. Den Auftrag zur Konto­kündigung beziehungs­weise Konto­löschung über­mitteln Sie entweder schriftlich oder online – auch dafür gibt es oft Vordrucke. Sie müssen hier keine Frist beachten.

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