So haben wir getestet
Im Test: 6 Kinderschutz-Apps für Smartphones (Android) und die Kinderschutzangebote der Betriebssysteme Google Android und Apple iOS. Außerdem die App des gemeinnützigen Vereins Jusprog, die sich auf die Filterung von Webseiten konzentriert. Wir prüften die Apps und die Informationen von den Webseiten der Anbieter von März bis Juni 2020. Die Preise ermittelten wir auf den Webseiten.
Funktionsumfang: 35 %
Wir bewerteten unter anderem die angebotenen Kontrollmöglichkeiten der Eltern hinsichtlich Nutzungszeit, Webseitenaufrufen, verwendeter Apps und der Standortnachverfolgung des Kindes.
Fehlerfreiheit: Wir untersuchten, ob die Funktionen leicht umgangen werden können und die App im Betrieb einwandfrei funktionierte.
Familienorientierung: 30 %
Einstellungsmöglichkeiten: Wir prüften unter anderem, wie flexibel sich die Apps in der Familie nutzen lassen. Wie viele Smartphones können kontrolliert werden? Ist die Standortverfolgung des Kindes voreingestellt? Gibt es eine Testversion?
Einrichtung und Nutzung: Wir beurteilten unter anderem, wie problemlos sich die Apps installieren, einrichten und nutzen ließen. Drei Experten bewerteten den subjektiven Gesamteindruck.
Hilfe: Wir untersuchten, welche technische Hilfestellung die Eltern erhalten und welche Kontaktmöglichkeiten die App anbietet.
Pädagogische Unterstützung: 25 %
Anleitung für Eltern: Zwei Experten bewerteten die pädagogische Unterstützung für die Eltern beim Benutzen der App und beim Einsatz der Kontrollfunktionen. Gibt es Begleittexte für die Eltern zur altersgerechten Anwendung der einzelnen Funktionen, wie zum Beispiel die Standortnachverfolgung der Kinder? Sind die dort gegeben Informationen pädagogisch sinnvoll und hilfreich? Lassen sich die Informationen einfach auffinden und gibt es darüber hinaus weiterführende Links?
Technische Begleitung der Eltern: Inwieweit ist eine pädagogische Unterstützung auch in der App selbst technisch bereits umgesetzt, zum Beispiel durch sinnvoll gezogene Altersgrenzen, die den gängigen Standards folgen? Erfolgt die Rückmeldung der App an das Kind auch in passender Sprache?
Basisschutz persönlicher Daten: 10 %
Sparsames Erheben von Nutzerdaten umfasst das Datensendeverhalten der Apps und die Datensparsamkeit bei der Erstanmeldung. Beim Erst-Log-in bzw. Anlegen des Nutzerkontos wird etwa beurteilt, inwieweit dafür nur notwendige Daten erforderlich sind. Um das Datensendeverhalten der Apps zu analysieren, fingen wir den Datenstrom ab, entschlüsselten ihn gegebenenfalls und suchten nach Datenarten, die fürs Funktionieren der App unnötig sind, wie die Geräte-IDs der Smartphones.
Schutz von Datenübertragung und Login: Wir prüften, ob die Daten verschlüsselt übertragen wurden und die App Maßnahmen für ein sicheres Passwort einsetzt.
Mängel in der Datenschutzerklärung: Ein Jurist prüfte die Datenschutzerklärungen und beurteilte, ob sie die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) erfüllen.
Abwertungen
Folgende Abwertungen setzten wir ein: Bei deutlichen Mängeln in der Datenschutzerklärung konnte das Urteil Basisschutz persönlicher Daten nicht besser als ausreichend (3,6) sein, bei sehr deutlichen Mängeln nicht besser als ausreichend (4,0). War das sparsame Erheben von Nutzerdaten mangelhaft, wurde der Basisschutz persönlicher Daten um eine halbe Note abgewertet.
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