Tobias S. (16) aus Köln: Ich bin mit dem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren und habe nun einen Punkt in Flensburg. Kann ich trotzdem meinen Führerschein machen?
Finanztest: Ja, ein Punkt, den Sie als Radfahrer fürs Überfahren einer roten Ampel bekommen haben, steht dem Führerschein nicht im Weg. Die Zulassung zur Führerscheinprüfung ist erst in Gefahr, wenn Sie wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen oder sogar Straftaten in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begehen. Wenn Sie häufiger Verkehrsregeln missachten und mehrere Punkte in Flensburg sammeln, kann es sein, dass Ihre Eignung zum Fahren von Kraftfahrzeugen bezweifelt wird. In diesem Fall ermittelt die Fahrerlaubnisbehörde – in der Regel das Straßenverkehrsamt – und ordnet unter Umständen eine medizinisch-psychologische Untersuchung an.
Übrigens: Jeder Verkehrsteilnehmer, der das 14. Lebensjahr erreicht hat, ist strafmündig und kann Punkte bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er als Fußgänger, Radfahrer, Mofa- oder Mopedfahrer unterwegs ist.
-
- Verkehrsverstöße im Ausland werden oft teuer. Doch nicht jedes Bußgeld kann in Deutschland eingetrieben werden. Was Autofahrerinnen wissen müssen.
-
- Mit dem Auto in den Skiurlaub? Wer bei Schnee und Eis in die Ferien will, sollte Winterreifen montieren. Doch die Regeln dafür sind in den EU-Ländern unterschiedlich.
-
- Auf Parkplätzen gibt es keine klare Vorfahrtsregel. Das Prinzip „rechts vor links“ greift hier nicht. Wir erklären, welche Verkehrsregeln gelten.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Hallo,
ich bin vor zwei Monaten mit einem E-Bike gefahren, das einen Gashebel hat. Leider wusste ich nicht, dass dieser Typ in Deutschland gegen die Verkehrsregeln verstößt. Die Polizei hielt mich an, und nach einiger Zeit bekam ich ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro für die Nutzung eines Fahrrads ohne Versicherung und ohne Nummernschild.
Nun besuche ich die Fahrschule und möchte ich einen Führerschein machen, habe aber seit der Antragstellung vor einem Monat keine Antwort von der Verkehrsbehörde erhalten. Meine Frage lautet: Wird der Erhalt meines Führerscheins jetzt beeinträchtigt, und wenn die Antwort „Ja“ lautet, wie lange muss ich warten?
Danke euch allen.
@Zottelmuh828: Die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (dort ab Paragraf 7) geregelt:
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/FeV.pdf
In Paragraf 11 steht, welche Eignung der Bewerber um eine Fahrerlaubnis mitbringen muss. Paragraf 11 Absatz 1 Satz 3: "Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben, sodass dadurch die Eignung ausgeschlossen wird." Das "Vorleben" eines Bewerbers kann also eine Rolle spielen. Ob Ihre bisherigen Verkehrsverstöße von den Behörden aber als so gravierend eingestuft werden, dass man Ihnen die fehlende Eignung abspricht, können wir nicht sagen. (maa)
Guten Abend,
Ich hätte mal eine Frage und zwar mache ich derzeit die Führerscheinklassen C/CE. Darf ich diese überhaupt machen obwohl ich schon 4 Punkte in Flensburg habe? Ich habe bereits 2008 ein Fahrverbot von 4 Wochen bekommen und 3 Punkte in Flensburg, die sind aber mittlerweile gelöscht worden. 2018 wurde ich mit Handy beim Fahren erwischt und kurze Zeit später bin ich wieder zu schnell gefahren, wieder 3 Punkte und Fahrverbot.
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Werbung