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Testergebnisse für 9 Kinderschutz-Apps 09/2020Im Test: 6 Kinderschutz-Apps für Smartphones (Android) und die Kinderschutzangebote der Betriebssysteme Google Android und Apple iOS. Außerdem die App des gemeinnützigen Vereins Jusprog, die sich auf die Filterung von Webseiten konzentriert. Wir prüften die Apps und die Informationen von den Webseiten der Anbieter von März bis Juni 2020. Die Preise ermittelten wir auf den Webseiten.
Funktionsumfang: 35 %
Wir bewerteten unter anderem die angebotenen Kontrollmöglichkeiten der Eltern hinsichtlich Nutzungszeit, Webseitenaufrufen, verwendeter Apps und der Standortnachverfolgung des Kindes.
Fehlerfreiheit: Wir untersuchten, ob die Funktionen leicht umgangen werden können und die App im Betrieb einwandfrei funktionierte.
Familienorientierung: 30 %
Einstellungsmöglichkeiten: Wir prüften unter anderem, wie flexibel sich die Apps in der Familie nutzen lassen. Wie viele Smartphones können kontrolliert werden? Ist die Standortverfolgung des Kindes voreingestellt? Gibt es eine Testversion?
Einrichtung und Nutzung: Wir beurteilten unter anderem, wie problemlos sich die Apps installieren, einrichten und nutzen ließen. Drei Experten bewerteten den subjektiven Gesamteindruck.
Hilfe: Wir untersuchten, welche technische Hilfestellung die Eltern erhalten und welche Kontaktmöglichkeiten die App anbietet.
Pädagogische Unterstützung: 25 %
Anleitung für Eltern: Zwei Experten bewerteten die pädagogische Unterstützung für die Eltern beim Benutzen der App und beim Einsatz der Kontrollfunktionen. Gibt es Begleittexte für die Eltern zur altersgerechten Anwendung der einzelnen Funktionen, wie zum Beispiel die Standortnachverfolgung der Kinder? Sind die dort gegeben Informationen pädagogisch sinnvoll und hilfreich? Lassen sich die Informationen einfach auffinden und gibt es darüber hinaus weiterführende Links?
Technische Begleitung der Eltern: Inwieweit ist eine pädagogische Unterstützung auch in der App selbst technisch bereits umgesetzt, zum Beispiel durch sinnvoll gezogene Altersgrenzen, die den gängigen Standards folgen? Erfolgt die Rückmeldung der App an das Kind auch in passender Sprache?
Basisschutz persönlicher Daten: 10 %
Sparsames Erheben von Nutzerdaten umfasst das Datensendeverhalten der Apps und die Datensparsamkeit bei der Erstanmeldung. Beim Erst-Log-in bzw. Anlegen des Nutzerkontos wird etwa beurteilt, inwieweit dafür nur notwendige Daten erforderlich sind. Um das Datensendeverhalten der Apps zu analysieren, fingen wir den Datenstrom ab, entschlüsselten ihn gegebenenfalls und suchten nach Datenarten, die fürs Funktionieren der App unnötig sind, wie die Geräte-IDs der Smartphones.
Schutz von Datenübertragung und Login: Wir prüften, ob die Daten verschlüsselt übertragen wurden und die App Maßnahmen für ein sicheres Passwort einsetzt.
Mängel in der Datenschutzerklärung: Ein Jurist prüfte die Datenschutzerklärungen und beurteilte, ob sie die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) erfüllen.
Abwertungen
Folgende Abwertungen setzten wir ein: Bei deutlichen Mängeln in der Datenschutzerklärung konnte das Urteil Basisschutz persönlicher Daten nicht besser als ausreichend (3,6) sein, bei sehr deutlichen Mängeln nicht besser als ausreichend (4,0). War das sparsame Erheben von Nutzerdaten mangelhaft, wurde der Basisschutz persönlicher Daten um eine halbe Note abgewertet.
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Testergebnisse für 9 Kinderschutz-Apps 09/2020-
- WhatsApp, Signal, Telegram & Co sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Unser Messenger-Vergleich zeigt, welche der 16 Chat-Dienste im Test besonders sicher sind.
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- App-Tracking-Transparenz (ATT): So heißt die neue Funktion, mit der Apple iPhone-Besitzer vor Datenkraken schützen will. Leider hilft der Tracking-Schutz nur begrenzt.
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- Fotos teilen, gemeinsam an Dokumenten arbeiten – die Cloud bietet viele Vorteile. Wir zeigen, wie die Datenspeicherung im Netz ganz unkompliziert funktioniert.
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Kommentarliste
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@knuthin: Es gibt auch Kinderschutz-Apps, die für beide Beriebssysteme, Android und iOS, angeboten werden, z.B. Google Family Link.
Dass Apple eine integrierte Lösung anbietet (ähnlich wie Google mit Family Link) war mir bekannt. Zu dem von mir angesprochenen Problem, wie man als Eltern IOS-Geräte von einem Android-Smartphone aus steuert, sagen Sie leider nichts - möglicherweise wurde das Problem gar nicht verstanden.
Noch einmal: die Schulen schreiben IPads vor und kümmern sich nicht um die Probleme, die dadurch zuhause entstehen, weil sich die Kontrolle der Geräte nur auf das Schulnetz beschränkt. Eltern werden so indirekt dazu gezwungen, sich - neben den Apple-Geräten für die Kinder - selber Apple-Geräte für die Kontrolle der Kindergeräte zuhause zuzulegen.
Es gibt im Markt durchaus vereinzelte Lösungen (habe ich inzwischen herausgefunden), aber es wäre sehr hilfreich, wenn man sich zu deren Funktionalität bei Ihnen informieren könnte.
@knuthin: Gern geben wir Ihren Testwunsch an die Redaktion weiter.
Auf iPhone und iPad funktioniert der Kinderschutz mit den ins Betriebssystem iOS und iPadOS integrierten Funktionen. Auf den Hilfe-Seiten bei Apple finden Sie Infos dazu.
Wir wünschen uns eine Neuauflage des Test 4 Jahre nach dessen Erscheinen. Wir sind Android-Smartphone und Windows-PC nutzende Eltern von Zwillings-Jungs, die seit 2 Jahren ein Android-Smartphone nutzen und nun für die Schule (7. Klasse) ein IPad verordnet bekommen haben, das sie natürlich nicht nur als Arbeitsgerät nutzen, sondern gerne auch für YouTube, TikTok, Roblox usw. Wie können wir dessen Nutzung von unseren Endgräten aus sinnvoll einschränken? Oder müssen wir uns ein Gerät von Apple zulegen? Die Schule hat da leider wenig Problembewusstsein. Dank und Viele Grüße
Per Bug-Using ist alles möglich, da im Google-Playstore ein Browser implementiert ist und der Playstore ist nicht blockierbar in FamilyLink. Alle sperren von Webseiten, Videos können darüber umgangen werden. Schutz gleich null. Die aktive Zeit vom Google Playstore wird nicht angezeigt. Beispiel: Mein Sohn nutzt andere Apps ingesamt 5 Minuten, hat aber eine aktive Zeit von 2 Stunden und diese ist keiner App zugeordnet. Bis wir unseren Sohn auf frischer Tat ertappt hatten, konnten wir nur vermuten und unsere Vermutung war richtig.