Mammografie-Scree­ning

Nutzen und Risiken des Mammografie-Scree­nings

Die Teil­nahme am Scree­ning kann im individuellen Fall nutzen, aber auch schaden. Jede Frau muss Vor- und Nachteile für sich abwägen. Der Chance, Brust­krebs früh zu erkennen und einige Frauen vor dem Tod durch Brust­krebs zu bewahren, steht das Risiko von Über­diagnosen und falsch-positiven Befunden gegen­über.

Nutzen: Frühes Erkennen senkt Brust­krebs-Todes­fälle

Bei Frauen, die am Mammografie-Scree­ning teilnehmen, kann Brust­krebs früher erkannt werden als bei Frauen, die nicht teilnehmen. Betroffene können so mitunter schonender behandelt werden, etwa durch brusterhaltende Therapien. Hoch­wertige, also randomisiert-kontrollierte Studien zeigen: Das Mammografie-Scree­ning senkt die Brust­krebs­sterb­lich­keit.

  • Nach Angaben der Koope­rations­gemeinschaft Mammo­graphie ist für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren mit regel­mäßiger Teil­nahme am Scree­ning zu erwarten, dass es 2 bis 6 Brust­krebs-Todes­fälle pro 1 000 Frauen verhindern kann.
  • Für die Alters­gruppe der Frauen zwischen 45 und 49 Jahren hat das Institut für Qualität und Wirt­schaftlich­keit im Gesund­heits­wesen (IQWiG) Studien­daten analysiert. Demnach bewahrt das Mammografie-Scree­ning in dieser Alters­gruppe etwa 5 von 10 000 Frauen inner­halb von zehn Jahren davor, an Brust­krebs zu versterben.

Risiken: Über­diagnosen und falsch-positive Befunde

  • Die Früh­erkennungs­unter­suchung führt auch zu Über­diagnosen. Das heißt, ein Brust­krebs wird diagnostiziert und behandelt, der ohne Scree­ning einer Frau zu Lebzeiten keine Probleme bereitet hätte, zum Beispiel weil der Tumor nur lang­sam wächst. Von 1 000 Frauen, die zwischen 50 und 69 Jahren regel­mäßig am Scree­ning teilnehmen, können laut der Koope­rations­gemeinschaft Mammo­graphie 9 bis 12 Frauen eine Über­diagnose erhalten. In der Gruppe der 45- bis 49-Jährigen sind laut IQWiG bis zu 41 von 10 000 Frauen von Über­diagnosen betroffen.
  • Von 1 000 untersuchten Frauen zwischen 50 und 69 Jahren erhalten 30 einen auffälligen Befund und werden zu ergänzenden Unter­suchungen einge­laden. Bei 11 dieser 30 Frauen ist zur Klärung eine Biopsie erforderlich. Bei sechs Frauen wird Brust­krebs diagnostiziert. Somit erweist sich bei 24 Frauen von 1 000 untersuchten Frauen der Verdacht als unbe­gründet. Auch solche falsch-positiven Befunde können psychisch belastend sein.
  • Ein Tumor kann auch zwischen zwei Mammografien entstehen oder trotz Scree­ning unent­deckt bleiben: Die Koope­rations­gemeinschaft Mammo­graphie gibt an, dass bei etwa 2 von 1 000 im Scree­ning untersuchten Frauen mit unauffäl­ligem Befund vor der nächsten Einladung Brust­krebs fest­gestellt wird.
  • Die Strahlenbelastung durch das Röntgen ist bei der qualitäts­gesicherten Mammografie als gering einzuschätzen.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2014 um 16:26 Uhr
    @Pete59

    An keiner Stelle unserer Veröffentlichung ist von einem Rechtsanspruch auf Beratung als systematischem Bestandteil des Screening-Programms die Rede. Aber: Beratung von Patienten gehört zu den ärztlichen Kernleistungen und ist gegenüber den Krankenkassen abrechnungsfähig. Wenn eine ratsuchende Frau sich an ihren Frauenarzt oder ihre Frauenärztin wendet, um sich zum Mammografie-Screening beraten zu lassen und zu ihren möglichen individuellen Brustkrebsrisikofaktoren sowie zum Stellenwert der Untersuchung im Kontext weiterer gesetzlicher Früherkennungsmaßnahmen wie der Tastuntersuchung der Brust – dann steht der Arzt in der Pflicht, sie zu beraten.

  • Pete59 am 17.11.2014 um 18:09 Uhr
    @Stiftung Warentest

    Ihre Antwort auf meinen Kommentar enthält viel Wahres: dass „Frauenärzte die ersten Ansprechpartner für ratsuchende Frauen“ sind, dass „ein ärztliches Beratungsgespräch vor der Inanspruchnahme der Mammografie hilfreich sein kann“.
    Nur ist dies, übrigens gegen den Rat der Frauenärzte, nicht in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie verankert. Aus Kostengründen sollen die niedergelassenen Frauenärzte beim Mammographie-Screening außen vor bleiben. Auch in der von Ihnen angeführten Patientenleitlinie steht, dass „das Programm vor der Röntgenaufnahme der Brust kein Beratungsgespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt vorsieht“.
    Es bleibt daher falsch, dass Sie in Ihrem Artikel einen Rechtsanspruch postulieren. Und Ihrer Antwort versteigen Sie sich nun sogar zu einer Beratungspflicht.
    Angesichts der Diskussion über Termine bei Fachärzten für eine Leistung, die nicht Bestandteil der GKV ist, auch noch „ausreichend Zeit“ zu fordern, ist zudem kess.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.11.2014 um 13:44 Uhr
    @Pete59

    In der Tat sieht das Mammografie-Screening-Programm keine systematische Beratung durch Frauenärzte vor der Durchführung der Mammografie in der Screeningeinheit vor. Nichtsdestotrotz sind Frauenärzte die ersten Ansprechpartner für ratsuchende Frauen zu allen Untersuchungen der Krebsfrüherkennung, die den frauenärztlichen Bereich betreffen. So wird auch auf der Website des Mammografie-Screening-Programms www.mammo-programm.de unter den FAQs ausgeführt, dass „das Mammografie-Screening eine ergänzende Untersuchung zur jährlich angebotenen gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung bei Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin (ist). Hier besteht die Möglichkeit, im vertrauten Rahmen mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin zu sprechen.“ Auch in der Patientenleitlinie „Früherkennung von Brustkrebs“ als Bestandteil des „Leitlinienprogramms Onkologie“ wird darauf verwiesen, dass ein ärztliches Beratungsgespräch vor der Inanspruchnahme der Mammografie hilfreich sein kann – und es werden konkrete Hinweise gegeben, welche Fragen mit der Frauenärztin bzw. dem Frauenarzt vor der Untersuchung beim Mammografie-Screening besprochen werden können. Frauenärzte stehen also sehr wohl in der Beratungspflicht, wenn sich ratsuchende Frauen an sie wenden.

  • julemke am 17.11.2014 um 08:42 Uhr
    Richtig So

    Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass in vielen Fällen die Beratung zu kurz ausfällt. Ich habe jahrelang als Hebamme gearbeitet.

  • Pete59 am 15.11.2014 um 17:49 Uhr
    Was müssen Ärzte? Blick in die Richtlinie hilft!

    Beim Mammographie-Screening sind die niedergelassenen (Frauen-) Ärzte ausdrücklich nicht eingebunden. Anders als z. B. bei der Darmkrebsfrüherkennung ist eine vorgeschaltete Aufklärung durch diese nicht vorgesehen (vgl. u. a. §§ 38 bzw. 14 Krebsfrüherkennungs-Richtlinie). Ich weiß daher nicht, auf welcher Grundlage Sie ein „Recht, sich über das Screening bei Ihrem Arzt beraten zu lassen“ postulieren, insinuiert ist ja wohl zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.