Mammografie-Scree­ning

Beratung zur Brust­krebs-Früh­erkennung

Beratungs­qualität vor zehn Jahren getestet

Studien zeigen, dass Frauen die Risiken einer Unter­suchung kennen möchten. Zuständig für Fragen zu Früh­erkennungs­unter­suchungen sind in erster Linie die nieder­gelassenen Frauen­ärztinnen und -ärzte. Wir haben 2014 die Beratung exemplarisch bei zehn Gynäkologen geprüft: Wie gut klären sie über Nutzen und Risiken auf, damit Frauen eine informierte Entscheidung treffen können?

Frauen wurden nicht genügend aufgeklärt

Eine mangelnde Vermitt­lung von Fakten und zugleich einseitige Empfehlungen – so lautete vor zehn Jahren das ernüchternde Fazit unseres Tests. Die Qualität der Beratungs­gespräche war erschre­ckend schlecht. Trotz Nach­frage erfuhren die Frauen im Test wenig Informatives, wenn über­haupt, dann zum Nutzen des Scree­nings.

Schweigen zu den Risiken

Über Risiken schwiegen sich die Ärzte nahezu gänzlich aus. Nur zwei von zehn sprachen das Risiko von Über­diagnosen an. Nur drei informierten über falsch-positive Befunde. Auch das konkrete, individuelle Brust­krebs­risiko kam kaum zur Sprache. Dagegen gingen klare Empfehlungen für die Teil­nahme am Mammografie-Scree­ning neun der zehn Ärzte leicht über die Lippen.

Tipp: Die ausführ­lichen Ergeb­nisse des Test können Sie im kostenlosen PDF des Heft­artikels aus test 11/2014 nach­lesen.

Tipps, um gute Beratung zu erkennen

So erkennen Sie, ob Sie in der gynäkologischen Praxis ausgewogen zur Brust­krebs-Früh­erkennung informiert werden:

  • Für und Wider. Jede Krebs­früh­erkennung birgt auch Risiken. Ärztin oder Arzt sollten Sie verständlich über Vorteile und Nachteile aufklären.
  • Individuelle Risiken. Gynäkologinnen und Gynäkologen sollten auch auf Ihre individuellen Risiko­faktoren eingehen. Nur so können Sie eine informierte Entscheidung treffen. Erkundigen Sie sich vorab über Brust­krebs­erkrankungen in Ihrer Familie.
  • Freie Entscheidung. Die Teil­nahme am Mammografie-Scree­ning ist freiwil­lig. Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen. Ärztinnen und Ärzte sollten unabhängig beraten und keine persönliche Empfehlung aussprechen.
  • Ernst nehmen. Es ist Ihr gutes Recht, sich über das Scree­ning beraten zu lassen. Arzt oder Ärztin sollten sich ausreichend Zeit nehmen und Ihre Fragen ernst nehmen. Scheuen Sie im Zweifel nicht, eine andere gynäkologische Praxis aufzusuchen.
  • Andere Quellen. Der Krebsinformationsdienst beant­wortet Fragen unter der Hotline 0 800/4 20 30 40 kostenlos. Frauen­gesund­heits­zentren in einigen großen Städten bieten individuelle Beratung zum Mammografie-Scree­ning, meist gegen Gebühr.

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9 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2014 um 16:26 Uhr
    @Pete59

    An keiner Stelle unserer Veröffentlichung ist von einem Rechtsanspruch auf Beratung als systematischem Bestandteil des Screening-Programms die Rede. Aber: Beratung von Patienten gehört zu den ärztlichen Kernleistungen und ist gegenüber den Krankenkassen abrechnungsfähig. Wenn eine ratsuchende Frau sich an ihren Frauenarzt oder ihre Frauenärztin wendet, um sich zum Mammografie-Screening beraten zu lassen und zu ihren möglichen individuellen Brustkrebsrisikofaktoren sowie zum Stellenwert der Untersuchung im Kontext weiterer gesetzlicher Früherkennungsmaßnahmen wie der Tastuntersuchung der Brust – dann steht der Arzt in der Pflicht, sie zu beraten.

  • Pete59 am 17.11.2014 um 18:09 Uhr
    @Stiftung Warentest

    Ihre Antwort auf meinen Kommentar enthält viel Wahres: dass „Frauenärzte die ersten Ansprechpartner für ratsuchende Frauen“ sind, dass „ein ärztliches Beratungsgespräch vor der Inanspruchnahme der Mammografie hilfreich sein kann“.
    Nur ist dies, übrigens gegen den Rat der Frauenärzte, nicht in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie verankert. Aus Kostengründen sollen die niedergelassenen Frauenärzte beim Mammographie-Screening außen vor bleiben. Auch in der von Ihnen angeführten Patientenleitlinie steht, dass „das Programm vor der Röntgenaufnahme der Brust kein Beratungsgespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt vorsieht“.
    Es bleibt daher falsch, dass Sie in Ihrem Artikel einen Rechtsanspruch postulieren. Und Ihrer Antwort versteigen Sie sich nun sogar zu einer Beratungspflicht.
    Angesichts der Diskussion über Termine bei Fachärzten für eine Leistung, die nicht Bestandteil der GKV ist, auch noch „ausreichend Zeit“ zu fordern, ist zudem kess.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.11.2014 um 13:44 Uhr
    @Pete59

    In der Tat sieht das Mammografie-Screening-Programm keine systematische Beratung durch Frauenärzte vor der Durchführung der Mammografie in der Screeningeinheit vor. Nichtsdestotrotz sind Frauenärzte die ersten Ansprechpartner für ratsuchende Frauen zu allen Untersuchungen der Krebsfrüherkennung, die den frauenärztlichen Bereich betreffen. So wird auch auf der Website des Mammografie-Screening-Programms www.mammo-programm.de unter den FAQs ausgeführt, dass „das Mammografie-Screening eine ergänzende Untersuchung zur jährlich angebotenen gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung bei Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin (ist). Hier besteht die Möglichkeit, im vertrauten Rahmen mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin zu sprechen.“ Auch in der Patientenleitlinie „Früherkennung von Brustkrebs“ als Bestandteil des „Leitlinienprogramms Onkologie“ wird darauf verwiesen, dass ein ärztliches Beratungsgespräch vor der Inanspruchnahme der Mammografie hilfreich sein kann – und es werden konkrete Hinweise gegeben, welche Fragen mit der Frauenärztin bzw. dem Frauenarzt vor der Untersuchung beim Mammografie-Screening besprochen werden können. Frauenärzte stehen also sehr wohl in der Beratungspflicht, wenn sich ratsuchende Frauen an sie wenden.

  • julemke am 17.11.2014 um 08:42 Uhr
    Richtig So

    Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass in vielen Fällen die Beratung zu kurz ausfällt. Ich habe jahrelang als Hebamme gearbeitet.

  • Pete59 am 15.11.2014 um 17:49 Uhr
    Was müssen Ärzte? Blick in die Richtlinie hilft!

    Beim Mammographie-Screening sind die niedergelassenen (Frauen-) Ärzte ausdrücklich nicht eingebunden. Anders als z. B. bei der Darmkrebsfrüherkennung ist eine vorgeschaltete Aufklärung durch diese nicht vorgesehen (vgl. u. a. §§ 38 bzw. 14 Krebsfrüherkennungs-Richtlinie). Ich weiß daher nicht, auf welcher Grundlage Sie ein „Recht, sich über das Screening bei Ihrem Arzt beraten zu lassen“ postulieren, insinuiert ist ja wohl zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.