Überall wilde Spekulationen über steigende Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen doch jetzt können viele erst einmal einige Hundert Mark durch den Wechsel der Kasse sparen.
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- Die Kassenbeiträge steigen. Unser Krankenkassenvergleich zeigt, wie Sie sparen können und dennoch den Schutz optimieren. Vor allem geldwerte Extras zahlen sich aus.
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- Wer verreist, braucht oft speziellen Impfschutz. Gesetzliche Krankenkassen tragen einen Teil der Kosten, aber in unterschiedlichem Umfang. Wir sagen, wer wie viel zahlt.
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- Beiträge, Leistungen, Kosten – das gilt für Kinder, Studenten, Berufstätige und Rentner, wenn sie bei einer Krankenkasse versichert sind.
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@deihart: Ihre Frage hinsichtlich eines auf dem Postweg verloren gegangenen Briefes an Ihren Arbeitgeber habe ich an den Leserservice der Zeitschrift Finanztest weitergeleitet. Sie erhalten in Kürze eine Antwort von finanztest@stiftung-warentest.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte einmal eine rechtliche Beurteilung meines vorliegenden Falles:
Ich war (bin) bei der BKK f. Heilberufe versichert und habe aufgrund der Erhebung von Zusatzbeiträgen durch die BKK von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Ich habe bei der TKK die Mitgliedschaft beantragt. Die erforderliche Kündigungsbestättigung durch die BKK erfolgte, die ich dann der TKK eingereicht habe und die Mitgliedsbescheinigung bei der TKK erhielt. Diese Mitgliedschaftsbescheinigung habe ich auf dem Postweg meinem Arbeitgeber zukommen lassen. Dort kam sie aber nie an. Dies hatte zur Folge: Der Krankenkassenwechsel war geplatzt. Ich bin also weiterhin bei der BKK versichert,das Sonderkündigungsrecht greift nicht und ich muss damit rückwirkend den Zuzahlungsbeitrag vom 01.01 - 31.10.10 in Höhe von € 376 an die BKK zahlen obwohl ich es nicht zu verschulden habe. Eine Information darüber kam von der BKK erst im Oktober 2010.
LG H.Deifuß