Eigenheim

Fallen in Bauverträgen: Diese Punkte sorgen häufig für Ärger

Zahlungspläne. Viele Bauherren unterschreiben Verträge, die nachteilige Zahlungspläne enthalten. Nach Angaben des Bauherren-Schutzbundes müssen etwa 95 Prozent der Bauherren 15 000 Euro bis 25 000 Euro im Voraus zahlen. Dabei wird die Makler- und Bauträgerverordnung, die einen Maßstab für Zahlungspläne enthält, häufig missachtet. Für Bauherren bergen ungerechte Zahlungspläne das Risiko, viel Geld zu verlieren, falls ihre Baufirma pleite geht.

Änderungsvorbehalte. Bauberater berichten, dass in vielen Verträgen Änderungsvorbehalte zu finden sind, die der Baufirma freie Hand bei einzelnen Planungsleistungen oder bei der Auswahl von Baumaterialien lassen. Was in Vorbesprechungen noch vollmundig als machbar geschildert wurde, ist dann nur noch Schall und Rauch.

Baubeschreibung. In vielen Bauverträgen wird die Bauleistung nur unzureichend beschrieben. So ist nach Beobachtungen des Verbandes privater Bauherren die Bodenplatte zwar häufig im Preis enthalten, allerdings nur bei idealen Bodenbedingungen. Die gibt es allerdings selten, sodass der Kunde für das Fundament des Hauses häufig nachzahlen muss. Oft sind auch die Abflüsse von der Dachrinne nur bis zur Oberkante des Geländes geplant. Ihren Anschluss ans Leitungsnetz muss der Bauherr dann extra bezahlen.

Bauzeiten. Bei jedem zweiten Bau ­fehlen nach Angaben des Bauherren-Schutzbundes klare Regeln für Baubeginn und Fertigstellung. Sind doch Fristen genannt, fehlen häufig Vertragsstrafen oder Rückbehaltungsrechte des Bauherrn, mit denen er die Baufirma zur Pünktlichkeit zwingen kann.

Sicherheitsleistungen. Baufirmen verlangen vom Bauherrn oft Sicherheiten, etwa in Form einer Bankbürgschaft. Selber bieten sie aber oft keine Sicherheiten für den Fall an, dass der Bau durch eine Insolvenz nicht fertig wird oder deshalb später Reklamationen nicht mehr möglich sein sollten.

Material. Häufig listen die Baufirmen in der Baubeschreibung Baustoffe namentlich auf, schränken die konkreten Angaben dann aber durch Zusätze wie „oder gleichwertiges Material“ ein. Das birgt die Gefahr, dass am Ende doch minderwertigeres Material verbaut wird. Ähnlich ist das, wenn in der Baubeschreibung lediglich davon die Rede ist, dass Materialien die Din- und andere Normen erfüllen. Das suggeriert Qualität, doch das Material kann in diesem Fall trotzdem unter dem üblichen Standard liegen.

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  • Okal-Frust am 22.12.2017 um 18:27 Uhr
    Okal-Frust

    Ich kann OKAL und die DFH-Gruppe jedem emfehlen:
    - der auf lehre Versprechungen steht
    -der gerne sinnlos wegen jedem Schritt telefoniert und E-Mails schreibt, und dann passiert doch nichts
    - der auf nichteinhaltung von abgesprochenen Terminen steht
    - der genung Geld für eine rabiate Aufpreispolitik hat
    - der sich ein Magengeschwühr zulegen will
    - der auf wochen- und monatelang herausgezögerte Bürokratie steht
    -Kurzum dessen Haus nichtmal angefangen ist obwohl der versprochene Fertigstellungstermin bereits verstichen ist.