Testergebnisse für 9 Kinderschutz-Apps 09/2020
Im Test: 6 Kinderschutz-Apps für Smartphones (Android) und die Kinderschutzangebote der Betriebssysteme Google Android und Apple iOS. Außerdem die App des gemeinnützigen Vereins Jusprog, die sich auf die Filterung von Webseiten konzentriert. Wir prüften die Apps und die Informationen von den Webseiten der Anbieter von März bis Juni 2020. Die Preise ermittelten wir auf den Webseiten.
Funktionsumfang: 35 %
Wir bewerteten unter anderem die angebotenen Kontrollmöglichkeiten der Eltern hinsichtlich Nutzungszeit, Webseitenaufrufen, verwendeter Apps und der Standortnachverfolgung des Kindes.
Fehlerfreiheit: Wir untersuchten, ob die Funktionen leicht umgangen werden können und die App im Betrieb einwandfrei funktionierte.
Familienorientierung: 30 %
Einstellungsmöglichkeiten: Wir prüften unter anderem, wie flexibel sich die Apps in der Familie nutzen lassen. Wie viele Smartphones können kontrolliert werden? Ist die Standortverfolgung des Kindes voreingestellt? Gibt es eine Testversion?
Einrichtung und Nutzung: Wir beurteilten unter anderem, wie problemlos sich die Apps installieren, einrichten und nutzen ließen. Drei Experten bewerteten den subjektiven Gesamteindruck.
Hilfe: Wir untersuchten, welche technische Hilfestellung die Eltern erhalten und welche Kontaktmöglichkeiten die App anbietet.
Pädagogische Unterstützung: 25 %
Anleitung für Eltern: Zwei Experten bewerteten die pädagogische Unterstützung für die Eltern beim Benutzen der App und beim Einsatz der Kontrollfunktionen. Gibt es Begleittexte für die Eltern zur altersgerechten Anwendung der einzelnen Funktionen, wie zum Beispiel die Standortnachverfolgung der Kinder? Sind die dort gegeben Informationen pädagogisch sinnvoll und hilfreich? Lassen sich die Informationen einfach auffinden und gibt es darüber hinaus weiterführende Links?
Technische Begleitung der Eltern: Inwieweit ist eine pädagogische Unterstützung auch in der App selbst technisch bereits umgesetzt, zum Beispiel durch sinnvoll gezogene Altersgrenzen, die den gängigen Standards folgen? Erfolgt die Rückmeldung der App an das Kind auch in passender Sprache?
Basisschutz persönlicher Daten: 10 %
Sparsames Erheben von Nutzerdaten umfasst das Datensendeverhalten der Apps und die Datensparsamkeit bei der Erstanmeldung. Beim Erst-Log-in bzw. Anlegen des Nutzerkontos wird etwa beurteilt, inwieweit dafür nur notwendige Daten erforderlich sind. Um das Datensendeverhalten der Apps zu analysieren, fingen wir den Datenstrom ab, entschlüsselten ihn gegebenenfalls und suchten nach Datenarten, die fürs Funktionieren der App unnötig sind, wie die Geräte-IDs der Smartphones.
Schutz von Datenübertragung und Login: Wir prüften, ob die Daten verschlüsselt übertragen wurden und die App Maßnahmen für ein sicheres Passwort einsetzt.
Mängel in der Datenschutzerklärung: Ein Jurist prüfte die Datenschutzerklärungen und beurteilte, ob sie die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) erfüllen.
Abwertungen
Folgende Abwertungen setzten wir ein: Bei deutlichen Mängeln in der Datenschutzerklärung konnte das Urteil Basisschutz persönlicher Daten nicht besser als ausreichend (3,6) sein, bei sehr deutlichen Mängeln nicht besser als ausreichend (4,0). War das sparsame Erheben von Nutzerdaten mangelhaft, wurde der Basisschutz persönlicher Daten um eine halbe Note abgewertet.
Testergebnisse für 9 Kinderschutz-Apps 09/2020
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Per Bug-Using ist alles möglich, da im Google-Playstore ein Browser implementiert ist und der Playstore ist nicht blockierbar in FamilyLink. Alle sperren von Webseiten, Videos können darüber umgangen werden. Schutz gleich null. Die aktive Zeit vom Google Playstore wird nicht angezeigt. Beispiel: Mein Sohn nutzt andere Apps ingesamt 5 Minuten, hat aber eine aktive Zeit von 2 Stunden und diese ist keiner App zugeordnet. Bis wir unseren Sohn auf frischer Tat ertappt hatten, konnten wir nur vermuten und unsere Vermutung war richtig.
Auf der FAQ-Seite von JusProg zu Windows wird jetzt darauf hingewiesen, dass JusProg bei einer fehlgeschlagenen Installation ungefragt ein Passwort vergibt. Allerdings wird nicht darauf hingewiesen, dass dadurch der gesamte Rechner blockiert wird.
Man soll zur Problemlösung das Kontaktformular nutzen, nur antwortet leider keiner.
@Stifung Warentest,
Danke für Ihre Rückmeldung. Aber Ihre Anleitung ist komplett unbrauchbar. Das Programm installiert sich nach Öffnen der Installationsdatei selbständig. Dann erfolgt die Aufforderung zum Neustart und das war es dann. Das Programm ist installiert (sichtbar am Icon auf dem Desktop). Eine Abfrage zur Vergabe eines Passwortes gab es nicht. Ein Doppelklick auf den Icon ergibt nur die Meldung, dass die Installation fehlgeschlagen ist und es wird eine Support-PIN angezeigt. Beim Versuch, das Programm zu ändern / reparieren / löschen (egal ob durch Neustart der Installationsdatei oder über die App-Steuerung von Windows) wird das vom Programm selbständig vergebene Passwort abgefragt.
JusProg regiert auch auf mehrfache Anfragen nicht. Offensichlich wurde bei der Programmierung eine Prüfung der Ausführbarkeit vergessen, somit funktioniert das Programm wie eine Schadsoftware und sollte definitiv nicht mehr empfohlen werden.
@Schk_7: Das Jugendschutzprogramm JusProg richtet keinen Schaden an, wie Sie schreiben, sonst würden wir es nicht empfehlen.
Dass sich das Programm nicht einfach löschen lässt, liegt in der Natur der Sache: ein Schutzprogramm, dass sich versehentlich oder auch aus dem Kinderzugang heraus entfernen ließe, würde nicht zuverlässig schützen.
Das Passwort zum Löschen und zum Elternaccount haben Sie bei der Installation selbst vergeben (das ist keine Erfindung des Programms).
Zum Löschen loggen Sie sich mit Administratorrechten auf dem Rechner ein. Öffnen Sie ihren Elternaccount, wählen Sie JusProg und schließen Sie das Programm (das Programm kann nicht deinstalliert werden, solange es läuft).
Erst wenn JusProg geschlossen ist, rufen Sie in Windows 10 Einstellungen / Apps aufn (Taste [Win] + [I]).
Wählen Sie JusProg in der Liste der installierten Apps und klicken Sie auf die Schaltfläche "Deinstallieren".
Geben Sie Ihr Eltern-Passwort ein und folgen Sie den Schritten zur Deinstallation.
Führen Sie nach der Deinstallation einen Neustart des Rechners durch.
Auf diesem Weg lässt sich das Programm sauber und komplett vom Rechner entfernen (aus allen Benutzerprofilen).
Im Test sind dabei keine Probleme aufgetreten.
Die von Ihnen beschriebenen Phänomene könnten auftreten, wenn Sie versucht haben, das Programm oder die Programmordner manuell oder aus dem Kinderzugang heraus zu löschen. Sollte die Deinstallation bei Ihnen in der Folge nicht mehr funktionieren, kann folgendes helfen: Installieren Sie die Software in derselben Version neu (mit Administratorrechten) und führen Sie die Deinstallation dann ein weiteres Mal wie beschrieben durch. Schalten Sie während des Vorgangs ihr Virenschutzprogramm ab, damit sich beide Schutzprogramme nicht gegenseitig blockieren.
Weitere Informationen zu JusProg und zur Deinstallation finden Sie bei jugendschutzprogramm.de:
https://www.jugendschutzprogramm.de/faq/windows/
Dort erfahren Sie auch, wie Sie vorgehen können, wenn Sie Ihr Elternpasswort vergessen haben.
Sollten Sie trotzdem nicht weiterkommen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular von JusProg jugendschutzprogramm.de und fragen Sie dort Hilfe per E-Mail an: https://www.jugendschutzprogramm.de/kontakt/
Mit der nötigen Ruhe sollte die Deinstallation auch nach einer Beschädigung des Programms gelingen.
Viel Erfolg.
Aufgrund der Empfehlung von Warentest habe ich JusProg auf einem Windows 10-Rechner installiert. Das Programm "verewigt" sich nicht nur in dem Benutzerkonto, das aktuell aufgerufen wurde, sondern in allen Konten auf dem Rechner, einschließlich Administratorkonto und Superadministratorkonto. Im Hintergrund wird ein Passwort vergeben, das man natürlich nicht erfährt oder ändern kann. Jetzt ist der gesamte Rechner blockiert. Support gibt es nicht, E-Mails werden nicht beantwortet.
Wie kann Warentest ein Progamm empfehlen, das solchen Schaden anrichtet ?