Kapital­lebens­versicherung So greift das Finanz­amt zu

Kapital­lebens­versicherung - So greift das Finanz­amt zu

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Viele Menschen sorgen mit einer Kapital­lebens­versicherung fürs Alter vor: Etwa 90 Millionen Verträge werden zurzeit bespart oder sind beitrags­frei gestellt. Ob die Auszahlung steuer­pflichtig ist, hängt davon ab, ob der Sparer den Vertrag vor 2005 abge­schlossen hat und ob er eine einmalige Summe oder Rente bekommt. test.de erklärt, wie viel Versicherte tatsäch­lich abgeben müssen, wenn eine Police fällig oder gekündigt wird.

Verträge vor 2005 sind privilegiert

Erlebt der Versicherungs­nehmer den Vertrags­ablauf, müssen Sparer mit Altverträgen oft weder mit Finanz­amt noch Sozialkassen teilen: Die Leistung bleibt steuerfrei, wenn der Vertrag bis zum 31. Dezember 2004 abge­schlossen wurde und in einer Summe ausgezahlt wird. Außerdem müssen noch weitere Bedingungen erfüllt sein, etwa hinsicht­lich Lauf­zeit und Todes­fall­schutz. Welche das sind, erfahren Sie, wenn Sie den Artikel frei­schalten.

Auszahlung als Monats­rente

Wird eine Altpolice mit Abschluss vor 2005 als Monats­rente ausgezahlt, muss der „Ertrags­anteil“ versteuert werden – genauso wie bei Neuverträgen. Die Höhe dieses Ertrags­anteils richtet sich nach Alter bei Renten­beginn. Die Finanztest-Tabelle zeigt, wie viel Prozent der Auszahlung als steuer­pflichtiger Ertrags­anteil gelten. Zwischen 59 und 68 Jahren sinkt der Ertrags­anteil fast mit jedem Jahr. Das Einkommen müssen Versicherungs­nehmer über ihre Steuererklärung in der Anlage R angeben. Wie hoch die tatsäch­lich zu zahlende Einkommensteuer dann ist, hängt von den jeweiligen Einkommens- und Lebens­verhält­nissen an.

Verträge nach 2005 steuer­pflichtig

Lässt sich ein Neuvertrags­kunde das Kapital auszahlen, muss er auf die Erträge 25 Prozent Abgeltung­steuer plus Soli und Kirchen­steuer zahlen – nach Abzug des Sparerpausch­betrags (801 Euro für Ledige/ 1 602 Euro für Paare). Belohnt wird hier Geduld beim Sparen: Unter bestimmten Bedingungen greift dann eine ermäßigte Besteuerung. Diese gilt auch für fonds­gebundene Lebens­versicherungen.

Zu viel bezahlte Steuern zurück­holen

Auf die steuer­pflichtigen Erträge behalten die Versicherungs­gesell­schaften 25 Prozent Steuern plus Solidaritäts­beitrag und gegebenenfalls Kirchen­steuer ein. Über den Steuer­abzug erteilen sie eine Steuer­bescheinigung. Unterliegt die Police aber der ermäßigten Besteuerung, schulden Versicherungs­sparer dem Finanz­amt viel weniger Steuern. Finanztest sagt, wie Steuerzahler den zu viel bezahlten Anteil vom Finanz­amt zurück­holen.

Sozial­abgaben auf Direkt­versicherung

Seit 2004 zahlen alle gesetzlich Versicherten volle Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse, wenn die Police über den Arbeit­geber als Direkt­versicherung abge­schlossen wurde. Auch gesetzlich versicherte Rentner, die anders als die meisten im Alter nicht pflicht-, sondern freiwil­lig versichert sind, zahlen volle Beiträge auf Auszahlungen aus Lebens­versicherungen, egal, ob die Police in einer Summe oder als Rente ausgezahlt wird.

Ausnahme: Private Einzahlungen

Wer seine über den früheren Arbeit­geber abge­schlossene Direkt­versicherung privat weiterführt, zahlt keine Sozialbeiträge auf den privat einge­zahlten Teil. Doch auch dafür gelten bestimmte Bedingungen, die der Finanztest-Artikel erklärt.

Das bietet der Finanztest-Artikel

  • Wir erklären, wann Auszahlungen von Kapital­lebens­versicherungen steuerfrei sind.
  • Unsere große Infografik zeigt auf einen Blick, unter welchen Bedingungen Krankenkasse und Finanz­amt mitkassieren, wenn eine Kapital­lebens­versicherung fällig wird.
  • Eine Tabelle stellt dar, wie viel Prozent der Auszahlung als steuer­pflichtiger Ertrags­anteil gelten.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.01.2025 um 14:28 Uhr
    Sozialabgaben für freiwillig versicherte Rentner

    @LizFfm: Auszahlungen aus der privaten Kapitallebensversicherung sind eine beitragspflichtige Einnahmeart in der freiwilligen Krankenversicherung der Rentner. Ob Sie in der Ansparphase auch privat versichert waren, spielt hierbei keine Rolle.

  • LizFfm am 29.01.2025 um 10:09 Uhr
    Sozialabgaben für kapitalisieete L

    Meine Lage: ich war von 1990-2007 privat versichert und bin dann in die GKV gewechselt. Dann bin ich 2019 in Rente gegangen, weil ich seit 2015 arbeitslos war und konnte wegen der Vorversicherungszeit nicht in die KVdR und bin nun bei der GKV freiwillig pflichtversichert.
    2018 wurde eine LV ausbezahlt, auf die ich den kompletten Abgabensatz zahlen muss und ich frage mich, ob dies korrekt ist, da ich ja 17 Jahre während der Laufzeit der LV privat versichert war und dann erst gesetzlich. Dazu konnte ich bisher keine In finden. Vielleicht weiss ja ein Experte da Bescheid?