
Weiterbildung. Der Lehrgang kann für die Firma und zugleich für das eigene berufliche Fortkommen nützlich sein. © Getty Images / Franziska & Tom Werner
Was können Mitarbeiter tun, die eine Weiterbildung absolvieren möchten? Einen Anspruch darauf können Tarifverträge oder andere Vereinbarungen sichern. Weitere Regeln.
Einen grundsätzlichen Anspruch auf Weiterbildung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht. Selbst dann nicht, wenn sie eine neue Aufgabe übernehmen sollen. Ein Recht auf Weiterbildung kann ein Mitarbeiter allenfalls durch einen entsprechenden Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen individuellen Arbeitsvertrag haben. Die Details sind sehr unterschiedlich geregelt. So können Verträge das Recht auf eine bezahlte oder nur auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit enthalten. Auch die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers ist in individuellen Klauseln geregelt.
Die Stiftung Warentest erklärt alle Regeln rund um die berufliche Weiterbildung. Welche staatlichen Zuschüsse Beschäftigte dafür beantragen können, erfahren Sie in unserem Special Weiterbildung finanzieren.
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- Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass sie ein Recht auf Bildungsurlaub haben. Die konkreten Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
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- Berufliche Weiterbildung ist oft teuer. Für Arbeitnehmer, Arbeitslose und Selbstständige gibt es Fördergelder. Unsere Checkliste hilft bei der Kurs-Suche.
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- Von Kursgebühr bis Fachliteratur – Lernen kostet. Die Steuererklärung bringt oft einen Teil der Ausgaben zurück. Wir zeigen, wie Berufstätige und Studierende abrechnen.
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@HSchwob: Die ist nicht der Ort für eine individuelle Rechtsberatung. Die individuelle Rechtsberatung ist von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Gewerkschaften vorbehalten ist. Da es um die Prüfung der Rechtswirksamkeit einzelnen Klauseln im Vertrag geht, bitten wir Sie, sich an Ihre Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für das Arbeitsrecht zu wenden.
Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt, dass Arbeitnehmer zur vollen oder anteiligen Rückzahlung der Weiterbildungskosten nur verpflichtet sind, wenn sie mit der Firma eine schriftliche Rückzahlungsvereinbarung abgeschlossen haben. Oder eine solche im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag steht. Wirksam ist sie nur, wenn sie die Arbeitnehmer nicht über Gebühr benachteiligt. Das wäre der Fall, wenn die Firma zusätzlich die Lohnkosten für die Zeit der Weiterbildung zurückfordert. Damit würde sie auch gegen den bis zum Ausscheiden des Mitarbeiters geltenden Arbeitsvertrag verstoßen, der ein Gehalt vorsieht.
Der AG legt einen Vertrag vor in dem er eine anteilige Rückzahlung der Ausbildungskosten bei einer Kündigung innerhalb der Bindungsfrist von 36 Monaten fordert - soweit kein Problem.
Zusätzlich verlangt er die Rückzahlung der Nettobezüge, zzgl. Steuer und AG-Anteile zur Sozialversicherung (voller Betrag 25.000 €). Ist das Rechtens???
@alle: Bei der Suche über Google kann es passieren, dass Inhalte nicht korrekt wiedergegeben werden. Die richtigen Informationen finden Sie im Artikel.
Ich habe nur die ersten Zeilen gelesen: Arbeitnehmer haben häufig einen gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildung, z.B. in NRW. gemäß dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz.
Der Artikel ist damit aus meiner Sicht irreführend und falsch.
Bei "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" war Zeit zum Gendern, aber beim "Chef" im Titel nicht. Ich kann den Artikel leider nicht ernst nehmen, da aus der Zeit gefallen.