Im Test
Finanztest hat die Ergänzungstarife aller auf dem deutschen Markt tätigen privaten Krankenversicherer untersucht, deren Angebot grundsätzlich allen gesetzlich Versicherten offen steht. Stichtag war der 1. März 2017.
Wir haben Tarife untersucht, die mindestens eine Kostenerstattung für Heilpraktikerbehandlungen oder für Naturheilverfahren durch Ärzte enthalten und die der Kunde einzeln ohne weitere Tarifbausteine abschließen kann.
Zusätzlich aufgenommen haben wir Kombinationen aus einem nicht selbstständig abschließbaren Tarif mit Leistungen für Heilpraktikerbehandlungen oder Naturheilverfahren durch Ärzte und einem weiteren Tarif. Dabei wurde jeweils die kostengünstigste Kombination berücksichtigt. Die untersuchten Tarife sind für die Versicherten aller Krankenkassen zugänglich.
Generell nicht in der Untersuchung berücksichtigt wurden spezielle Tarife für gesetzlich Versicherte, die das Kostenerstattungsverfahren gewählt haben, sowie solche Ergänzungstarife, die auch Kosten für Wahlleistungen im Krankenhaus erstatten. Auch Ergänzungstarife, deren Leistungen für mehrere versicherte Personen gelten und Ausbildungs- oder Einsteigertarife mit begrenzter Vertragslaufzeit wurden nicht in die Untersuchung einbezogen. Diese Tarife sind mit den übrigen nicht vergleichbar.
Die Gesellschaft Continentale Krankenversicherung war nicht bereit, uns die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die entsprechenden Tarifdaten wurden verdeckt erhoben.
Zwei Tabellen
Im Test berücksichtigt haben wir
- 15 Ergänzungstarife, deren Beiträge nach Vertragsschluss mit zunehmendem Alter des Versicherten planmäßig steigen können (Kalkulation nach Art der Schadenversicherung) und
- 44 Ergänzungstarife, bei denen das nicht der Fall ist (Kalkulation nach Art der Lebensversicherung).
- Die Ergebnisse sind in zwei verschiedenen Tabellen dargestellt.
Untersuchungen
Die Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen, für Brillen und für Zahnersatz wurden jeweils mit einem zusammenfassenden Urteil bewertet. Nicht bewertete weitere Tarifleistungen sind unter „Weitere Tarifleistungen“ aufgelistet.
Bewertung der Tarifleistungen für Heilpraktiker
In die Bewertung gingen die folgenden Größen ein:
Homöopathische Behandlung einer Allergie (30%)
Bei der homöopathischen Behandlung handelt es sich um ein Beispiel für eine günstige Behandlung aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Bewertet wurde der Anteil der Gesamtkosten (Heilpraktikerhonorar und verordnete Arzneimittel), der durch den Tarif erstattet wird.
Wir haben folgende Annahmen getroffen: Die Gesamtkosten betragen 263 Euro. Davon entfallen 11 Prozent auf Arzneimittel und 89 Prozent auf das Heilpraktikerhonorar. Vom Honorar entfallen 80 Prozentpunkte auf den Anteil, der nach den Höchstsätzen des GebüH maximal abgerechnet werden kann. Weitere 9 Prozentpunkte entfallen auf den darüber hinaus gehenden Honoraranteil.
Akkupunkturbehandlung als Schmerztherapie (30%)
Bei der Akkupunkturbehandlung handelt es sich um ein Beispiel für eine teure Behandlung aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Bewertet wird der Anteil des Heilpraktikerhonorars, der durch den Tarif erstattet wird.
Wir haben folgende Annahmen getroffen: Das gesamte Heilpraktikerhonorar beträgt 834 Euro. Davon entfallen 85 Prozent auf den Honoraranteil, der nach den Höchstsätzen des GebüH maximal abgerechnet werden kann. 15 Prozent beträgt der darüber hinaus gehende Anteil.
Jährliche Obergrenze (30%)
Bewertet wurden
- die Höhe der dauerhaften Erstattungssummenbegrenzung für alle Heilpraktikerbehandlungen im Jahr bis zur Höhe von 3000 Euro sowie
- die Höhe der entsprechenden Erstattungssummenbegrenzungen in den ersten drei Vertragsjahren bis zur Höhe von 300 Euro im Jahr.
Erstattungsfähige Verfahren (10%)
Bewertet wurde, in welchem Umfang gegebenenfalls mehr oder weniger Behandlungsverfahren durch Heilpraktiker erstattet werden, als im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführt sind.
Bewertung der Tarifleistungen für Brillen
Bewertet wurde die Tarifleistung für Brillen für Erwachsene ab 21 Jahre ohne Anspruch auf Leistungen ihrer Krankenkasse.
In die Bewertung gingen folgende Größen ein:
Sechs Einstärkenbrillen in zwölf Jahren (50%)
Bewertet wurde der Anteil der Rechnung (Gläser und Fassung), den der Tarif unter den unten genannten Annahmen für sechs Einstärkenbrillen in zwölf Jahren erstattet.
Wir haben folgende Annahmen getroffen: In jedem zweiten Jahr – also im ersten, dritten, fünften, siebenten, neunten und elften Jahr eines Zwölfjahreszeitraums – kauft der Versicherte eine neue Brille. Im ersten, fünften und neunten Jahr hat sich seine Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien verändert, in den übrigen drei Fällen war die Brille zerbrochen. Die Gesamtkosten in zwölf Jahren betragen 6 x 300 = 1800 Euro. Für jede einzelne Einstärkenbrille entfallen 100 Euro auf die Fassung und 200 Euro auf die Gläser.
Drei Gleitsichtbrillen in zwölf Jahren (50%)
Bewertet wurde der Anteil der Rechnung (Gläser und Fassung), den der Tarif unter den unten genannten Annahmen für drei Gleitsichtbrillen in zwölf Jahren erstattet.
Wir haben die folgenden Annahmen getroffen:In jedem vierten Jahr – also im ersten, fünften und neunten Jahr eines Zwölfjahreszeitraums – kauft der Versicherte eine neue Brille. In diesen Jahren hat sich seine Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien verändert. Die Gesamtkosten in zwölf Jahren betragen 6 x 1200 = 3600 Euro. Für jede einzelne Gleitsichtbrille entfallen 250 Euro auf die Fassung und 950 Euro auf die Gläser.
Bewertung der Tarifleistungen für Zahnersatz
Die Bewertung Zahnersatzleistungen wurde nach dem gleichen Verfahren vorgenommen wie in dem (Test Zahnzusatzversicherungen, Finanztest 11/2016). In die Bewertung gingen folgende Größen ein:
Regelversorgung (10%)
Bewertet wurde der Anteil der Rechnung für eine Regelversorgung, den der Versicherer im Durchschnitt zusammen mit der Krankenkasse ersetzt.
Wir haben folgende Annahmen getroffen: Der Rechnungsbetrag der Regelversorgungen entspricht genau dem doppelten Festzuschuss ohne Bonus für regelmäßige Vorsorge; die Leistung der Krankenkasse beträgt damit je nach Bonusstufe 50, 60 oder 65 Prozent dieses Betrages.
Für die Bewertung wurden die folgenden Regelungen in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt:
- der Erstattungsprozentsatz und Basisbetrag (in Abhängigkeit vom Vorsorgeverhalten des Versicherten)
- wenn die Kassenleistung angerechnet wird:die Höhe der Anrechnung ( tatsächliche Leistung, immer Leistung ohne Kassenbonus oder immer Leistung mit maximalem Kassenbonus)
- wenn die Kassenleistung nicht angerechnet wird: die Obergrenze für die Gesamtleistung von Ergänzungsversicherung und Kasse (100, 90 oder 80 Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages.)
Alle Tarifleistungen wurden separat nach den Vorsorgevoraussetzungen beim Versicherten ermittelt und anschließend zu einem gewichteten Durchschnitt zusammengefasst.
Privatversorgung (ohne Inlays und Implantate) (40%)
Bewertet wurde der Anteil der Rechnung, den der Versicherer im Durchschnitt zusammen mit der Krankenkasse für eine Privatversorgung wie eine Krone aus hochwertigem Material ersetzt.
Wir haben folgende Annahmen getroffen: Der Rechnungsbetrag der Versorgungen mit privatzahnärztlichen Gebührenanteilen ist doppelt so hoch wie der Rechnungsbetrag der Regelversorgungen. Der Rechnungsbetrag verteilt sich je zur Hälfte auf Zahnarzthonorar und Material- und Laborkosten; 30 Prozent des Zahnarzthonorars sind mit dem 3,5fachen Satz der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet, der Rest mit dem 2,3fachen Satz. Die Leistung der Krankenkasse beträgt je nach Bonus 25, 30 oder 32,5 Prozent dieses Rechnungsbetrags.
Für die Bewertung wurden die folgenden Regelungen in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt:
- alle für die Regelversorgung genannten Regelungen
- die Erstattung von Zahnarzthonoraren mindestens bis zum 3,5fachen GOZ-Satz.
Die Tarifleistungen wurden auch hier separat nach den Vorsorgevoraussetzungen beim Versicherten ermittelt und anschließend zu einem gewichteten Durchschnitt zusammengefasst.
Tarifleistung für Inlays (25%)
Bewertet wurde der Anteil der Rechnung, den der Versicherer im Durchschnitt zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Kasse für Inlays ersetzt.
Wir haben folgende Annahmen getroffen: Der Rechnungsbetrag beträgt 600 Euro. Er verteilt sich je zur Hälfte auf das Zahnarzthonorar und die Material- und Laborkosten; 90 Prozent des Zahnarzthonorares sind mit dem 3,5fachen GOZ-Satz berechnet, der Rest mit dem 2,3fachen GOZ-Satz. Die Leistung der Krankenkasse beträgt 8 Prozent der Rechnung.
Forderung: alle fünf Jahre sollten mindestens drei Inlays im Jahr erstattet werden, in den übrigen Jahren genügt ein Inlay im Jahr.
Für die Bewertung wurden die folgenden Regelungen in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt:
- alle für die Regelversorgung genannten Regelungen
- die Erstattung von Zahnarzthonoraren mindestens bis zum 3,5fachen GOZ-Satz
- Höchsterstattungsbeträge pro Inlay und für alle Inlays im Jahr.
Die Tarifleistungen wurden auch hier wieder separat nach den Vorsorgevoraussetzungen beim Versicherten ermittelt und anschließend zu einem gewichteten Durchschnitt zusammengefasst.
Tarifleistung für Implantatversorgungen (15%)
Bewertet wurde der Anteil der Rechnung, den der Versicherer im Durchschnitt zusammen mit der Leistung der Krankenkasse für eine Implantatversorgung ersetzt.
Wir haben folgende Annahmen getroffen: Der Rechnungsbetrag der Implantatversorgung beträgt 3580 Euro. Davon entfallen 1150 Euro auf einen Knochenaufbau (ausschließlich Zahnarzthonorar), 750 Euro auf implantologische Leistungen, 780 Euro auf Materialkosten und 900 Euro auf den Zahnersatz auf dem Implantat, die sogenannte Suprakonstruktion (davon sind wiederum die Hälfte Material- und Laborkosten). Das Zahnarzthonorar wurde jeweils zu 50 Prozent mit dem 3,5fachen GOZ-Gebührensatz berechnet, der Rest mit dem 2,3fachen GOZ-Satz. Die Leistung der Krankenkasse beträgt je nach Bonus 9, 11 oder 12 Prozent der Rechnung.
Forderung: alle fünf Jahre sollten mindestens zwei Implantate im Kalenderjahr erstattet werden, in den übrigen Jahren genügt ein Implantat im Jahr. Insgesamt sollten über die gesamte Vertragslaufzeit nicht weniger als zehn Implantate erstattet werden.
Bei der Bewertung wurden die folgenden Regelungen in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt:
- alle für die Regelversorgung genannten Regelungen
- die Erstattung von Zahnarzthonoraren mindestens bis zum 3,5fachen GOZ-Satz
- die Kostenerstattung für einen Knochenaufbau
- Höchsterstattungsbeträge für das einzelne Implantat (mit und ohne Suprakonstruktion) und für alle Implantate im Kalenderjahr
- Höchsterstattungsbeträge für alle Implantate über die gesamte Vertragslaufzeit
- Begrenzung der Anzahl der Implantate für die gesamte Vertragslaufzeit auf weniger als zehn.
Die Tarifleistungen wurden auch hier wieder separat nach den Vorsorgevoraussetzungen beim Versicherten ermittelt und anschließend zu einem gewichteten Durchschnitt zusammengefasst.
Jährliche Obergrenzen für alle Tarifleistungen(10%)
Für die Bewertung wurden die folgenden Regelungen in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt:
- die Höhe der dauerhaften Erstattungssummenbegrenzungen für das Kalenderjahr bis zur Höhe von 20.000 Euro im Jahr
- die Höhe der Erstattungssummenbegrenzungen in den ersten sechs Vertragsjahren bis zur Höhe von 1000 Euro im Jahr
- Entfallen oder Nichtentfallen dieser Begrenzungen bei unfallbedingten Kosten.
Abwertungen im Gruppenurteil für Zahnersatz
In zwei Fällen haben wir Abwertungen vorgenommen:
- Liegt die Leistung eines Ergänzungstarifes für alle Zahnersatzversorgungen eines Jahres bei weniger als 2000 Euro und entfällt diese Begrenzung auch für unfallbedingte Aufwendungen nicht, konnte das Gruppenurteil für die gesamte Zahnersatzleistung nicht besser lauten als „ausreichend“ (3,6).
- Leistet ein Tarif bei einer bewerteten Zahnersatzleistung nur mangelhaft, konnte das Gruppenurteil für die gesamte Zahnersatzleistung nicht besser lauten als „befriedigend“ (2,6).
Monatsbeiträge
Die Monatsbeiträge gelten für gesunde Kunden ohne Vorerkrankungen und sind auf volle Euro gerundet.
Leistungsbeispiele
Wir zeigen die Tarifleistungen für zwei beispielhafte Heilpraktikerbehandlungen, zwei Beispielversorgungen mit Brillen und vier Beispielversorgungen mit Zahnersatz. Die Beträge wurden auf volle Euro gerundet. Die Beispiele dienen nur der Illustration. Sie waren nicht maßgeblich für die Bewertung.
Weitere Tarifleistungen
Weitere Tarifleistungen neben der Kostenerstattung für Heilpraktikerbehandlungen, Brillen und Zahnersatz haben wir in der entsprechenden Tabellenspalte mit den kleinen Buchstaben a bis t bezeichnet. Erläuterungen stehen unterhalb der Tabellen.
Besonderheiten des Vertrages
In der Tabellenspalte „Besonderheiten des Vertrages“ weisen wir mit den großen Buchstaben A bis J auf allgemeine Vertragsregelungen hin, die für den Kunden relevant sein können, etwa ein Höchst- oder Mindesteintrittsalter. Erläuterungen stehen unterhalb der Tabellen.
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- Krone, Brücke, Implantat: Es ist wichtig, sich über die Kosten für Zahnersatz gut zu informieren. Wir sagen, worauf es ankommt – und wie Sie möglichst wenig draufzahlen.
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- Zahnersatz ist teuer, eine gute Versicherung kostet nicht viel, wie unser Test von Zahnzusatzversicherungen zeigt – mit individuellem Tarifrechner.
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- Verbogen, verschusselt, geklaut – bei Brillenschäden versprechen spezielle Policen Schutz. Doch die Angebote unterscheiden sich stark und sollten gut abgewogen werden.
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Hallo,
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VG M. Zerbe
@finanzGRÜN_Oliver_Henkel: Hier liegt ein Missverständnis vor. Aus einer guten Bewertung für eine Teilleistung lässt sich nicht zugleich der Rückschluss ziehen, dass damit ein existenzielles Risiko abzusichern sei. Diesbezüglich stimmen wir Ihnen zu, dass eine Zusatzversicherung, die Brillenleistungen von 1800 €, bzw. 3600 € über einen Zeitraum von 12 Jahre übernimmt, eher ein Finanzierungsprodukt darstellt als die Absicherung eines existenziellen Risikos. (maa)
Ich wundere mich über die guten Noten für Brillenleistungen. Zum einen decken diese kein existenzielles Risiko ab (an 150€ oder 300€ alle zwei Jahre geht niemand zu Grunde). Viele Tarife sind reine Geldwechselei. Der Beitrag entspricht dann in etwa der Leistung.
Das Problem ist dann, dass allein schon deshalb eine Brille (oft noch mit einigem Eigenanteil) gekauft wird, weil man die Leistung alle zwei Jahre nicht verfallen lassen will. Dabei ist sie längst nicht immer nötig.
Statt solcher Firlefänchen, sollte man die Fälle absichern, die einen finanziell aus der Bahn werfen.
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