Erben­gemeinschaft Ist Remedium eine Lösung für zerstrittene Immobilien-Erben?

Erben­gemeinschaft - Ist Remedium eine Lösung für zerstrittene Immobilien-Erben?

Zerreiß­probe. Streiten Erben darum, ob eine Immobilie verkauft oder behalten werden soll, kann ein Anteils­verkauf eine Lösung sein. © Imago Images / Ikon Images, Stiftung Warentest (M)

Wollen einige Erben eine Immobilie behalten, andere aber nicht, können Verkaufs­willige ihre Anteile veräußern, zum Beispiel an die Remedium GmbH. Das hat aber Nachteile.

Angebot zum Anteils­kauf

Erben mehrere Personen gemein­sam ein Haus oder eine Wohnung, sind sie sich nicht immer einig, was sie damit tun sollen. Verkaufs­willigen bietet die Remedium GmbH aus Frank­furt an, ihre Anteile abzu­kaufen. Voraus­setzungen: Die Erbengemeinschaft umfasst höchs­tens vier Erben, und keiner der Miterben wohnt in der Immobilie. Diese sollte zudem mindestens 300 000 Euro wert sein. Remedium kümmert sich ab dem Anteils­kauf auch um die Verwaltung.

Vorteil: Teilungs­versteigerung lässt sich vermeiden

Erben mehrere Personen gemein­sam eine Immobilie, sind die Interessen oft unterschiedlich. Die einen wollen ihren Anteil zu Geld machen, die anderen hängen an dem Haus oder der Wohnung, wollen oder können ihre Miterben aber nicht auszahlen. Solche Konflikte schaukeln sich manchmal auf. Lassen sie sich gar nicht lösen, beantragen Ausstiegs­willige als letztes Mittel eine Teilungs­versteigerung, nicht zu verwechseln mit einer Zwangsversteigerung.

Das Problem: Was dabei heraus­kommt, ist völlig offen. Erhält ein Bieter mit einem Gebot unter dem Verkehrs­wert den Zuschlag, kann der Erlös enttäuschend nied­rig ausfallen. Ist das Interesse groß, müssen mitbietende Erben dagegen unter Umständen weit mehr als den Verkehrswert ansetzen, um andere auszustechen, oder sich damit abfinden, dass sie nicht Eigentümer bleiben können.

Finden verkaufs­willige Erben dagegen jemanden, der ihren Anteil über­nimmt und in die Gemeinschaft einsteigt, lässt sich eine Teilungs­versteigerung vermeiden. Das Konzept kann auch in anderen Fällen wie Scheidungen infrage kommen.

Nachteil: Abschlag vom Verkehrs­wert

Verkaufs­willigen Erben steht es frei, Käufer für ihren Anteil an einer geerbten Immobilie zu suchen. Allerdings ist es nicht unbe­dingt leicht, jemanden zu finden, der bereit ist, einzusteigen. Die Remedium GmbH kann eine Anlauf­stelle sein. Sie bietet allerdings nicht den vollen Verkehrs­wert für den Anteil, sondern schlägt 15 bis 25 Prozent ab.

Außerdem lässt sie sich im Notar­vertrag zusichern, dass sie künftig die Haus­verwaltung über­nimmt und sich um alles kümmert. Das sei ein „Rundum-Sorglos-Paket“ für die verbleibenden Erben, argumentiert Remedium. Die Kosten für die Haus­verwaltung lägen auf Markt­niveau. Oft werde die bisherige Haus­verwaltung per Unter­auftrag weiter beschäftigt. Alle Eigentümer können Remedium aber nur einträchtig von der Haus­verwaltung entbinden, also mit Zustimmung von Remedium.

Die Lösung ist nicht billig

Billig ist die Lösung für Verkäufe­rinnen und Verkäufer wegen des Abschlags vom Verkehrs­wert nicht. Sind verbleibende Erben mit der Haus­verwaltung unzufrieden, dürften sie es schwer haben, diese auszutauschen. Bei Immobilien mit nur wenigen Wohn­einheiten können die Kosten für eine Haus­verwaltung verhält­nismäßig hoch sein.

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.