Grüezi-Real-Estate AG Verurteilung zu Schadenersatz

Das Landgericht Berlin hat die Grüezi-Real-Estate AG verurteilt, den Kauf einer Eigentumswohnung in Berlin rückabzuwickeln. Der Vermittler der Firma habe den Käufer unzureichend über die zu erwartenden Mieterträge informiert. Außerdem habe er dem Kunden geraten, ein verbindliches Kaufvertragsangebot abzugeben, obwohl er noch keinen Darlehensvertrag abgeschlossen hatte.

100 000 Euro Schadenersatz

Das Gericht sprach dem Käufer Schadenersatz in Höhe von rund 98 000 Euro plus Zinsen zu. Begründung der Richter: Der Vermittler von der Grüezi-Real-Estate hat den Mann falsch beraten. Im Gegenzug erhält die Grüezi-Real-State AG die Immobilie zurück.

Immobilienfinanzierung sollte nichts kosten

Im vorliegenden Fall hatte der Vermittler der Grüezi-Real-Estate AG dem Anleger im Mai 2008 in einem Beratungsgespräch einen Prospekt mit einer Tabelle vorgelegt, die für 2008 eine Steuererstattung von 1 600 Euro auswies. Danach hätte der Anleger kein zusätzliches Geld für den Kauf der Eigentumswohnung ausgeben müssen.

Ohne Besichtigung zum Notar

Ohne die Wohnung in Berlin-Schöneberg zu besichtigen, unterschrieb der Anleger kurz danach ein notarielles Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine knapp 56 Quadratmeter große Wohnung zum Preis von 89 000 Euro. Später stellte sich dann heraus, dass der Kläger weder Steuervorteile hatte noch die vom Berater angegebenen Mieterträge tatsächlich erzielen konnte. Daraufhin focht der Käufer seine Willenserklärungen wegen Irrtums und arglistiger Täuschung an und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Finanztest warnt bereits seit 2010 vor Grüezi

Finanztest warnt bereits sei 2010 vor den dubiosen Geschäften der Grüezi-Real-Estate. Die Firma ist dafür bekannt, dass sie ahnungslosen Anlegern völlig überteuerte Eigentumswohnungen mit falschen Versprechen anbietet. Finanziert wurden die Geschäfte unter anderem von der DKB. Viele dubiose Immobilienverträge haben so genannte Mitternachtsnotare beurkundet. So werden Notare genannt, die auf Wunsch der Vermittler kurzfristig – oft auch noch am späten Abend – Verträge beurkunden. Interessenten wird dabei suggeriert, dass sie so schnell wie möglich unterschreiben müssen, damit ihnen keine einmalige Gelegenheit entgeht.

Landgericht Berlin, Urteil vom 19. Januar 2012
Aktenzeichen: 13 O 317/10 (nicht rechtskräftig)

[Update 27.03.2012] Die Landgericht Berlin hat die die Grüezi Real Estate AG erneut zu Schadensersatz durch Rückabwicklung des Vertrages verurteilt. Mitarbeiter einer von Grüezi auf Provisionsbasis beauftragten Vermittlungsfirma hätten in mehrfacher Hinsicht schuldhaft Beratungspflichten verletzt. Das Landgericht attestierte dem Unternehmen zudem einen „bewusst wahrheitswidrigen“ Vortrag im Gerichtsverfahren und schaltete die zuständige Staatsanwaltschaft ein. Diese prüft jetzt, ob sie Ermittlungen wegen Verdachts auf Betrug einleitet.

[Hinweis: In einer älteren Version dieser Meldung war die Rede davon, dass die Firma Grüezi Real Estate GmbH (nicht: AG) verurteilt worden sei. Dies ist nicht der Fall. Die falsche Information beruhte auf einer fehlerhaften Pressemitteilung des Gerichts, die nun korrigiert wurde. Hinweis Ende]

Landgericht Berlin, Urteil vom 23. März 2012
Aktenzeichen: 1 O 10/11

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  • ReBerlin.com am 11.02.2012 um 13:38 Uhr
    Schon ein notarielles Angebot...

    ..sollte man nicht abgeben, denn der Kaufvertrag kommt erst zustande wenn der Verkäufer das Angebot annimmt. Es kann durchaus sein das sich ein Verkäufer/Bauträgern mehrere notarielles Angebot zu der selben Wohnung machen lässt (!)
    Also immer Angebot und Annahme zeitgleich.
    Steuerliche Vorteile hat man erst nach Genehmigung der Maßnahmen durch die Behörden (Sanierunsgverwaltungstelle, etc.) diese Genehmigung wird erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme gegeben und erst dann erhält man die Steuervergünstigungen/Erstattung. Natürlich bespricht ein seriöser Bauträger die Baumaßnahmen mit dem Amt, aber endgültig bestätig werden die steuerlich relevanten Herstellungskosten erst NACH Abschluß der Maßnahme.
    Nie eine Immobile nur wegen der Steuererstattung kaufen !
    Falle 2: Man bekommt nur auf die Maßnahmen Erstattung zu deren Zeitpunkt man Eigentümer war!
    Und IMMER besichtigen! LG Alexander Korte