Signal AmbulantSTARTpur

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Testergebnisse für Signal AmbulantSTARTpur

Signal: AmbulantSTARTpur Fußnote: 2 Testurteil
Bewertung der Heil­praktiker­leis­tungen
befriedigend (3,2)
Bewertung der Brillen­leis­tungen Fußnote: 1
befriedigend (2,6)
Bewertung der Zahn­ersatz­leis­tungen
-

Produktmerkmale für Signal AmbulantSTARTpur

Unter­suchungs­programm
Unter­suchungs­programm Ergän­zungs­tarife - Beitrags­änderungen mit dem Alter 05/2017
Alters­abhängiger Monats­beitrag
Monats­beitrag für Alter 43 Jahre 15  Euro
Monats­beitrag für Alter 58 Jahre 19  Euro
Monats­beitrag für Alter 73 Jahre 21  Euro
Monats­beitrag für Kind 8 Jahre 9  Euro
Tarif­leis­tungen für Heil­praktikerbe­hand­lungen (Leis­tungs­bei­spiele)
Homöo­pathische Behand­lung (263 Euro) 192  Euro
Aku­punktur (834 Euro) 250  Euro
Tarif­leis­tungen für Brillen (Leis­tungs­bei­spiele) Fußnote: 1
Ein­stärken-Brillen (6 in 12 Jahren) 1800 Euro 1500  Euro
Gleitsicht-Brillen (3 in 12 Jahren) 3600 Euro 750  Euro
Wei­tere Tarif­leis­tungen
Naturheil­ver­fahren durch Ärzte Fußnote: 3 Ja‑Häkchen
Auslands­reise-Kranken­ver­sicherung mit Auslands­rück­trans­port Ja‑Häkchen
Zusätzliche Vor­sor­geunter­suchungen Fußnote: 4 Ja‑Häkchen
Reiseimpfungen Fußnote: 5 Ja‑Häkchen
Lasik Fußnote: 6 Ja‑Häkchen
Arznei­mittel Fußnote: 7 Ja‑Häkchen
Arznei­mittel-Zuzah­lungen Fußnote: 8 Ja‑Häkchen
Hörgeräte Fußnote: 9 Ja‑Häkchen
Hilfs­mittel - ohne Hörgeräte (z.B. Roll­stühle, ortho­pädische Ein­lagen) Fußnote: 9 Ja‑Häkchen
Hilfs­mittel-Zuzah­lungen Fußnote: 10 Ja‑Häkchen
Heil­mittel-Zuzah­lungen Fußnote: 11 Ja‑Häkchen

Legende

Sehr gut
sehr gut (0,5 - 1,5)
Gut
gut (1,6 - 2,5)
Befriedigend
befriedigend (2,6 - 3,5)
Ausreichend
ausreichend (3,6 - 4,5)
Mangelhaft
mangelhaft (4,6 - 5,5)
Ja‑Häkchen
ja
Nein‑X
nein

- = Entfällt.

So haben wir getestet

Besonderheiten des Ver­trags

A: Die Ver­sicherungs­gesell­schaft unterliegt nicht der deutschen, sondern der Liechten­steiner Finanz­auf­sicht.

B: Ab Ein­tritts­alter 70 (voll­endetes Lebens­jahr) Einzel­fall­ent­scheidung des Ver­sicherers (Direktions­anfrage).

C: Ab Ein­tritts­alter 61 (voll­endetes Lebens­jahr) Einzel­fall­ent­scheidung des Ver­sicherers (Direktions­anfrage).

D: Mindest­ein­tritts­alter 55 Jahre (Senioren­tarif).

E: Höchst­ein­tritts­alter 59 Jahre.

F: Höchst­ein­tritts­alter 64 Jahre – es gilt das voll­endete Lebens­jahr.

G: Die Ver­sicherungs­gesell­schaft kann den Ver­trag inner­halb der ersten drei Jahre kündigen.

H: Ab Ein­tritts­alter 51 Jahre ist generell die Erstellung eines Zahn­status auf Kosten des Antrags­stel­lers erforderlich.

I: Mindest­ein­tritts­alter 20 Jahre.

J: Die Ver­sicherungs­gesell­schaft kann den Zahn­tarif Z-G inner­halb der ersten drei Jahre kündigen.

Fußnote: 1
Für Erwachsene ab 21 Jahren ohne Kassenanspruch.
Fußnote: 2
Der Tarif kann auch von Heilfür­sor­geberechtigten abge­schlossen werden.
Fußnote: 3
Begrenzte Kostenerstattung für Naturheilverfahren, die die Gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt - einschließlich der verordneten Medikamente.
Fußnote: 4
Begrenzte Kostenübernahme für Untersuchungen, die die Gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur bei einem konkreten Krankheitsverdacht übernimmt (auch außerhalb von Naturheilverfahren).
Fußnote: 5
Vollständige oder begrenzte Kostenerstattung für Schutzimpfungen vor Auslandsreisen.
Fußnote: 6
Begrenzte Kostenerstattung für eine Sehschärfenkorrektur mittels Lasertechnologie.
Fußnote: 7
Begrenzte Kostenerstattung für ärztlich verordnete, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (auch außerhalb naturheilkundlicher Behandlungen), die die Gesetzliche Krankenversicherung für Erwachsene nicht übernimmt.
Fußnote: 8
Vollständige oder begrenzte Erstattung der gesetzlichen Zuzahlung für Erwachsene (10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Arzneimittel).
Fußnote: 9
Begrenzte Erstattung der über die Festbeträge der Gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehenden Kosten.
Fußnote: 10
Vollständige oder begrenzte Erstattung der gesetzlichen Zuzahlungen für Erwachsene (10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Hilfsmittel).
Fußnote: 11
Vollständige oder begrenzte Erstattung der gesetzlichen Zuzahlungen für Erwachse (10 Prozent und eine Gebühr von 10 Euro je Verordnung).
Stand:
01.03.2017