
Radarkontrolle. Wer zu schnell fährt, kann bis zu zwei Punkte im Fahreignungsregister bekommen. © picture alliance / Christian Ohde
Ab 8 Punkten in Flensburg ist man den Führerschein los. Die Punkte verfallen aber nach einiger Zeit. Seit 2021 gilt ein neuer Bußgeldkatalog.
Je nach Verstoß gibt es 1 bis 3 Punkte
Wer zu schnell fährt, unerlaubt überholt oder auf andere Weise gegen die Regeln im Straßenverkehr verstößt, muss neben einem Bußgeld auch mit Punkten im Fahreignungsregister (FAER) rechnen. Die Datenbank wird vom Kraftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Flensburg verwaltet, daher spricht man auch von „Punkten in Flensburg“. In dem umgangssprachlich auch Verkehrssünderkartei genannten Register werden bestimmte Gesetzesverstöße im Straßenverkehr gespeichert und dafür ein bis drei Punkte vergeben.
Beispiel Handytelefonat im Auto
Wer beispielsweise beim Autofahren mit dem Handy am Ohr telefoniert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, muss mindestens 100 Euro bezahlen und bekommt einen oder zwei Punkte im Fahreignungsregister. Fahrerflucht nach einem Unfall ist eine Straftat und wird mit drei Punkten in Flensburg vermerkt, zusätzlich zur Strafe durch ein Gericht.
Fahreignungsregister nicht nur für Autofahrer
Nicht nur Autofahrer sammeln im Flensburger Register Punkte, auch Verstöße beim Fahrradfahren, Motorradfahren oder von LKW-Fahrern werden dort vermerkt. Im Januar 2022 waren mehr als 10,6 Millionen Personen im FAER eingetragen (Januar 2021: 10,9 Mio.). Das Kraftfahrt-Bundesamt zeigt auf seiner Webseite, für welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten es einen, zwei oder drei Punkte gibt.
Mit 8 Punkten ist der Führerschein weg

Punkte-Tacho. Spätestens mit sechs Punkten wird es kritisch! © Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Stiftung Warentest
Wer eine gewisse Anzahl Punkte in Flensburg gesammelt hat, erhält Post vom örtlichen Straßenverkehrsamt:
- Bei 4 oder 5 Punkten gibt es eine Ermahnung und den Hinweis, dass man freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen kann. Damit lässt sich einmal alle fünf Jahre ein Punkt abbauen. Allerdings geht das nur, solange man nicht mehr als 5 Punkte gesammelt hat.
- Bei 6 oder 7 Punkten flattert eine Verwarnung ins Haus mit dem Hinweis, dass der Führerscheinentzug droht.
- Wer 8 Punkte hat, bekommt ein mindestens sechs Monate langes Fahrverbot.
Tipp: Die Abfrage des eigenen Punktestands ist kostenlos möglich. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem Special Punkte in Flensburg abfragen.
Punkte in Flensburg verfallen
Gesammelte Punkte werden mit der Zeit weniger. Leichte Verstöße mit einem Punkt werden nach zweieinhalb Jahren gelöscht, andere Ordnungswidrigkeiten und bestimmte Straftaten nach fünf Jahren. Straftaten, die bereits zum Verlust des Führerscheins geführt haben, bleiben zehn Jahre im System gespeichert.
Aktuelles Punktesystem gilt seit 2014
Das Fahreignungsregister hieß bis 2014 Verkehrszentralregister und funktionierte mit einem anderen Punktesystem. Je nach Verstoß gab es damals 1 bis 7 Punkte und der Führerschein war erst bei insgesamt 18 Punkten weg. Seit der Umstellung werden nur noch Verstöße gespeichert, die für die Verkehrssicherheit von Bedeutung sind.
Neue Regeln für Autofahrer seit 2020
Im Jahr 2020 hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats eine Erneuerung der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen. Seitdem müssen Autofahrer zum Beispiel zwei Meter Abstand halten, wenn sie Radfahrer außerhalb von Ortschaften überholen und LKW-Fahrer müssen innerorts beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren.
Höhere Strafen seit Herbst 2021
Ein Jahr nach Inkrafttreten der ursprünglichen StVO-Novelle wurde im November 2021 auch ein neuer Bußgeldkatalog eingeführt, der viele Vergehen nun härter bestraft. Das Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h innerorts und außerorts ist nun etwa doppelt so hoch wie zuvor – für Punkte und Fahrverbote gelten jedoch die gleichen Regeln. Zwei Punkte kassieren dafür nun diejenigen, die eine Rettungsgasse unerlaubt nutzen, um selbst schneller voranzukommen. Auch für einige Parkverstöße wird nun ein Punkt in Flensburg fällig: Dazu gehört das Parken in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen in Verbindung mit Sachbeschädigung, der Behinderung bzw. Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder mit einer Dauer von mehr als einer Stunde.
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- Wer sich nicht an die Regeln im Straßenverkehr hält, sammelt Einträge im Flensburger Fahreignungsregister. So funktioniert die Abfrage der Punkte online und per Post.
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- Vergehen im Straßenverkehr werden seit Kurzem strenger geahndet. Besonders Rasen und Falschparken ist nun teuer. Die StVO-Novelle war zuvor lange umkämpft worden.
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- Reden ist Silber, Schweigen Gold. Das gilt vor allem, wenn Polizisten oder Staatsanwälte fragen. test.de sagt, wie Sie sich bei Verkehrskontrollen verhalten sollten.
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@ninick. Nein, die Maßnahmen sind ganz richtig - und es sind nicht nur Bürokraten daran beteiligt (gottseidank) sondern auch viele Rechtsvertreter. Es stimmt, wir haben relativ niedrige Unfallraten, aber diese Unfälle gehen auf zum Großteil auf überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol und zu geringe Abstände zurück und immer noch sterben dabei Unschuldige. Das Klima im deutschen Verkehr ist rauh und stillos. Stil kann man nicht diktieren, aber man kann schon etwas Speed rausnehmen. Ja, 30 in deutschen Innenstädten und 130 auf Autobahnen würde eine Entspanntheit unterstützen, die wir dringend benötigen. So lange das Paradigma des "freien Bürgers" mit freier Fahrt verteidigt wird, so lange gehen wir nicht mal ansatzweise sorgsam mit Energie um. Wir hatten die Spitzentechnologie zum Energiesparen (Common Rail Diesel) serienreif und was haben wir getan? Rasende Monster gebaut und uns damit erst in die Hände von CO2-Zertifikatshandel gespielt. Denkt doch einfach mal nach!
Ein gedeiliches Zusammenleben ist nur mit Regeln möglich. Daher gibt es auch die Straßenvehrsregeln. Selbst wenn wir die niedrigsten Verkehrsunfälle weltweit haben, so ist doch jede(r) Verletzte oder Tote eine(r) zuviel.
Und wer sich nicht an die Regel hält, beweiß damit, dass er nicht reif ist für den Straßenverkehr.
Noch ein persönlicher Tip: Wenn du dich an die Regeln hälst, kannst du mit vermiedenen Knöllchen z.B. ein Eis essen.
@OrSz80: Bei Vorliegen eines Bußgeldbescheides beginnt der Lauf der Tilgungsfrist mit dem Tag der Rechtskraft des Bescheides oder dem Tag der Unanfechtbarkeit der Entscheidung. (maa)
Sie schreiben zwar die Zeitdauer der Verjährung jedoch leider nicht, ab wann die Frist läuft. Ab Datum des Vergehens? Oder ab Datum des Bescheides? Oder etwas Drittes?
... und ungute Zelebrierung einer Verbotskultur, die Bürger entmündigt und noch mehr abschröpft. Interessante Frage: wer hat eigentlich warum entschieden, dass es hier überhaupt Handlungsbedarf gibt – trotz der UNGLAUBLICH NIEDRIGEN ZAHLEN AN VERKEHRSUNFÄLLEN IN DEUTSCHLAND im internationalen Vergleich, trotz einer der schwierigsten Führerscheinprüfungen weltweit? Was kommt als nächstes? 20 km/h in der Innenstadt, weil es Politiker gibt, die einfach den Gedanken nicht ertragen können, dass die Teilnahme am Straßenverkehr nun mal mit gewissen Risiken verbunden ist? Risiken, über die unsere Vorfahren angesichts von Säbelzahntigern vermutlich herzlich gelacht hätten? Jeder sollte sich mal fragen, ob diese Maßnahmen, die den Bürger Millionen kosten, wirklich irgendeinen messbaren Nutzen bringen, außer einer Bürokraten-Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.