Zeigt ein Sofa kurz nach dem Kauf Abrieb auf der Sitzfläche, muss der Händler es zurücknehmen. Ein Gutachter hatte festgestellt, dass der Abrieb entstand, weil der Kunde auf dem Sofa gelegen hatte. Liegen ist auch auf einem Zweisitzer keine ungewöhnliche Nutzung (Landgericht Bremen, Az. 7 S 336/14).
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