Ein Bauherren-Ehepaar, das erst ein Grundstück separat erwarb und einige Tage später den Bau eines Hauses mit einer Baufirma vereinbarte, wehrte sich erfolgreich. Jetzt muss es nur für den Grundstückskauf Grunderwerbsteuer zahlen und nicht auch noch für das neue Haus. Dadurch zahlen die Eheleute 4 200 Euro weniger. Es sei sonst eine doppelte Belastung, begründete das Niedersächsische Finanzgericht. Denn die Bauherren mussten bereits auf den Hausbau über einen Werkvertrag Umsatzsteuer zahlen (Az. 7 K 192/09 und 7 K 193/09). Endgültig muss noch der Bundesfinanzhof (BFH) entscheiden (Az. II R 7/12).
Tipp: Legen Sie innerhalb eines Monats Einspruch ein, wenn Sie für den Wert des Hauses Grunderwerbsteuer zahlen sollen, obwohl der Hausbau unabhängig vom Kaufvertrag Ihres Grundstücks ist. Beantragen Sie zugleich das Ruhen des Verfahrens bis zum BFH-Urteil.
Kein Glück haben Sie aber, wenn Sie Grundstück und das künftige Haus aus einer Hand erworben haben. Dann haben Sie aus steuerlicher Sicht ein bebautes Grundstück gekauft und müssen Grunderwerbsteuer zahlen.
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