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Viele Menschen sorgen mit einer Kapitallebensversicherung fürs Alter vor: Etwa 90 Millionen Verträge werden zurzeit bespart oder sind beitragsfrei gestellt. Ob die Auszahlung steuerpflichtig ist, hängt davon ab, ob der Sparer den Vertrag vor 2005 abgeschlossen hat und ob er eine einmalige Summe oder Rente bekommt. test.de erklärt, wie viel Versicherte tatsächlich abgeben müssen, wenn eine Police fällig oder gekündigt wird.
Verträge vor 2005 sind privilegiert
Erlebt der Versicherungsnehmer den Vertragsablauf, müssen Sparer mit Altverträgen oft weder mit Finanzamt noch Sozialkassen teilen: Die Leistung bleibt steuerfrei, wenn der Vertrag bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurde und in einer Summe ausgezahlt wird. Außerdem müssen noch weitere Bedingungen erfüllt sein, etwa hinsichtlich Laufzeit und Todesfallschutz. Welche das sind, erfahren Sie, wenn Sie den Artikel freischalten.
Auszahlung als Monatsrente
Wird eine Altpolice mit Abschluss vor 2005 als Monatsrente ausgezahlt, muss der „Ertragsanteil“ versteuert werden – genauso wie bei Neuverträgen. Die Höhe dieses Ertragsanteils richtet sich nach Alter bei Rentenbeginn. Die Finanztest-Tabelle zeigt, wie viel Prozent der Auszahlung als steuerpflichtiger Ertragsanteil gelten. Zwischen 59 und 68 Jahren sinkt der Ertragsanteil fast mit jedem Jahr. Das Einkommen müssen Versicherungsnehmer über ihre Steuererklärung in der Anlage R angeben. Wie hoch die tatsächlich zu zahlende Einkommensteuer dann ist, hängt von den jeweiligen Einkommens- und Lebensverhältnissen an.
Verträge nach 2005 steuerpflichtig
Lässt sich ein Neuvertragskunde das Kapital auszahlen, muss er auf die Erträge 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli und Kirchensteuer zahlen – nach Abzug des Sparerpauschbetrags (801 Euro für Ledige/ 1 602 Euro für Paare). Belohnt wird hier Geduld beim Sparen: Unter bestimmten Bedingungen greift dann eine ermäßigte Besteuerung. Diese gilt auch für fondsgebundene Lebensversicherungen.
Zu viel bezahlte Steuern zurückholen
Auf die steuerpflichtigen Erträge behalten die Versicherungsgesellschaften 25 Prozent Steuern plus Solidaritätsbeitrag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Über den Steuerabzug erteilen sie eine Steuerbescheinigung. Unterliegt die Police aber der ermäßigten Besteuerung, schulden Versicherungssparer dem Finanzamt viel weniger Steuern. Finanztest sagt, wie Steuerzahler den zu viel bezahlten Anteil vom Finanzamt zurückholen.
Sozialabgaben auf Direktversicherung
Seit 2004 zahlen alle gesetzlich Versicherten volle Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse, wenn die Police über den Arbeitgeber als Direktversicherung abgeschlossen wurde. Auch gesetzlich versicherte Rentner, die anders als die meisten im Alter nicht pflicht-, sondern freiwillig versichert sind, zahlen volle Beiträge auf Auszahlungen aus Lebensversicherungen, egal, ob die Police in einer Summe oder als Rente ausgezahlt wird.
Ausnahme: Private Einzahlungen
Wer seine über den früheren Arbeitgeber abgeschlossene Direktversicherung privat weiterführt, zahlt keine Sozialbeiträge auf den privat eingezahlten Teil. Doch auch dafür gelten bestimmte Bedingungen, die der Finanztest-Artikel erklärt.
Das bietet der Finanztest-Artikel
- Wir erklären, wann Auszahlungen von Kapitallebensversicherungen steuerfrei sind.
- Unsere große Infografik zeigt auf einen Blick, unter welchen Bedingungen Krankenkasse und Finanzamt mitkassieren, wenn eine Kapitallebensversicherung fällig wird.
- Eine Tabelle stellt dar, wie viel Prozent der Auszahlung als steuerpflichtiger Ertragsanteil gelten.
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Kommentarliste
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@LizFfm: Auszahlungen aus der privaten Kapitallebensversicherung sind eine beitragspflichtige Einnahmeart in der freiwilligen Krankenversicherung der Rentner. Ob Sie in der Ansparphase auch privat versichert waren, spielt hierbei keine Rolle.
Meine Lage: ich war von 1990-2007 privat versichert und bin dann in die GKV gewechselt. Dann bin ich 2019 in Rente gegangen, weil ich seit 2015 arbeitslos war und konnte wegen der Vorversicherungszeit nicht in die KVdR und bin nun bei der GKV freiwillig pflichtversichert.
2018 wurde eine LV ausbezahlt, auf die ich den kompletten Abgabensatz zahlen muss und ich frage mich, ob dies korrekt ist, da ich ja 17 Jahre während der Laufzeit der LV privat versichert war und dann erst gesetzlich. Dazu konnte ich bisher keine In finden. Vielleicht weiss ja ein Experte da Bescheid?