
Das Mammografie-Screening soll Frauen vor dem Tod durch Brustkrebs bewahren. Die Reihenuntersuchung birgt aber auch Risiken. Werden Frauen darüber ausreichend aufgeklärt? Das prüfte die Stiftung Warentest mithilfe von 10 Frauen, die selbst entschieden hatten, am Screening teilzunehmen. Das Ergebnis ist enttäuschend. Die Experten von test geben Entscheidungshilfe und erklären, ob das Screening nützt – und welche Risiken damit verbunden sind.
Mehr als 10 Millionen Frauen werden eingeladen
Jede Frau im Alter von 50 bis 69 Jahren wird alle zwei Jahre per Brief zur Brustkrebsfrüherkennung eingeladen. Das Mammografie-Screening richtet sich damit bundesweit an mehr als 10 Millionen Frauen. Bei der Röntgenuntersuchung, die in speziellen radiologischen Zentren durchgeführt wird, ist keine Beratung vorgesehen. Zuständig für Fragen zu Früherkennungsuntersuchungen ist in erster Linie der niedergelassene Frauenarzt. Doch wie gut klären Gynäkologen über Nutzen und Risiken auf?
Ärzte im Test schweigen zu Risiken
Zehn Frauen ließen sich von ihrem Frauenarzt beraten – mit ernüchterndem Fazit: Trotz Nachfrage bekamen die Frauen wenig Informatives zu hören. Wenn überhaupt, wurde der Nutzen des Screenings herausgestellt. Über Risiken schwiegen sich die Ärzte nahezu gänzlich aus. Auch das konkrete, individuelle Brustkrebsrisiko kam kaum zur Sprache.
Das Nutzen-Risiko-Verhältnis
Wie jede medizinische Maßnahme hat auch das Mammografie-Screening Vor- und Nachteile. Durch die Reihenuntersuchung wird Brustkrebs früher erkannt und die Brustkrebssterblichkeit gesenkt. Der geringen Chance, seltener an Brustkrebs zu versterben, steht aber das höhere Risiko von Überdiagnosen und falsch-positiven Befunden gegenüber Glossar. Die Stiftung Warentest bewertet das Mammografie-Screening deshalb als mit Einschränkung geeignet.
Das bietet Ihnen das Special Mammografie-Sreening
Nach dem Freischalten des Specials lesen Sie absolute Zahlen zu Nutzen und Risiken des Screenings. Außerdem erfahren Sie, ob die Informationsabläufe des Screeningprogramms bundesweit einheitlich sind und wie in den radiologischen Zentren mit Fragen zum Screening umgegangen wird – auch das haben die Tester geprüft. Dazu gibt es Tipps für ein ausgewogenes Beratungsgespräch beim Arzt.
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An keiner Stelle unserer Veröffentlichung ist von einem Rechtsanspruch auf Beratung als systematischem Bestandteil des Screening-Programms die Rede. Aber: Beratung von Patienten gehört zu den ärztlichen Kernleistungen und ist gegenüber den Krankenkassen abrechnungsfähig. Wenn eine ratsuchende Frau sich an ihren Frauenarzt oder ihre Frauenärztin wendet, um sich zum Mammografie-Screening beraten zu lassen und zu ihren möglichen individuellen Brustkrebsrisikofaktoren sowie zum Stellenwert der Untersuchung im Kontext weiterer gesetzlicher Früherkennungsmaßnahmen wie der Tastuntersuchung der Brust – dann steht der Arzt in der Pflicht, sie zu beraten.
Ihre Antwort auf meinen Kommentar enthält viel Wahres: dass „Frauenärzte die ersten Ansprechpartner für ratsuchende Frauen“ sind, dass „ein ärztliches Beratungsgespräch vor der Inanspruchnahme der Mammografie hilfreich sein kann“.
Nur ist dies, übrigens gegen den Rat der Frauenärzte, nicht in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie verankert. Aus Kostengründen sollen die niedergelassenen Frauenärzte beim Mammographie-Screening außen vor bleiben. Auch in der von Ihnen angeführten Patientenleitlinie steht, dass „das Programm vor der Röntgenaufnahme der Brust kein Beratungsgespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt vorsieht“.
Es bleibt daher falsch, dass Sie in Ihrem Artikel einen Rechtsanspruch postulieren. Und Ihrer Antwort versteigen Sie sich nun sogar zu einer Beratungspflicht.
Angesichts der Diskussion über Termine bei Fachärzten für eine Leistung, die nicht Bestandteil der GKV ist, auch noch „ausreichend Zeit“ zu fordern, ist zudem kess.
In der Tat sieht das Mammografie-Screening-Programm keine systematische Beratung durch Frauenärzte vor der Durchführung der Mammografie in der Screeningeinheit vor. Nichtsdestotrotz sind Frauenärzte die ersten Ansprechpartner für ratsuchende Frauen zu allen Untersuchungen der Krebsfrüherkennung, die den frauenärztlichen Bereich betreffen. So wird auch auf der Website des Mammografie-Screening-Programms www.mammo-programm.de unter den FAQs ausgeführt, dass „das Mammografie-Screening eine ergänzende Untersuchung zur jährlich angebotenen gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung bei Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin (ist). Hier besteht die Möglichkeit, im vertrauten Rahmen mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin zu sprechen.“ Auch in der Patientenleitlinie „Früherkennung von Brustkrebs“ als Bestandteil des „Leitlinienprogramms Onkologie“ wird darauf verwiesen, dass ein ärztliches Beratungsgespräch vor der Inanspruchnahme der Mammografie hilfreich sein kann – und es werden konkrete Hinweise gegeben, welche Fragen mit der Frauenärztin bzw. dem Frauenarzt vor der Untersuchung beim Mammografie-Screening besprochen werden können. Frauenärzte stehen also sehr wohl in der Beratungspflicht, wenn sich ratsuchende Frauen an sie wenden.
Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass in vielen Fällen die Beratung zu kurz ausfällt. Ich habe jahrelang als Hebamme gearbeitet.
Beim Mammographie-Screening sind die niedergelassenen (Frauen-) Ärzte ausdrücklich nicht eingebunden. Anders als z. B. bei der Darmkrebsfrüherkennung ist eine vorgeschaltete Aufklärung durch diese nicht vorgesehen (vgl. u. a. §§ 38 bzw. 14 Krebsfrüherkennungs-Richtlinie). Ich weiß daher nicht, auf welcher Grundlage Sie ein „Recht, sich über das Screening bei Ihrem Arzt beraten zu lassen“ postulieren, insinuiert ist ja wohl zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.