Wer ein Körnerkissen zum Aufwärmen in die Mikrowelle legt, muss gut aufpassen: Es herrscht Brandgefahr. Ob im Ernstfall die Hausratversicherung zahlt, ist fraglich. So zog eine Frau vor dem Landgericht Kleve den Kürzeren, nachdem der Kissenbezug in der Mikrowelle Feuer gefangen hatte. In der Gebrauchsanleitung stand der klare Hinweis: „Mit Körnern, Kirschkernen oder Gel gefüllte Kissen nicht im Mikrowellenherd erwärmen. Brandgefahr!“ Gegen eine solche Warnung zu verstoßen, sei grob fahrlässig, urteilten die Richter. Und die Gebrauchsanleitung nicht zu lesen, erst recht. Ob auch andere Gerichte so streng urteilen, ist offen. Immerhin hatte das Amtsgericht in der Vorinstanz der Frau noch recht gegeben (Az. 5 S 48/06).
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