Eine gute Nachricht für die Eltern, eine schlechte für die lärmgeplagten Nachbarn: Kinder dürfen laut sein, sie brauchen für ihre Entwicklung viel Freiraum – alle kindlichen Gefühlsregungen sind erlaubt. Auch die Trotzanfälle eines Zweijährigen mit Sich-zu-Boden-Werfen und Heulen und die nächtlichen Eskapaden von Kleinkindern und Babys, die nach Mami, Papi oder dem Milchfläschchen rufen. Nachbarn können sich im Regelfall nicht dagegen wehren, ebenso wenig wie die Eltern selbst.
Trampeln ist normal
„Wenn Kinder spielen und laut sind, gehört das noch zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung“, so Mietrechtsexpertin Jutta Hartmann, Sprecherin des Deutschen Mieterbundes. „Nachbarn müssen das hinnehmen und können nicht etwa die Miete mindern.“ Zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört es auch, dass Kinder rennen und fest auftreten – das Landgericht Berlin sieht darin sogar die „normale Fortbewegungsart“ von Kleinkindern. Fahrten mit dem Bobbycar sind genauso erlaubt wie Spaziergänge von kleinen Puppenmüttern mit ihren Kinderwagen.
Nachtruhe muss beachtet werden
Aber natürlich sind dem bunten Treiben auch Grenzen gesetzt. Gemeinschaftsräume. Hausflure, Wasch- und Kellerräume sind nicht zum Spielen oder Rollschuhfahren da, ebenso wenig Aufzüge. Außerdem gelten die üblichen Ruhezeiten zwischen 22 und 6 Uhr. Deshalb müssen aber nicht sämtliche Fernseher und Stereoanlagen abgeschaltet werden. Nachtruhe bedeutet: Die Mieter müssen Zimmerlautstärke einhalten. Kleinkinder und Babys, die nachts weinen oder schreien, sind von dieser Regel natürlich ausgenommen. „Manchmal regeln Hausordnungen, dass es eine Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr gibt“, sagt Hartmann. „Bei solchen Vorschriften ist fraglich, ob sie überhaupt Teil des Mietvertrages sind. Nur dann müssen sie eingehalten werden.“
Je verständiger, desto leiser
Je verständiger ein Kind wird, umso mehr müssen die Eltern dafür sorgen, dass sich der Lärmpegel in Grenzen hält. Das gilt zum Beispiel für Jugendliche, die mit ihrer Lieblingsmusik nicht die Nachbarn beschallen sollten.
Rücksicht nehmen muss sein
Auch wenn die Eltern mit ihren lärmenden Kindern im Recht sind: Oft meckern die Nachbarn trotzdem. Und das möchten sich die meisten Eltern am liebsten ersparen. Viele ermahnen ihren Nachwuchs ja schon von sich aus zur Ruhe. Für den lärmgeplagten Nachbarn, der immer wieder vor der Tür steht, fehlen dann die Nerven. „Gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot“, so Expertin Hartmann. „In Mietshäusern gilt für alle: So wenig Lärm wie möglich machen.“ Nachbarn sollten versuchen, sich ein dickeres Fell wachsen zu lassen. Und Eltern sollten immer wieder auf die Nachbarn zugehen – auch wenn es schwerfällt.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Also waren wir nicht alle mal Kinder???? Ich habe Eine 11 jährige Tochter die in der Pubertät ist und sie bekommt zwischendurch nachmittags mal kurz besuch . Die Mädels unterhalten sich beim runter gehen und lachen . Was halt Mädels tun . Einige Nachbarn warten nur da drauf das meine Tochter rin Fehler macht und schimpfen jedes mal mit ihr weil Sie angeblich zu laut lacht usw. Die Eine Nachbarin steht immer am Fenster wenn meine kleine raus geht um sie zu beobachten. Ich sage meiner Tochter dann immer das sie leise runter gehen soll weil ich nicht wieder mich runterputzen lassen möchte . Jetzt eben haben diese beiden Nachbarinnen den 3 Freundinnen hausverbot gegeben deswegen . Es würde ja angeblich immer laut sein obwohl meine tochter nur 2-3 mal besuch bekommt . Ich weiß nicht mehr weiter und werde mir jetzt Rat bei den Mieterschutzbund holen denn diese Nachbarinen sind echt sehr pingelig. Wenn das Tag täglich wäre bis nach 22.09 Uhr hätte ich Verständnis.
@omakeks: Ob in Ihrer Nachbarschaft die Kita betrieben werden darf oder nicht, lässt sich an dieser Stelle nicht klären. Für die Beantwortung bedarf es immer einer individuellen Prüfung. Im Zweifel bedarf es hierzu einer gerichtlichen Überprüfung. (maa)
Großkindertagesstätte
Hallo , ist es eigentlich erlaub , in einem Reihenhaus eine Großkindertagesstätte zu errichten ?
Es ist ein Altbau von 1953 , 53qm und für 9 Kinder zugelassen
Die Wohnung wurde Saniert , und nach unserem Empfinden nicht neu gedämmt . Wir werden im Schlaf .- und im Wohnzimmer zeit dem ständig belästigt . Wir haben zählen / singen gelernt , ich weis nun wie sich Bobbycar , laufen und springen in der Wohnung anhört und einiges mehr .
Hätte da die Zuständige Behörde nicht mal Prüfen können , ob das so in Ordnung ist ?
In der Regel wird die Breite von Fluchtwegen mit 1 Meter bemessen. Es müssen 2 Personen,-auch etws
fülligere,- aneinander vorbeikommen.
Wir erleben es fast jedes Wochenende, daß die Enkel der Oma über unserer Wohnung sind. Die nächsten 48 Stunden gleichem einem Erdbeben. Muss man sowas hinnehmen? Vermietet wurde die Wohnung an eine einzelne ältere Dame.