Auto­fahren und Gesundheit

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  • Text: Britta Bauchmüller
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.09.2013 um 13:18 Uhr
    Gipsarm,-fuß

    @wos5
    Es geht in diesem Artikel vor Allem um das Fahren unter Medikamenteneinfluss.
    Bitte berücksichtigen Sie: Rechtsberatung im Einzelfall ist Rechtsanwälten und Menschen mit besonderer Genehmigung vorbehalten. test.de informiert über die Rechtslage allgemein.
    Allgemein gilt:
    Nach Fahrerlaubnisverordnung darf nur der fahren, der körperlich und geistig dazu in der Lage ist. Mit eingegipstem Arm oder eingegipstem Bein ist davon auszugehen, dass man nicht fahrtüchtig ist. Wer trotzdem fährt und dabei Leib oder Leben anderer gefährdet, macht sich u.U. sogar strafbar. (TK)

  • Stiftung_Warentest am 20.09.2013 um 13:10 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht.

  • wos5 am 20.09.2013 um 10:13 Uhr
    Was ist bei Gipsarm bzw. Gipsfuß?

    Ich habe in diesem Artikel nichts gelesen (vielleicht habe ich es ja auch überlesen) über die Bedingungen z.B. bei einem Gipsarm oder einem Gipsfuß. Diese trägt man ja i..d.R. über 6 ca. Wochen.
    Wie ist denn hier die Rechtslage?