Eigenbe­darfs­kündigung

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Datum:
  • Text: Christoph Herr­mann
  • Faktencheck: Betina Chill

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 31.01.2025 um 10:27 Uhr
    Das Recht auf Eigenbedarf vs. Missbrauch

    @Trentino2017: Es ist für Mieter und Mieterinnen oft wirklich schwierig nachzuweisen, dass es keinen Eigenbedarf gab, wenn der Vermieter behauptet, dass der Eigenbedarf - wie nach der Rechtsprechung des VIII. Senats des Bundesgerichtshofs ausreichend - nach Ablauf der Kündigungsfrist weggefallen ist. Allerdings laufen Vermieter Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft gegen Sie Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug einleitet. Bei einem solchen ist zwar im Zweifel zugunsten des Verdächtigen davon auszugehen, dass kein Betrug vorliegt. Die Behörden können aber alle Möglichkeiten nutzen, die die Strafprozessordnung ihnen bietet, um den Sachverhalt zu klären.

  • Trentino2017 am 28.01.2025 um 10:19 Uhr
    Das Recht auf Eigenbedarf vs. Missbrauch

    Meines Erachtens liegt das zentrale Problem darin, wenn unredliche Vermieter ihr Recht auf Eigenbedarf missbrauchen, um durch die "Eigenbedarfs-"Kündigung und anschließende Neuvermietung eine Miete zu erzielen, die der „Markt“ hergibt.
    Es ist aber nicht einfach, diesen Missbrauch bzw. Betrug zu beweisen und selbst dann, wenn der ehemalige Mieter im Nachhinein tatsächlich gerichtlich beweisen könnte, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war und vom Vermieter die Kosten für Wohnungssuche, Umzug und für einen bestimmten Zeitraum die höhere Miete erstattet bekommt, in die „alte“ und günstigere Wohnung kommt der betreffende Mieter nicht mehr rein, wenn diese bereits einen neuen anderen Mieter hat. (Auch die ggf. strafrechtlichen Folgen für den Vermieter ändern daran nichts.)
    Der Gesetzgeber könnte, wenn er denn wollte, dies m. E. ganz leicht verhindern, wenn für die Neuvermietung bestehender Wohnungen dieselben Regeln bzw. maximale(n) Miethöhe(n) gelten würden wie bei Bestandsmieten.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 29.06.2023 um 09:20 Uhr
    Eigenbedarfskündigung München

    @Schwabing5: In weiten Teilen Bayerns und vor allem auch in München ist laut Landesverordnung die ausreichende Versorgung mit Wohnraum besonders gefährdet und beträgt die Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen 10 Jahre. Einzelheiten: https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/gesetze/mischuv_gvbl_15_2019.pdf
    Zusätzlicher Hinweis: Beim ersten Verkauf der Wohnung nach Umwandlung haben Mieter zudem ein Vorkaufsrecht. Im Einzelfall ist es dadurch möglich, die Wohnung recht günstig selbst zu kaufen.

  • Schwabing5 am 28.06.2023 um 19:17 Uhr
    Eigenbedarfskündigung München

    Gilt in München ausnahmsweise eine Frist für Eigenbedarfskündigung von 10 Jahren, statt der üblichen 3 / 6 / 9 Monaten?
    Welche Bedingungen gelten hierbei für Mieter bzw. Vermieter

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 04.03.2021 um 15:53 Uhr
    Re: Miete erheben von Verwandten

    Ob und wie viel Miete Verwandte zahlen, zu dessen Gunsten der Vermieter einem anderen Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt hat, spielt für die Berechtigung der Kündigung keine Rolle. Auch für die Höhe der Miete gibt es jenseits der allgemeinen Regeln und insbesondere der Mietpreisbremse --> www.test.de/mietebremsen keine besonderen Vorschriften für zwischen Verwandten abgeschlossene Mietverträgen.