Grund­fähig­keits­versicherung im Vergleich Geld, wenn Treppen­steigen nicht mehr geht

Datum:
  • Text: Simone Weidner
  • Testleitung: Beate Bexterm­öller
  • Test­assistenz: Achim Pieritz
  • Faktencheck: Betina Chill
Grund­fähig­keits­versicherung im Vergleich - Geld, wenn Treppen­steigen nicht mehr geht

Grund­fähig­keiten. Handy bedienen, Treppe steigen, Flasche öffnen. Wer das nicht mehr kann, bekommt für diese Zeit vom Versicherer eine Rente. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Eine Grund­fähig­keits­versicherung hilft, wenn Menschen wichtige Fähig­keiten verlieren – und ist güns­tiger als eine Berufs­unfähigkeits­versicherung. 37 Tarife im Vergleich.

Grund­fähig­keits­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 37 Grund­fähig­keits­ver­sicherungen freischalten

Gehen, Hand gebrauchen, Sehen, Sprechen zählen zu den Grund­fähig­keiten. Ist eine Fähig­keit stark einge­schränkt, fangen die Probleme an.Wer die Hand nicht mehr bewegen und den Schraub­verschluss einer Flasche nicht mehr öffnen kann, ist im Alltag einge­schränkt. Der Verlust oder eine schwere Beein­trächtigung einer Grund­fähig­keit kann das berufliche Aus bedeuten, je nach Berufs­tätig­keit. Sogar Pflegebedürftig­keit kann die Folge sein.

Auf die Versicherung von Grund­fähig­keiten haben sich Lebens­versicherer spezialisiert. Ihr Versprechen: Wer mindestens eine im Vertrag genannte sensorische, motorische, intellektuelle oder soziale Grund­fähig­keit verliert und diese voraus­sicht­lich für – in der Regel – sechs Monate ununterbrochen nicht wieder­erlangen wird oder bereits für sechs Monate verloren hat, bekommt die vereinbarte Monats­rente. Die Versicherung kann eine Lösung für Menschen sein, die keine Berufs­unfähigkeits­versicherung bekommen oder sie nicht bezahlen können.

Warum sich der Grund­fähig­keits­versicherungs-Vergleich für Sie lohnt

Test­ergeb­nisse

Im Test sind 37 Tarife von 19 Grund­fähig­keits­versicherern, unter anderen Allianz, Baloise, Bayern-Versicherung, Canada Life und Dort­munder. Im Leistungs­fall zahlen sie eine monatliche Rente von 1 500 Euro. Der Vertrag hat eine Lauf­zeit bis zum 67. Geburts­tag. Unsere Datenbank zeigt Leistungen und Jahres­beiträge für 25-jährige Modell­kunden.

Mit und ohne Psyche

Grund­fähig­keits­versicherer leisten in der Regel, wenn Sie bestimmte motorische oder sensorische Fähig­keiten verloren haben. Psychische Erkrankungen können gegen Mehr­beitrag oft mitversichert werden. Im Test zeigen wir, wie viel ein Tarif mit und ohne Psyche-Schutz kostet. In unserer Daten­bank können Sie nach „Psyche-Schutz“ filtern.

Stiftung Warentest definiert Mindest­schutz

Die Stiftung Warentest hat einen Mindest­schutz definiert. Der Tarif sollte den Verlust bestimmter Fähig­keiten abdecken: Gebrauch von Händen und Armen, Gehen, Stehen, Sitzen, Treppen­steigen, Heben und Tragen, Knien und Bücken, Auto­fahren, ­Sehen, Hören, Sprechen, Gleichgewichts­sinn, intellektuelle und soziale Fähig­keiten, psychische Erkrankungen. Zudem soll er bei Pflegebedürftig­keit leisten.

Die beste Grund­fähig­keits­versicherung für Sie

5 Tarife bieten ein sehr hohes Leistungs­niveau, 15 Tarife ein hohes, 11 Tarife ein mitt­leres und 6 Tarife ein nied­riges Leistungs­niveau. Tarife mit sehr hohem Leistungs­niveau gibt es für unter 1 000 Euro Jahres­beitrag. In einigen Tarifen können Sie den Schutz gezielt für Ihren Bedarf zusammen­stellen.

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Was ist eine Grund­fähig­keits­versicherung

Die Grund­fähig­keits­versicherung springt zum Beispiel ein, wenn eine versicherte Person

  • 400 Meter nicht mehr ohne Pause oder Gehhilfe zurück­legen kann,
  • ihre Sehfähig­keit so stark einge­büßt hat, dass nur noch ein Rest­sehvermögen von höchs­tens 0,05 Prozent besteht,
  • nicht mehr Auto­fahren kann.

Je nach Tarif sind etwa 15 bis 25 Grund­fähig­keiten genannt. Was ein Versicherer konkret unter einem Verlust versteht, steht im Klein­gedruckten. Der „Gebrauch einer Hand“ kann wie folgt beschrieben sein (Beispiel):

„Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person mit der rechten oder linken Hand nicht mehr in der Lage ist

  • eine geöff­nete Flasche mit Schraub­verschluss zu verschließen und wieder zu öffnen oder
  • mit einer Schere ein Blatt Papier durch­zuschneiden oder
  • eine Schraube, die an ein gedübeltes Loch angesetzt ist, mit einem Schraubendreher hinein- und wieder heraus­zudrehen oder
  • ein leeres Wasser­glas, einen Pinsel oder Koch­löffel zu greifen und mit abge­stütztem Unter­arm 5 Minuten lang zu halten.“

Jeder Versicherer hat eigene Kriterien entwickelt, anhand derer er einen Verlust konkret beschreibt. Oft zielen die Beschreibungen für „Gebrauch einer Hand“ auf hand­werk­liche Fähig­keiten ab.

Für wen die Versicherung sinn­voll sein kann

Eine Grund­fähig­keits­versicherung kann für diejenigen sinn­voll sein, die einen Einkommens­verlust infolge Krankheit oder Unfall absichern wollen – und für die eine Berufs­unfähigkeits­versicherung keine Option ist. Entweder weil sie sich die Versicherungs­beiträge finanziell nicht leisten können oder weil sie eine Vorerkrankung haben, aufgrund derer sie keinen Vertrag bekommen.

Unser Test zeigt: Wer eher körperlich oder in einem Pflege- oder Sozialberuf arbeitet, zahlt für eine Grund­fähig­keits­versicherung meist einen nied­rigeren Versicherungs­beitrag als für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Auf die Berufs­tätig­keit kommt es nicht an

Stellt eine versicherte Person einen Antrag auf die Grund­fähig­keits­rente, muss oft mindestens eine Fähig­keit verloren oder schwer beein­trächtigt sein, damit der Versicherer leistet. Ob der Beruf noch ausgeübt werden kann, spielt bei der Leistungs­prüfung keine Rolle. Es kann also sein, dass jemand eine Rente aus der Grund­fähig­keits­versicherung bezieht und weiterhin berufs­tätig ist.

Fähig­keit verloren, aber arbeiten geht noch

Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied zwischen Grund­fähig­keits- und Berufs­unfähigkeits­versicherung: Eine Person kann aufgrund eines Knorpel­verschleißes am Daumensattelgelenk ihre Hand nicht mehr gebrauchen, sie hat Schmerzen, ihre Finger­fertigkeit ist stark einge­schränkt. Kann die versicherte Person durch medizi­nische Unterlagen nach­weisen, dass sie die Fähig­keit verloren hat, ihre Hand zu gebrauchen, springt der Grund­fähig­keits­versicherer ein.

Trotz dieses Verlustes liegt bei dieser Person nicht auto­matisch eine Berufsunfähigkeit vor. Kommt es in ihrem Beruf nämlich nicht auf Hand­motorik und Finger­fertigkeit an – wie tendenziell bei Berufen mit Lehr- und Berater­tätig­keit oder in der Wissenschaft – würde ein Berufs­unfähigkeits­versicherer möglicher­weise nicht leisten. Anders könnte es bei Chirurginnen, Friseuren, Mechatronikerinnen und Zahn­ärzten aussehen, bei denen es auf die Hand­motorik ankommt.

Individuell ans Leben und Beruf anpassen

Eine Grund­fähig­keits­versicherung hat den Vorteil, dass sich Menschen deren Schutz manchmal je nach Bedarf individuell zusammen­stellen können. So lassen sich Risiken gezielt versichern. Manche Versicherer im Test bieten Tarife nach dem Baustein-Prinzip an.

Beispiels­weise gehört die Grund­fähig­keit Mobilität, also Auto­fahren, oft nicht zum Basis- oder Grund­schutz eines Versicherers. Jedoch kann Mobilität oft als Baustein hinzugebucht werden. Das ist etwa für diejenigen wichtig, die aus persönlichen oder beruflichen Gründen auf ein Auto angewiesen sind, zum Beispiel als Pend­lerin, Taxi- und Kurierfahrer oder im ambulanten Pflege­dienst.

Verliert die versicherte Person gesund­heits­bedingt und durch ein verkehrs­medizi­nisches Gutachten bestätigt den Führer­schein Klasse B, liegt ein Verlust der Mobilität vor und der Versicherer springt ein. Kein Versicherungs­fall liegt allerdings vor, wenn der Verlust des Führer­scheins auf Alkohol-, Drogen- oder Medikamenten­miss­brauch zurück­zuführen ist.

Was bei einer Vorerkrankung gilt

Einen Vertrag gibt es in der Regel nur mit vorheriger Gesundheitsprüfung. Versicherer fragen oft nach Krankheiten, Operationen, Medikamenten­einnahme, Beein­trächtigungen und Beschwerden der vergangenen drei oder fünf Jahre. Teils müssen Kunden Angaben zu stationären Aufenthalten und psychischen Erkrankungen in den letzten zehn Jahren machen. Jedoch sind die Gesund­heits­fragebögen oft nicht so umfang­reich wie bei einem Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Achtung: Vorerkrankungen können dazu führen, dass der Versicherer keinen Vertrag anbietet – oder nur einen mit Ausschluss­klausel für ein bestimmtes Risiko. Manchmal bieten Versicherer einen Vertrag mit einem höheren Beitrag an (Risiko­zuschlag).

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Wenn weder Berufs- noch Grund­fähig­keits­versicherung infrage kommen

Neben der Berufs- und Grund­fähig­keits­versicherung bieten Versicherer weitere Lösungen zur Absicherung von Invaliditäts­risiken an. Weil wenig Schutz besser ist als nichts, sollten diejenigen, die keine Berufs- oder Grund­fähig­keits­versicherung bekommen, weitere Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht ziehen. Im Über­blick über die Alternativen zeigen wir auch, wie Interes­sierte bei den verschiedenen Versicherungs­varianten zu einem guten Vertrag kommen. Zu den Alternativen – allerdings immer mit einge­schränktem Schutz gegen­über der Berufs­unfähigkeits­versicherung – gehören Erwerbs­unfähigkeits-, Dread-Disease-, Funk­tions­invaliditäts- und Unfallversicherung.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.07.2025 um 16:58 Uhr
    Grundfähigkeitsversicherung 60-Jährige

    @steffenky: Sie können versuchen, eine Grundfähigkeitsversicherung abzuschließen. Das geht nicht bei allen Versicherern. Manche Versicherer haben ein Höchsteintrittsalter von 55 Jahren oder 60 Jahren. Der Vertrag kann in der Regel maximal bis zum 67. Lebensjahr laufen. Versicherer nehmen auch eine Risiko- und Gesundheitsprüfung vor. Bei bestimmten Vorerkrankungen bekommen Kunden gar keinen Vertrag oder nur einen mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss.
    Tipp: Wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an einen unabhängigen Versicherungsberater (bvvb.de) oder einen Versicherungsmakler.

  • steffenky am 29.06.2025 um 17:24 Uhr
    Grundfähigkeitsversicherung

    Guten Tag,
    wie sieht es aus, wenn ältere Menschen (ab ca.60 Jahren) eine solche Versicherung abschließen möchten?
    MfG S.K.

  • AllianzProblemKämpfer am 17.06.2025 um 11:57 Uhr
    Allianz Private Unfallversicherung – Erfahrungen

    TL;DR: Monatelange Verzögerungen, arrogante Ignoranz und ein Umgang mit Kunden, der an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist – nie wieder Allianz Unfallversicherung!
    Nach einem schweren Unfall wurde ich von der Allianz über Jahre hingehalten. Trotz klarer ärztlicher Gutachten und mehrfacher Anträge weigerte sich die Allianz, die vereinbarte Invaliditätsleistung zu zahlen. Statt Hilfe gab es Ignoranz, Verzögerungstaktik und wiederholte rechtlich falsche Ablehnungen. Vorschüsse wurden trotz Pflicht aus den eigenen Bedingungen – den Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (Allianz AUB) – verweigert. Der Umgang war kalt, arrogant und kundenfeindlich. Ich musste regelrecht um jede Antwort kämpfen und musste dreimalig den Weg über den Versicherungsombudsmann in Berlin beschreiben. Wer glaubt, im Ernstfall abgesichert zu sein, irrt. Die Allianz ist kein Partner – sie spielt auf Zeit, spekuliert auf Aufgeben und verhöhnt ihre Kunden.
    Für mich ganz klar: Finger weg!
    Nie wieder Allianz!!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.05.2022 um 11:32 Uhr
    Alte Bedingungen anpassen?

    @Question777: Mit dem Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung (beim gleichen Anbieter oder dessen Konkurrenz) findet eine neue Gesundheitsprüfung statt. Zwischenzeitlich eingetretene Vorerkrankungen können deswegen zu Beitragsaufschlägen (oder zur Ablehnung) führen. Das höhere Eintrittsalter wirkt sich ebenfalls auf die Beitragshöhe aus. Wer weiterhin gesund ist, kann sich neue Angebote einholen und deren Preise (nach erfolgter Gesundheitsprüfung) mit dem Preis der Bestandspolice vergleichen. Ob die alten Bedingungen besser oder schlechter als im neuen Vertrag sind, prüfen Sie mithilfe unserer Checkliste.

  • Question777 am 23.05.2022 um 04:15 Uhr
    Alte Bedingungen anpassen ?

    Ich habe mal eine Frage, ich habe im Jahr 2009 eine BU-Zusatzversicherung abgeschlossen. Macht es Sinn oder ist es überhaupt möglich, auf neuere Bedingungen umzusteigen ? Bei anderen Versicherungsverträgen (Haftpflicht, Rechtsschutz) wurde mir das angeboten. Bei der BU und der PKV aber nie. Danke !