Punkte in Flens­burg So funk­tioniert das Fahr­eignungs­register

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Punkte in Flens­burg - So funk­tioniert das Fahr­eignungs­register

Radar­kontrolle. Wer zu schnell fährt, kann bis zu zwei Punkte im Fahr­eignungs­register bekommen. © picture alliance / Christian Ohde

Ab 8 Punkten in Flens­burg ist man den Führer­schein los. Die Punkte verfallen aber nach einiger Zeit. Seit 2021 gilt ein neuer Bußgeldkatalog.

Je nach Verstoß gibt es 1 bis 3 Punkte

Wer zu schnell fährt, unerlaubt über­holt oder auf andere Weise gegen die Regeln im Straßenverkehr verstößt, muss neben einem Bußgeld auch mit Punkten im Fahr­eignungs­register (FAER) rechnen. Die Daten­bank wird vom Kraft­fahrt-Bundes­amt mit Sitz in Flens­burg verwaltet, daher spricht man auch von „Punkten in Flens­burg“. In dem umgangs­sprach­lich auch Verkehrs­sünderkartei genannten Register werden bestimmte Gesetzes­verstöße im Straßenverkehr gespeichert und dafür ein bis drei Punkte vergeben.

Beispiel Hand­ytelefonat im Auto

Wer beispiels­weise beim Autofahren mit dem Handy am Ohr telefoniert, begeht eine Ordnungs­widrigkeit, muss mindestens 100 Euro bezahlen und bekommt einen oder zwei Punkte im Fahr­eignungs­register. Fahrerflucht nach einem Unfall ist eine Straftat und wird mit drei Punkten in Flens­burg vermerkt, zusätzlich zur Strafe durch ein Gericht.

Fahr­eignungs­register nicht nur für Auto­fahrer

Nicht nur Auto­fahrer sammeln im Flens­burger Register Punkte, auch Verstöße beim Fahr­radfahren, Motor­radfahren oder von LKW-Fahrern werden dort vermerkt. Im Januar 2022 waren mehr als 10,6 Millionen Personen im FAER einge­tragen (Januar 2021: 10,9 Mio.). Das Kraft­fahrt-Bundes­amt zeigt auf seiner Webseite, für welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten es einen, zwei oder drei Punkte gibt.

Mit 8 Punkten ist der Führer­schein weg

Punkte in Flens­burg - So funk­tioniert das Fahr­eignungs­register

Punkte-Tacho. Spätestens mit sechs Punkten wird es kritisch! © Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Stiftung Warentest

Wer eine gewisse Anzahl Punkte in Flens­burg gesammelt hat, erhält Post vom örtlichen Straßenverkehrs­amt:

  • Bei 4 oder 5 Punkten gibt es eine Ermahnung und den Hinweis, dass man freiwil­lig an einem Fahr­eignungs­seminar teilnehmen kann. Damit lässt sich einmal alle fünf Jahre ein Punkt abbauen. Allerdings geht das nur, solange man nicht mehr als 5 Punkte gesammelt hat.
  • Bei 6 oder 7 Punkten flattert eine Verwarnung ins Haus mit dem Hinweis, dass der Führer­schein­entzug droht.
  • Wer 8 Punkte hat, bekommt ein mindestens sechs Monate langes Fahr­verbot.

Tipp: Die Abfrage des eigenen Punkte­stands ist kostenlos möglich. Wie das funk­tioniert, erfahren Sie in unserem Special Punkte in Flensburg abfragen.

Punkte in Flens­burg verfallen

Gesammelte Punkte werden mit der Zeit weniger. Leichte Verstöße mit einem Punkt werden nach zwei­einhalb Jahren gelöscht, andere Ordnungs­widrigkeiten und bestimmte Straftaten nach fünf Jahren. Straftaten, die bereits zum Verlust des Führer­scheins geführt haben, bleiben zehn Jahre im System gespeichert.

Aktuelles Punkte­system gilt seit 2014

Das Fahr­eignungs­register hieß bis 2014 Verkehrs­zentral­register und funk­tionierte mit einem anderen Punkte­system. Je nach Verstoß gab es damals 1 bis 7 Punkte und der Führer­schein war erst bei insgesamt 18 Punkten weg. Seit der Umstellung werden nur noch Verstöße gespeichert, die für die Verkehrs­sicherheit von Bedeutung sind.

Neue Regeln für Auto­fahrer seit 2020

Im Jahr 2020 hat die Bundes­regierung mit Zustimmung des Bundes­rats eine Erneuerung der Straßenverkehrs­ordnung (StVO) beschlossen. Seitdem müssen Auto­fahrer zum Beispiel zwei Meter Abstand halten, wenn sie Radfahrer außer­halb von Ortschaften über­holen und LKW-Fahrer müssen inner­orts beim Rechts­abbiegen Schritt­geschwindig­keit fahren.

Höhere Strafen seit Herbst 2021

Ein Jahr nach Inkraft­treten der ursprüng­lichen StVO-Novelle wurde im November 2021 auch ein neuer Bußgeldkatalog einge­führt, der viele Vergehen nun härter bestraft. Das Bußgeld für Geschwindig­keits­über­schreitungen bis 20 km/h inner­orts und außer­orts ist nun etwa doppelt so hoch wie zuvor – für Punkte und Fahr­verbote gelten jedoch die gleichen Regeln. Zwei Punkte kassieren dafür nun diejenigen, die eine Rettungs­gasse unerlaubt nutzen, um selbst schneller voran­zukommen. Auch für einige Park­verstöße wird nun ein Punkt in Flens­burg fällig: Dazu gehört das Parken in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen in Verbindung mit Sach­beschädigung, der Behin­derung bzw. Gefähr­dung anderer Verkehrs­teilnehmer oder mit einer Dauer von mehr als einer Stunde.

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flyingdoctor am 13.07.2021 um 10:15 Uhr
Gesellschaftliche Kultur

@ninick. Nein, die Maßnahmen sind ganz richtig - und es sind nicht nur Bürokraten daran beteiligt (gottseidank) sondern auch viele Rechtsvertreter. Es stimmt, wir haben relativ niedrige Unfallraten, aber diese Unfälle gehen auf zum Großteil auf überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol und zu geringe Abstände zurück und immer noch sterben dabei Unschuldige. Das Klima im deutschen Verkehr ist rauh und stillos. Stil kann man nicht diktieren, aber man kann schon etwas Speed rausnehmen. Ja, 30 in deutschen Innenstädten und 130 auf Autobahnen würde eine Entspanntheit unterstützen, die wir dringend benötigen. So lange das Paradigma des "freien Bürgers" mit freier Fahrt verteidigt wird, so lange gehen wir nicht mal ansatzweise sorgsam mit Energie um. Wir hatten die Spitzentechnologie zum Energiesparen (Common Rail Diesel) serienreif und was haben wir getan? Rasende Monster gebaut und uns damit erst in die Hände von CO2-Zertifikatshandel gespielt. Denkt doch einfach mal nach!

dealeritis am 13.07.2021 um 10:07 Uhr
Antwort auf ninick

Ein gedeiliches Zusammenleben ist nur mit Regeln möglich. Daher gibt es auch die Straßenvehrsregeln. Selbst wenn wir die niedrigsten Verkehrsunfälle weltweit haben, so ist doch jede(r) Verletzte oder Tote eine(r) zuviel.
Und wer sich nicht an die Regel hält, beweiß damit, dass er nicht reif ist für den Straßenverkehr.
Noch ein persönlicher Tip: Wenn du dich an die Regeln hälst, kannst du mit vermiedenen Knöllchen z.B. ein Eis essen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 12.07.2021 um 12:42 Uhr
Beginn Tilgungsfrist

@OrSz80: Bei Vorliegen eines Bußgeldbescheides beginnt der Lauf der Tilgungsfrist mit dem Tag der Rechtskraft des Bescheides oder dem Tag der Unanfechtbarkeit der Entscheidung. (maa)

OrSz80 am 12.07.2021 um 11:50 Uhr
Ab wann beginnt die Verjährungsfrist?

Sie schreiben zwar die Zeitdauer der Verjährung jedoch leider nicht, ab wann die Frist läuft. Ab Datum des Vergehens? Oder ab Datum des Bescheides? Oder etwas Drittes?

ninick am 11.07.2021 um 19:32 Uhr
Traurige Bürokraten-Arbeitsbeschaffungsmaßnahme!

... und ungute Zelebrierung einer Verbotskultur, die Bürger entmündigt und noch mehr abschröpft. Interessante Frage: wer hat eigentlich warum entschieden, dass es hier überhaupt Handlungsbedarf gibt – trotz der UNGLAUBLICH NIEDRIGEN ZAHLEN AN VERKEHRSUNFÄLLEN IN DEUTSCHLAND im internationalen Vergleich, trotz einer der schwierigsten Führerscheinprüfungen weltweit? Was kommt als nächstes? 20 km/h in der Innenstadt, weil es Politiker gibt, die einfach den Gedanken nicht ertragen können, dass die Teilnahme am Straßenverkehr nun mal mit gewissen Risiken verbunden ist? Risiken, über die unsere Vorfahren angesichts von Säbelzahntigern vermutlich herzlich gelacht hätten? Jeder sollte sich mal fragen, ob diese Maßnahmen, die den Bürger Millionen kosten, wirklich irgendeinen messbaren Nutzen bringen, außer einer Bürokraten-Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.