
Alte Führerscheine. Sie werden nach und nach ungültig. © picture alliance / Bildagentur-online / Ohde
Rund 43 Millionen Deutsche müssen in den kommenden Jahren ihren alten Führerschein umtauschen. Die ersten Dokumente wurden bereits ungültig. Wir haben die Details.
Einheitliche EU-Dokumente für alle
Nicht nur die legendären alten Lappen oder Pappen sind dran, selbst neuere Plastikkärtchen werden bis 2033 nach und nach ungültig (siehe unten). Wer seinen alten Führerschein abgibt, erhält einen neuen EU-Führerschein. Damit soll sichergestellt werden, dass innerhalb der Europäischen Union alle Führerscheine ein einheitliches Erscheinungsbild haben. Außerdem sind die neuen EU-Führerscheinkarten besser vor Fälschungen geschützt. Für Fahrten außerhalb des EU-Raums benötigen Urlauber oft zusätzlich einen internationalen Führerschein.
Umtausch läuft gestaffelt ab
Die Gültigkeit von Führerschein-Dokumenten ist, anders als früher, nun auf 15 Jahre befristet. Der Umtausch der alten Führerscheine erfolgt seit Januar 2022 Schritt für Schritt. Bund und Länder haben sich auf eine zeitliche Staffelung geeinigt, um einer Überlastung der Behören vorzubeugen. Wann wer aktiv werden muss, hängt zunächst davon ab, ob der Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde oder danach.
Die erste Deadline war im Januar 2022
Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, wurden als erste aussortiert. Gestaffelt wird nach dem Geburtsjahrgang:
- 1953–1958: des Umtausch war bereits zum 19. Januar 2022 fällig
- 1959–1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023
- 1965–1970 : Umtausch bis zum 19. Januar 2024
- 1971 oder später geboren: Umtausch bis zum 19. Januar 2025
Diejenigen, bei denen die Frist bereits abgelaufen ist, sollten schnell aktiv werden. Wer weiß, dass sein Führerschein zum Beispiel Anfang 2025 ungültig wird, kann ihn bereits jetzt umtauschen
Sonderregel für Senioren. Vor 1953 Geborene sind zunächst von der Umtauschfrist befreit, da fraglich ist, ob sie im Jahr 2033, wenn die EU-Führerscheine dann allgemein Pflicht sind, überhaupt noch hinter dem Steuer sitzen.
Die letzten haben bis 2033 Zeit
Wurde der Führerschein 1999 oder später ausgestellt, staffelt sich die Frist nicht mehr nach dem Geburtsjahrgang, sondern nach dem Datum der Ausstellung:
- 1. Januar 1999 - 31. Dezember 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026
- 1. Januar 2002 - 31. Dezember 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027
- 1. Januar 2005 - 31. Dezember 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028
- 1. Januar 2008 - 31. Dezember 2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029
- 1. Januar 2009 - 31. Dezember 2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030
- 1. Januar 2010 - 31. Dezember 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031
- 1. Januar 2011 - 31. Dezember 2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032
- 1. Januar 2012 - 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
Umtausch gegen Gebühr
Wer seinen Führerschein umtauschen will oder muss, macht zunächst einen Termin bei der zuständigen Führerscheinstelle am Wohnort.
Zu diesem Termin sind mitzubringen:
- der alte Führerschein,
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45 mal 35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme).
Die Gebühren für den Umtausch sind unterschiedlich, liegen aber meist bei rund 25 Euro.
Ordnungsgelder für Besitzer alter Pappen
Die Fahrerlaubnis selbst behält ihre Gültigkeit, lediglich das Dokument ist irgendwann abgelaufen. Privat damit unterwegs zu sein, ist keine Straftat. In Deutschland kann ein Ordnungsgeld in Höhe von 10 Euro erhoben werden. Im EU-Ausland gibt es womöglich Ärger und höhere Geldstrafen. Die alten grauen und rosa Führerscheine rufen in einigen Ländern bereits jetzt Befremden hervor. Wer sich davor schützen will, kann sich vorab über die Internetseiten der Europäischen Union eine Erklärung in der jeweiligen Landessprache ausdrucken, in denen die Gültigkeit der alten Führerscheine erklärt wir
Alte Führerscheine als Souvenir
Der alte Lappen, aus dem oft noch ein jugendliches Gesicht blickt, ist vielen Menschen ans Herz gewachsen. Wer ihn behalten möchte, kann ihn von der Führerscheinstelle entwerten lassen. So ist für alle erkennbar, dass das Dokument nicht mehr gültig ist und nur noch Erinnerungswert besitzt.
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@mwk51: Ja, auch das seit Januar 1999 bis Januar 2013 ausgestellte Plastikkartenmodell ist auszutauschen, siehe Anhang 1a der Richtlinie 91/439/EWG, Seite 17.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016D1945&from=DE
In diesem Führescheinen sind noch die Fahrerlaubnisklassen S und M verzeichnet, die es im neuen Führerschein nicht mehr gibt. Und die Fahrzeugklasse AM gab es bei Ausstellung dieser EU-Führerscheine noch nicht. (Hinzu kommt, dass alle Führerscheine eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren bekommen.)
Diese Frage konnte mir bisher niemand beantworten. Ich habe bereits einen EU-Kartenführerschein "der 1. Generation" (ca. Ende der 90er) - Muss er ebenfalls umgetauscht werden?
Habe meinen rosa Führerschein umgetauscht. Wurde alles alleine von meiner neuen Wohnort Führerschein Stelle erledigt! (Hessen).
@LSR71: Ihr Hinweis ist korrekt, vielen Dank dafür.
Die Abschrift ist nötig, wenn man inzwischen in einem anderen Landkreis wohnt. Bei Wartezeiten wie in Berlin ist es ausreichend, wenn man diese Abschrift nach dem Antragstermin anfordert.
Hallo, Sie sollten noch darauf hinweisen, daß wenn der Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, Sie eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat, benötigen. Oder ist das nicht mehr notwendig ?