Axa Kinder-Existenzschutzversicherung (Kinder-ESV)

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Testergebnisse für Axa Kinder-Existenzschutzversicherung (Kinder-ESV)

Axa: Kinder-Existenzschutzversicherung (Kinder-ESV) Fußnote: 1 Ge­wich­tung Testurteil
 Qualitäts­urteil
100 % befriedigend (2,6)
Anträge
30 % Sehr gut (0,9)
Bedingungen
70 % Befriedigend (3,3)

Produktmerkmale für Axa Kinder-Existenzschutzversicherung (Kinder-ESV)

Unter­suchungs­programm
Unter­suchungs­programm Policen für Kinder­invalidität 04/2020
Produktgruppe Angebote leisten bei Invalidität nach Unfall und nach bestimmten Krankheiten
Jahres­beitrag
Jahres­beitrag Fußnote: 2 227  Euro Fußnote: 3
Leis­tungs­form
Monats­rente (1000 Euro) Ja‑Häkchen
Kapital­leis­tung 10000  Euro Fußnote: 1
Bewertete Bedingungen
Ein­tritts­alter von ... bis ... 6. Monat - 15  Jahre
Höchs­tendalter 18  Jahre
Leis­tung ab GdB von ... oder ab ... Pro­zent Invalidität (Unfall/Krankheit) 50 / -
Ver­sicherungs­aus­schlüsse Fußnote: 4 (A) (B) C D (L) O P
Ver­sicherte Krankheiten Fußnote: 5 (l) (m) (n) (o) (p) (q) r (s) (t)
Dauer der Rentenzahlung Bis zum 67. Lebens­jahr.
Güns­tige Kündigungs­regelungen Ja‑Häkchen
Wei­tere Bedingungen (nicht bewertet)
Höhere Leis­tung möglich Ja‑Häkchen Fußnote: 6
Dynamik möglich Ja‑Häkchen
Beitrags­freie Ver­sicherung bei Tod des Ver­sicherungs­nehmers Ja‑Häkchen

Legende

Sehr gut
sehr gut (0,5 - 1,5)
Gut
gut (1,6 - 2,5)
Befriedigend
befriedigend (2,6 - 3,5)
Ausreichend
ausreichend (3,6 - 4,5)
Mangelhaft
mangelhaft (4,6 - 5,5)
Ja‑Häkchen
ja
Nein‑X
nein
eingeschränkt
Eingeschränkt.

Beiträge sind kauf­män­nisch gerundet.
Ver­sicherungs­aus­schlüsse:
A: Neurosen, Psycho­sen, Per­sönlich­keits- und Ver­haltens­störungen (außer wenn diese durch Unfall, Erkrankung mit hirn­organischen Schäden, Ver­giftung oder Infektion ver­ursacht wurden).
B: Unfälle, die durch Bewusst­seins­störungen auf­grund sucht­erzeugender Mittel ver­ursacht sind und Krankheiten, die durch sucht­erzeugende Mittel ver­ursacht wurden.
C: Vor­sätzlich aus­geführte oder ver­suchte Straftat von der ver­sicherten Person.
D: Ein‧wirkung von Kriegs- oder Bürger­kriegs­ereig­nissen oder von Kern‧energie.
E: Schädigungen, die der Ver‧sicherungs‧nehmer, gesetzliche Ver‧treter oder Sor‧geberechtigte dem Kind vor‧sätzlich zufügt.
F: Unfälle durch Geistes- oder Bewusst­seins­störungen, Schlag­anfall, epileptische Anfälle, Krampf­anfälle die den ganzen Körper ergreifen (jedoch ver­sichert, wenn ver­sicherter Unfall Ursache ist).
G: Schäden an Band­scheiben, Bauch- und Unterleibs­brüche, Blutungen aus inneren Organen und Gehirn­blutungen (jedoch ver­sichert, wenn ver­sicherter Unfall Ursache ist)
H: Krankhafte Störungen infolge psy­chischer Reak­tionen (auch wenn diese durch einen Unfall ver­ursacht wurden).
I: Gesund­heits­schäden durch Heilmaß­nahmen oder Ein­griffe am Körper der ver­sicherten Person.
J: HIV-Infektion.
K: Infektionen (außer Tetanus, Wund­starr­krampf und durch Unfall­ver­let­zung in den Körper gelangte Erreger).
L: Betei­ligung an Luft­fahrten als Luft­fahr­zeug­führer oder an Raum­fahrten und Betei­ligung an Motor­sport­ver­anstaltungen.
M: Ver­giftungen.
N: Ionisierende Strahlen (es sei denn als Folge ärzt­licher Anwendung).
O: Ein­satz von atomaren, biologischen oder che­mischen Waffen.
P: Unmittel­bar oder mittel­bar durch innere Unruhen, sofern die ver­sicherte Person auf Seiten der Unruhe­stifter aktiv teil­genommen hat.

Ver­sicherte Krankheiten:
Leis­tung bei schwerer Erkrankung
a: Herz­infarkt
b: Schlag­anfall
c: Dia­lysebe­hand­lung
d: HIV-Erkrankung
e: Demenz
f: Creutz­feld-Jakob-Syn­drom
g: Schwere Motoneuronen­erkrankung
h: Polio
i: Organ­trans­plantation
j: Schwere Ver­brennungen
k: Psy­chische Störungen und Geistes­krankheiten

Leis­tung bei schwerer Organ­beein­trächtigung
l: Gehirn / Zen­trales Nerven­system
m: Psy­chische Störungen / Geistes­krankheiten
n: Herz­erkrankungen
o: Nieren­erkrankung
p: Lun­gen­erkrankungen
q: Leber­erkrankungen

Wei­tere Leis­tungen
r: Leis­tung bei Ver­lust bestimmter Grund­fähig­keiten.
s: Leis­tung bei Ein­tritt von Pflegebedürftig­keit.
t: Leis­tung bei Ein­tritt einer Krebs­erkrankung.

Fußnote: 1
Tarif kann auch ohne zusätzliche Kapital­leis­tung für einen Jahres­beitrag von 216 Euro abge­schlossen werden.
Fußnote: 2
Beitrag bei einem Abschluss mit Ein­tritts­alter 1 Jahr.
Fußnote: 3
Tarif umfasst auch Leis­tungen aus einer Unfall- oder Risiko­lebens­ver­sicherung, die notwendiger­weise mit abge­schlossen werden muss. Die Beiträge sind einge­rechnet.
Fußnote: 4
Die mit Groß­buch­staben in Klammern auf­geführten Ver­sicherungs­aus­schlüsse gelten nicht in allen Fällen. Die Aus­schlüsse C und P wurden nicht bewertet.
Fußnote: 5
Für die mit Klein­buch­staben in Klammern dar­gestellten ver­sicherten Krankheiten gelten Ein­schränkungen.
Fußnote: 6
Bezieht sich nur auf die Renten­leis­tung.
Stand:
01.01.2020