Frage und Antwort Euro-Über­weisung in die Schweiz?

Frage und Antwort - Euro-Über­weisung in die Schweiz?

Ralf F. aus Berlin: Ich muss eine Rechnung über 537 Schweizer Franken begleichen. Stimmt es, dass eine Über­weisung in Euro billiger ist?

Finanztest: Ja, das stimmt. Eine Über­weisung in Euro darf als „Sepa-Über­weisung“ nicht mehr kosten als eine Inlands­über­weisung. Das gilt bei vielen Banken auch für Euro-Über­weisungen in die Schweiz. Wenn Sie für Ihr Giro­konto eine Pauschale bezahlen, die alle Buchungen umfasst, zahlen Sie nichts extra. Eine Über­weisung in Fremdwährung ist dagegen meist teuer. Sie können sich aber nicht aussuchen, in welcher Währung Sie bezahlen. Das richtet sich danach, was auf der Rechnung steht oder was der Empfänger fordert. Sie dürfen den Betrag nicht einfach in Euro umrechnen. Da der Wechselkurs nicht konstant ist, kann zu viel oder zu wenig Geld ankommen.

Sie können aber mit dem Empfänger vereinbaren, dass Sie in Euro zahlen. Dann soll er Ihnen sagen, wie hoch der Betrag sein soll und auf welches Konto Sie über­weisen sollen.

Tipp: Bei einer Auslands­über­weisung können Sie vereinbaren, wer die Kosten für die Über­weisung tragen soll. Wenn Sie alles allein bezahlen wollen, wählen Sie im Auftrag „Our“, wenn die Kosten geteilt werden sollen „Share“.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.11.2022 um 13:09 Uhr
    SEPA-Zahlungen / Schweiz

    @diegrossefreiheit: Es tut mir Leid, aber wir können Ihnen an dieser Stelle nicht damit dienen, zu prüfen, ob die Inhalte irgendeiner Website richtig oder falsch sind.
    Allgemeine Informationen zu den Regelungen der SEPA-Überweisungen in Euro finden Sie auf der Seite der Bundesbank:
    www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/serviceangebot/sepa

  • diegrossefreiheit am 03.11.2022 um 12:50 Uhr
    Bankenabhängig?

    Ich las auf einer anderen Website, die Schweiz gehört zwar zum SEPA-Raum, es hänge jedoch von der Bank in Deutschland ab, ob sie die Schweiz als vollwertiges SEPA-Mitglied anerkenne. Wie kann das sein? Handelt es sich denn um keine verbindliche Rechtsnorm oder ist auf jener Seite oder in obiger Antwort irgendetwas ungenau formuliert? Welche Rechtsnormen sind hier denn einschlägig, auf die man gebührenerhebende Banken verweisen könnte?

  • johannesbittel am 07.02.2016 um 15:09 Uhr
    Nachtrag zu den Kosten:

    Diese Tabelle bestätigt meine Erfahrungen, gilt leider auch für Fremdwährungen im SEPA Bereich: http://www.kostenloses-konto24.de/girokonto-informationen/138-auslandsueberweisung-kosten-und-wichtige-informationen.html

  • johannesbittel am 07.02.2016 um 15:02 Uhr
    kostenlose Überweisung meist nur bei "Share"

    Zumindest bei den Banken, die ich kenne, steht im Kleingedruckten, dass die kostenlosen SEPA Überweisungen ausschließlich bei "Share" gelten. Bei "Our" können willkürlich und zumindest bei meiner telefonischen Anfrage sehr hohe Gebühren der Empfängerbank verlangt werden. Diese Gebühren der Empfängerbank sind recht intransparent, zumindest wenn man versucht, diese selbst im Internet zu recherchieren. Bei "Share" muss der Empfänger allerdings auch vom vereinbarten Euro-Betrag noch einmal die Gebühren der Empfängerbank (oder ggf. Clearingstelle o.Ä.) bezahlen, erfahrungsgemäß ca. 5 bis 13 Euro bei Online Banken. Das ist zwar immer noch günstiger als in Fremdwährung zu zahlen, aber eben nicht "kostenlos". Man kommt am günstigsten weg, in Euro zu bezahlen und etwa 5 bis 13 Euro zu viel zu überweisen und dann halt den tatsächlich angekommenen Differenzbetrag mit der nächsten Rechnung zu verrechnen. Siehe z.B. http://www.finanzfrage.net/frage/gebuehren-trotz-sepa-ueberweisung

  • johannesbittel am 07.02.2016 um 14:58 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.