Die Teilnahme am Screening kann im individuellen Fall nutzen, aber auch schaden. Jede Frau muss Vor- und Nachteile für sich abwägen. Der Chance, Brustkrebs früh zu erkennen und einige Frauen vor dem Tod durch Brustkrebs zu bewahren, steht das Risiko von Überdiagnosen und falsch-positiven Befunden gegenüber.
Nutzen: Frühes Erkennen senkt Brustkrebs-Todesfälle
Bei Frauen, die am Mammografie-Screening teilnehmen, kann Brustkrebs früher erkannt werden als bei Frauen, die nicht teilnehmen. Betroffene können so mitunter schonender behandelt werden, etwa durch brusterhaltende Therapien. Hochwertige, also randomisiert-kontrollierte Studien zeigen: Das Mammografie-Screening senkt die Brustkrebssterblichkeit.
- Nach Angaben der Kooperationsgemeinschaft Mammographie ist für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren mit regelmäßiger Teilnahme am Screening zu erwarten, dass es 2 bis 6 Brustkrebs-Todesfälle pro 1 000 Frauen verhindern kann.
- Für die Altersgruppe der Frauen zwischen 45 und 49 Jahren hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Studiendaten analysiert. Demnach bewahrt das Mammografie-Screening in dieser Altersgruppe etwa 5 von 10 000 Frauen innerhalb von zehn Jahren davor, an Brustkrebs zu versterben.
Risiken: Überdiagnosen und falsch-positive Befunde
- Die Früherkennungsuntersuchung führt auch zu Überdiagnosen. Das heißt, ein Brustkrebs wird diagnostiziert und behandelt, der ohne Screening einer Frau zu Lebzeiten keine Probleme bereitet hätte, zum Beispiel weil der Tumor nur langsam wächst. Von 1 000 Frauen, die zwischen 50 und 69 Jahren regelmäßig am Screening teilnehmen, können laut der Kooperationsgemeinschaft Mammographie 9 bis 12 Frauen eine Überdiagnose erhalten. In der Gruppe der 45- bis 49-Jährigen sind laut IQWiG bis zu 41 von 10 000 Frauen von Überdiagnosen betroffen.
- Von 1 000 untersuchten Frauen zwischen 50 und 69 Jahren erhalten 30 einen auffälligen Befund und werden zu ergänzenden Untersuchungen eingeladen. Bei 11 dieser 30 Frauen ist zur Klärung eine Biopsie erforderlich. Bei sechs Frauen wird Brustkrebs diagnostiziert. Somit erweist sich bei 24 Frauen von 1 000 untersuchten Frauen der Verdacht als unbegründet. Auch solche falsch-positiven Befunde können psychisch belastend sein.
- Ein Tumor kann auch zwischen zwei Mammografien entstehen oder trotz Screening unentdeckt bleiben: Die Kooperationsgemeinschaft Mammographie gibt an, dass bei etwa 2 von 1 000 im Screening untersuchten Frauen mit unauffälligem Befund vor der nächsten Einladung Brustkrebs festgestellt wird.
- Die Strahlenbelastung durch das Röntgen ist bei der qualitätsgesicherten Mammografie als gering einzuschätzen.
-
- Im Test von 14 Sonnencremes fürs Gesicht finden sich auch preisgünstige unter den besten. Zwei der teuersten Produkte schützen dagegen nicht zuverlässig vor UV-Strahlen.
-
- Medikamente, ein hohes Alter, Krankheiten: Erektionsstörungen können viele Gründe haben. Wir haben 100 Potenzmittel geprüft und sagen, ob und wie sie wirken.
-
- Ab 40 sinkt beim Mann der Testosteronspiegel. Beschwerden werden oft darauf zurückgeführt, doch Belege für die Wechseljahre des Mannes fehlen. Was bringen da Medikamente?
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
An keiner Stelle unserer Veröffentlichung ist von einem Rechtsanspruch auf Beratung als systematischem Bestandteil des Screening-Programms die Rede. Aber: Beratung von Patienten gehört zu den ärztlichen Kernleistungen und ist gegenüber den Krankenkassen abrechnungsfähig. Wenn eine ratsuchende Frau sich an ihren Frauenarzt oder ihre Frauenärztin wendet, um sich zum Mammografie-Screening beraten zu lassen und zu ihren möglichen individuellen Brustkrebsrisikofaktoren sowie zum Stellenwert der Untersuchung im Kontext weiterer gesetzlicher Früherkennungsmaßnahmen wie der Tastuntersuchung der Brust – dann steht der Arzt in der Pflicht, sie zu beraten.
Ihre Antwort auf meinen Kommentar enthält viel Wahres: dass „Frauenärzte die ersten Ansprechpartner für ratsuchende Frauen“ sind, dass „ein ärztliches Beratungsgespräch vor der Inanspruchnahme der Mammografie hilfreich sein kann“.
Nur ist dies, übrigens gegen den Rat der Frauenärzte, nicht in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie verankert. Aus Kostengründen sollen die niedergelassenen Frauenärzte beim Mammographie-Screening außen vor bleiben. Auch in der von Ihnen angeführten Patientenleitlinie steht, dass „das Programm vor der Röntgenaufnahme der Brust kein Beratungsgespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt vorsieht“.
Es bleibt daher falsch, dass Sie in Ihrem Artikel einen Rechtsanspruch postulieren. Und Ihrer Antwort versteigen Sie sich nun sogar zu einer Beratungspflicht.
Angesichts der Diskussion über Termine bei Fachärzten für eine Leistung, die nicht Bestandteil der GKV ist, auch noch „ausreichend Zeit“ zu fordern, ist zudem kess.
In der Tat sieht das Mammografie-Screening-Programm keine systematische Beratung durch Frauenärzte vor der Durchführung der Mammografie in der Screeningeinheit vor. Nichtsdestotrotz sind Frauenärzte die ersten Ansprechpartner für ratsuchende Frauen zu allen Untersuchungen der Krebsfrüherkennung, die den frauenärztlichen Bereich betreffen. So wird auch auf der Website des Mammografie-Screening-Programms www.mammo-programm.de unter den FAQs ausgeführt, dass „das Mammografie-Screening eine ergänzende Untersuchung zur jährlich angebotenen gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung bei Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin (ist). Hier besteht die Möglichkeit, im vertrauten Rahmen mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin zu sprechen.“ Auch in der Patientenleitlinie „Früherkennung von Brustkrebs“ als Bestandteil des „Leitlinienprogramms Onkologie“ wird darauf verwiesen, dass ein ärztliches Beratungsgespräch vor der Inanspruchnahme der Mammografie hilfreich sein kann – und es werden konkrete Hinweise gegeben, welche Fragen mit der Frauenärztin bzw. dem Frauenarzt vor der Untersuchung beim Mammografie-Screening besprochen werden können. Frauenärzte stehen also sehr wohl in der Beratungspflicht, wenn sich ratsuchende Frauen an sie wenden.
Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass in vielen Fällen die Beratung zu kurz ausfällt. Ich habe jahrelang als Hebamme gearbeitet.
Beim Mammographie-Screening sind die niedergelassenen (Frauen-) Ärzte ausdrücklich nicht eingebunden. Anders als z. B. bei der Darmkrebsfrüherkennung ist eine vorgeschaltete Aufklärung durch diese nicht vorgesehen (vgl. u. a. §§ 38 bzw. 14 Krebsfrüherkennungs-Richtlinie). Ich weiß daher nicht, auf welcher Grundlage Sie ein „Recht, sich über das Screening bei Ihrem Arzt beraten zu lassen“ postulieren, insinuiert ist ja wohl zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.