Kauf­recht Sofa muss auch zum Liegen taugen

Zeigt ein Sofa kurz nach dem Kauf Abrieb auf der Sitz­fläche, muss der Händler es zurück­nehmen. Ein Gutachter hatte fest­gestellt, dass der Abrieb entstand, weil der Kunde auf dem Sofa gelegen hatte. Liegen ist auch auf einem Zweisitzer keine ungewöhnliche Nutzung (Land­gericht Bremen, Az. 7 S 336/14).

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