
Die meisten Menschen sind überzeugt davon, dass sie auch nach der Einnahme von Medikamenten sicher Auto fahren. Doch das stimmt nicht immer: Ähnlich wie beim Alkohol merkt der Fahrer oft nicht, wie beeinträchtigt er wirklich ist. Das kann soweit gehen, dass die Polizei Zweifel an der Fahrtüchtigkeit der Fahrers hat. Am Ende droht der Entzug des Führerscheins. Finanztest erklärt, in welchen Situationen das Fahren besonders kritisch ist und wer auch im hohen Alter noch Auto fahren darf. Eine Tabelle zeigt, mit welchen Nebenwirkungen bei gängigen Medikamenten zu rechnen ist.
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@wos5
Es geht in diesem Artikel vor Allem um das Fahren unter Medikamenteneinfluss.
Bitte berücksichtigen Sie: Rechtsberatung im Einzelfall ist Rechtsanwälten und Menschen mit besonderer Genehmigung vorbehalten. test.de informiert über die Rechtslage allgemein.
Allgemein gilt:
Nach Fahrerlaubnisverordnung darf nur der fahren, der körperlich und geistig dazu in der Lage ist. Mit eingegipstem Arm oder eingegipstem Bein ist davon auszugehen, dass man nicht fahrtüchtig ist. Wer trotzdem fährt und dabei Leib oder Leben anderer gefährdet, macht sich u.U. sogar strafbar. (TK)
Kommentar vom Administrator gelöscht.
Ich habe in diesem Artikel nichts gelesen (vielleicht habe ich es ja auch überlesen) über die Bedingungen z.B. bei einem Gipsarm oder einem Gipsfuß. Diese trägt man ja i..d.R. über 6 ca. Wochen.
Wie ist denn hier die Rechtslage?