Grund­fähig­keits­versicherung im Vergleich

So haben wir getestet

Datum:
  • Text: Simone Weidner
  • Testleitung: Beate Bexterm­öller
  • Test­assistenz: Achim Pieritz
  • Faktencheck: Betina Chill

Grund­fähig­keits­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 37 Grund­fähig­keits­ver­sicherungen freischalten

Im Test

Untersucht und bewertet wurden 37 Tarife von 19 Versicherern für eine Grund­fähig­keits­versicherung. Die Versicherer bieten entweder Tarife mit fest­gelegten Leistungen oder ein Baustein-System mit Wahl­möglich­keiten an. Die Mindest­dauer der Beein­trächtigung, ab der eine Leistung möglich ist, beträgt in der Regel sechs Monate, bei psychischen Ursachen sind es meist zwölf Monate.

Wir haben einen Mindest­schutz definiert. Der Tarif soll mindestens den Verlust bestimmter Fähig­keiten abdecken: Gebrauch von Händen und Armen, Gehen, Stehen, Sitzen, Treppen­steigen, Heben und Tragen, Knien und Bücken, Auto­fahren, Sehen, Hören, Sprechen, Gleichgewichts­sinn, intellektuelle und soziale Fähig­keiten, psychische Erkrankungen. Zudem soll er bei Pflegebedürftig­keit leisten.

Es gibt zwei Tarif­arten:

  • Manche Versicherer bieten einen Basis­tarif an, zu dem weitere Leistungs­auslöser hinzugebucht werden können (Baustein-Prinzip). Damit ein Tarif unseren Mindest­schutz erfüllt, haben wir je nach Angebot die empfohlenen Bausteine zusammen­gestellt.
  • Andere Versicherer bieten mehrere Tarife mit unterschiedlichem Leistungs­umfang an oder nur einen Tarif mit festen Leistungen (Huk-Coburg, R+V, Signal, VRK, Württem­bergische, Zurich).

Stichtag ist der 1. Juni 2025.

Leistungs­niveau

Wir haben das Leistungs­niveau in vier Stufen unterteilt: sehr hoch, hoch, mittel, nied­rig. Bewertet wurden dafür die folgenden sechs ausgewählten Leistungs­auslöser:

Verlust sensorischer Fähig­keiten.

Ja‑Häkchen= Sehen, Hören, Sprechen, Gleichgewichts­sinn.

Ja‑Häkchen= Zusätzlich Schutz bei Verlust von Riechen und Schme­cken

= Nur Sehen, Hören, Sprechen.

Verlust motorischer Fähig­keiten.

Ja‑Häkchen= Gebrauch von Armen und Händen, Gehen, Stehen, Sitzen, Treppen­steigen, Heben und Tragen, Knien und Bücken.

Ja‑Häkchen= Zusätzlich Schutz bei Verlust von Schreiben und Tastatur oder Touchs­creen bedienen.

= Mindestens eine der folgenden Fähig­keiten ist nicht versichert: Gebrauch von Armen und Händen, Gehen, Stehen, Sitzen, Treppen­steigen, Heben und Tragen, Knien und Bücken.

Verlust intellektueller und sozialer Fähig­keiten.

Ja‑Häkchen= Intellektuelle Leistungs­fähig­keit und eigen­ver­antwort­liches Handeln (gesetzliche Betreuung, meist für mindestens sechs Monate notwendig).

Nein‑X = Nicht versichert.

Verlust Mobilität.

Ja‑Häkchen= Auto­fahren (gesund­heits­bedingter Verlust des Führer­scheins Klasse B).

Ja‑Häkchen= Zusätzlich Schutz bei Verlust von Nutzung des ÖPNV und Fahr­radfahren.

= Nur Nutzung ÖPNV und Fahr­radfahren.

Nein‑X= Nicht versichert.

Pflegebedürftig­keit.

Ja‑Häkchen = Häufig ab Pfle­gegrad 2

Ja‑Häkchen = Zusätzlich Leistung bei Demenz.

Nein‑X = Nicht versichert.

Psyche.

Ja‑Häkchen = Leistung, wenn sich aufgrund einer psychischen Erkrankung, meist in einem Zeitraum von voraus­sicht­lich zwölf Monaten, keine drei Stunden täglich eine Erwerbs­tätig­keit ausüben lässt.

= Leistung bei Diagnose von schweren psychischen Erkrankungen wie schwerer Depression, Schizophrenie oder Psychose durch einen Fach­arzt.

Ja‑Häkchen = Leistung, wenn sich aufgrund einer psychischen Erkrankung, meist in einem Zeitraum von voraus­sicht­lich zwölf Monaten, keine drei Stunden täglich eine Erwerbs­tätig­keit ausüben lässt, sowie Leistung bei Diagnose von schweren psychischen Erkrankungen wie schwerer Depression, Schizophrenie oder Psychose durch einen Fach­arzt.

Nein‑X = Nicht versichert.

Jahres­beiträge

Wir nennen Jahres­beiträge für vier 25-jährige Modell­kunden (männ­lich, weiblich oder divers), die nicht rauchen: Erzieher, Mechatroniker, Pflegefach­person, Berufs­kraft­fahrer im Güter­verkehr. Die vereinbarte Rente im Leistungs­fall beträgt jeweils 1 500 Euro im Monat. Die Verträge laufen jeweils bis zum 67. Lebens­jahr bei identischer Risiko- und Leistungs­dauer. Als Über­schuss­system wählten wir die Beitrags­verrechnung. Dabei werden die erwirt­schafteten Über­schüsse auf den Tarifbeitrag (Bruttobeitrag) ange­rechnet. Die Über­schüsse können variieren und so den Zahlbeitrag (Nettobeitrag) ändern. Werden keine Über­schüsse erwirt­schaftet, müssen Kunden maximal den Tarifbeitrag zahlen.

Für Berufs­kraft­fahrer im Güter­verkehr fällt der Jahres­beitrag bei 9 von 37 Tarifen höher aus.

Weitere Merkmale

  • Umtausch­option in BU. Ohne erneute Gesund­heits- beziehungs­weise Risiko­prüfung ist unter bestimmten Umständen (Eintritts­alter, …) ein Umtausch in eine Berufs­unfähigkeits­versicherung möglich.
  • Nach­versicherungs­garantie. Bis zu einem fest­gelegten Alter lässt sich die ursprüng­lich vereinbarte Rentenhöhe bei bestimmten Anlässen ohne erneute Gesund­heits- oder Risiko­prüfung in einem bestimmten Rahmen erhöhen, etwa bei Heirat, Geburt eines Kindes, Einkommens­erhöhung. Gibt es nur sehr wenige Anlässe, ohne Gesund­heits- oder Risiko­prüfung die Rente erhöhen zu können, haben wir dies mit ◪ gekenn­zeichnet.
  • Zusatz­leistung (Nach­versicherungs­garantie). Die Vertrags­lauf­zeit kann bei Anhebung der Regel­alters­grenze durch den Gesetz­geber angepasst werden (Verlängerungs­option).
  • Leistungs­dynamik möglich. Eine dyna­mische Erhöhung der Rente im Leistungs­bezug kann vereinbart werden.
  • Hilfe bei Zahlungs­schwierig­keiten. Der Versicherer bietet zusätzlich zur Beitrags­frei­stellung eine Stundung an. Fehlt diese Möglich­keit, haben wir dies mit ◪ gekenn­zeichnet.
  • Keine Melde­pflicht bei verbesserter Gesundheit. Der Versicherer verzichtet auf unver­zügliche Mitteilung bei Veränderung der gesundheitlichen Situation. Bestimmte Anzeige­pflichten gelten trotzdem, etwa für den Wegfall des Verlustes der Grund­fähig­keit, Wegfall eines Tätig­keits­verbots, Wegfall der gesetzlichen Betreuung und Wieder­erteilung der Fahr­erlaubnis.

Ausgewählte Erweiterungen gegen Mehr­beitrag möglich

Gegen Mehr­beitrag ist es möglich, zum Beispiel eine Rente bei Pflegebedürftig­keit zu vereinbaren, die lebens­lang über das Vertrags­ende hinaus läuft. Auch die Absicherung schwerer Krankheiten und Leistungen bei Arbeits­unfähigkeit können vereinbart werden.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.07.2025 um 16:58 Uhr
    Grundfähigkeitsversicherung 60-Jährige

    @steffenky: Sie können versuchen, eine Grundfähigkeitsversicherung abzuschließen. Das geht nicht bei allen Versicherern. Manche Versicherer haben ein Höchsteintrittsalter von 55 Jahren oder 60 Jahren. Der Vertrag kann in der Regel maximal bis zum 67. Lebensjahr laufen. Versicherer nehmen auch eine Risiko- und Gesundheitsprüfung vor. Bei bestimmten Vorerkrankungen bekommen Kunden gar keinen Vertrag oder nur einen mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss.
    Tipp: Wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an einen unabhängigen Versicherungsberater (bvvb.de) oder einen Versicherungsmakler.

  • steffenky am 29.06.2025 um 17:24 Uhr
    Grundfähigkeitsversicherung

    Guten Tag,
    wie sieht es aus, wenn ältere Menschen (ab ca.60 Jahren) eine solche Versicherung abschließen möchten?
    MfG S.K.

  • AllianzProblemKämpfer am 17.06.2025 um 11:57 Uhr
    Allianz Private Unfallversicherung – Erfahrungen

    TL;DR: Monatelange Verzögerungen, arrogante Ignoranz und ein Umgang mit Kunden, der an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist – nie wieder Allianz Unfallversicherung!
    Nach einem schweren Unfall wurde ich von der Allianz über Jahre hingehalten. Trotz klarer ärztlicher Gutachten und mehrfacher Anträge weigerte sich die Allianz, die vereinbarte Invaliditätsleistung zu zahlen. Statt Hilfe gab es Ignoranz, Verzögerungstaktik und wiederholte rechtlich falsche Ablehnungen. Vorschüsse wurden trotz Pflicht aus den eigenen Bedingungen – den Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (Allianz AUB) – verweigert. Der Umgang war kalt, arrogant und kundenfeindlich. Ich musste regelrecht um jede Antwort kämpfen und musste dreimalig den Weg über den Versicherungsombudsmann in Berlin beschreiben. Wer glaubt, im Ernstfall abgesichert zu sein, irrt. Die Allianz ist kein Partner – sie spielt auf Zeit, spekuliert auf Aufgeben und verhöhnt ihre Kunden.
    Für mich ganz klar: Finger weg!
    Nie wieder Allianz!!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.05.2022 um 11:32 Uhr
    Alte Bedingungen anpassen?

    @Question777: Mit dem Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung (beim gleichen Anbieter oder dessen Konkurrenz) findet eine neue Gesundheitsprüfung statt. Zwischenzeitlich eingetretene Vorerkrankungen können deswegen zu Beitragsaufschlägen (oder zur Ablehnung) führen. Das höhere Eintrittsalter wirkt sich ebenfalls auf die Beitragshöhe aus. Wer weiterhin gesund ist, kann sich neue Angebote einholen und deren Preise (nach erfolgter Gesundheitsprüfung) mit dem Preis der Bestandspolice vergleichen. Ob die alten Bedingungen besser oder schlechter als im neuen Vertrag sind, prüfen Sie mithilfe unserer Checkliste.

  • Question777 am 23.05.2022 um 04:15 Uhr
    Alte Bedingungen anpassen ?

    Ich habe mal eine Frage, ich habe im Jahr 2009 eine BU-Zusatzversicherung abgeschlossen. Macht es Sinn oder ist es überhaupt möglich, auf neuere Bedingungen umzusteigen ? Bei anderen Versicherungsverträgen (Haftpflicht, Rechtsschutz) wurde mir das angeboten. Bei der BU und der PKV aber nie. Danke !