
Zerreißprobe. Streiten Erben darum, ob eine Immobilie verkauft oder behalten werden soll, kann ein Anteilsverkauf eine Lösung sein. © Imago Images / Ikon Images, Stiftung Warentest (M)
Wollen einige Erben eine Immobilie behalten, andere aber nicht, können Verkaufswillige ihre Anteile veräußern, zum Beispiel an die Remedium GmbH. Das hat aber Nachteile.
Angebot zum Anteilskauf
Erben mehrere Personen gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung, sind sie sich nicht immer einig, was sie damit tun sollen. Verkaufswilligen bietet die Remedium GmbH aus Frankfurt an, ihre Anteile abzukaufen. Voraussetzungen: Die Erbengemeinschaft umfasst höchstens vier Erben, und keiner der Miterben wohnt in der Immobilie. Diese sollte zudem mindestens 300 000 Euro wert sein. Remedium kümmert sich ab dem Anteilskauf auch um die Verwaltung.
Vorteil: Teilungsversteigerung lässt sich vermeiden
Erben mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie, sind die Interessen oft unterschiedlich. Die einen wollen ihren Anteil zu Geld machen, die anderen hängen an dem Haus oder der Wohnung, wollen oder können ihre Miterben aber nicht auszahlen. Solche Konflikte schaukeln sich manchmal auf. Lassen sie sich gar nicht lösen, beantragen Ausstiegswillige als letztes Mittel eine Teilungsversteigerung, nicht zu verwechseln mit einer Zwangsversteigerung.
Das Problem: Was dabei herauskommt, ist völlig offen. Erhält ein Bieter mit einem Gebot unter dem Verkehrswert den Zuschlag, kann der Erlös enttäuschend niedrig ausfallen. Ist das Interesse groß, müssen mitbietende Erben dagegen unter Umständen weit mehr als den Verkehrswert ansetzen, um andere auszustechen, oder sich damit abfinden, dass sie nicht Eigentümer bleiben können.
Finden verkaufswillige Erben dagegen jemanden, der ihren Anteil übernimmt und in die Gemeinschaft einsteigt, lässt sich eine Teilungsversteigerung vermeiden. Das Konzept kann auch in anderen Fällen wie Scheidungen infrage kommen.
Nachteil: Abschlag vom Verkehrswert
Verkaufswilligen Erben steht es frei, Käufer für ihren Anteil an einer geerbten Immobilie zu suchen. Allerdings ist es nicht unbedingt leicht, jemanden zu finden, der bereit ist, einzusteigen. Die Remedium GmbH kann eine Anlaufstelle sein. Sie bietet allerdings nicht den vollen Verkehrswert für den Anteil, sondern schlägt 15 bis 25 Prozent ab.
Außerdem lässt sie sich im Notarvertrag zusichern, dass sie künftig die Hausverwaltung übernimmt und sich um alles kümmert. Das sei ein „Rundum-Sorglos-Paket“ für die verbleibenden Erben, argumentiert Remedium. Die Kosten für die Hausverwaltung lägen auf Marktniveau. Oft werde die bisherige Hausverwaltung per Unterauftrag weiter beschäftigt. Alle Eigentümer können Remedium aber nur einträchtig von der Hausverwaltung entbinden, also mit Zustimmung von Remedium.
Die Lösung ist nicht billig
Billig ist die Lösung für Verkäuferinnen und Verkäufer wegen des Abschlags vom Verkehrswert nicht. Sind verbleibende Erben mit der Hausverwaltung unzufrieden, dürften sie es schwer haben, diese auszutauschen. Bei Immobilien mit nur wenigen Wohneinheiten können die Kosten für eine Hausverwaltung verhältnismäßig hoch sein.
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