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Testergebnisse für 20 dynamische StromtarifeDas sagt unser Testleiter Julian Chudoba

© Sandra Kühnapfel
Julian Chudoba ist Projektleiter dieser Untersuchung. Der Wirtschaftswissenschaftler entwickelt seit 2020 Testdesigns für die Stiftung Warentest.
Preisunterschiede erstmals untersucht
Die Untersuchung der dynamischen Stromtarife ist für mich und die Stiftung Warentest eine Premiere. Die Daten haben eine Assistentin und ich – anders als bei vielen anderen Tests – nicht verdeckt erhoben. Wir haben mehr als 1 500 Energieversorger angeschrieben und befragt. Die Zusammenarbeit mit Anbietern beschränkte sich auf die Datenerhebung – wie üblich bei Finanztest.
Mein Ziel war es, die erste Übersicht zu erstellen, die für jeden Tarif die Zusatzkosten pro Kilowattstunde (kWh) ausweist: die Summe der Abgaben, Umlagen, Entgelte, der Marge und sonstigen Kosten. Anhand dieser Kosten lassen sich die Tarife am besten vergleichen. Denn der Börsenstrompreis ist ja für alle gleich. Überrascht haben mich Höhe und Spanne der Zusatzkosten: Sie lagen zwischen 19 und 26 Cent pro kWh, es gab also bis zu 7 Cent Unterschied. Berücksichtigt man noch die Unterschiede beim Grundpreis, der vom Verbrauch unabhängig ist, lagen zwischen günstigstem und teuerstem Tarif 457 Euro jährlich. Diese Beispiele gelten für unseren Berliner Musterhaushalt.
Ergebnisse werden doppelt geprüft
Nach der Auswertung des Fragebogens erhalten die Firmen eine Anbietervorinformation mit den Informationen zu ihrem Tarif, die wir in unserer Datenbank veröffentlichen wollen. Diese Daten kann die Firma noch einmal verifizieren. Außerdem prüft unsere interne Verifikation meine Ergebnisse. Sie ist eine unabhängige Abteilung im Haus, die nicht nur erneut alle Daten checkt, sondern auch vor Untersuchungsbeginn prüft, ob der Ansatz sinnvoll ist.
Tarife sind bisher ein Nischenprodukt
Die Idee der dynamischen Tarife finde ich wichtig: Strom zu nutzen, wenn er im Überfluss vorhanden ist, um so den Absatz erneuerbarer Energien zu fördern und die Netze zu stabilisieren.
Derzeit haben aber noch zu wenige Haushalte einen Smart Meter. Das ist ein intelligentes Messsystem, das Verbrauchsdaten an den Netzbetreiber sendet. Ohne Smart Meter können Haushalte dynamische Tarife nicht optimal für sich nutzen. Würde es für diese Tarife reduzierte Netzentgelte oder eine andere Art von Abgabenreduktion geben sowie die Möglichkeit, den Stromverbrauch automatisch in günstige Marktphasen zu legen, wären sie sicher für viele Haushalte interessanter.
So haben wir getestet: Die Stichprobe
Wir haben bei mehr als 1 500 Versorgern nachgefragt, ob sie zum Stichtag 26. April 2024 dynamische Stromtarife für private Haushalte anbieten. 23 Gesellschaften schickten uns Unterlagen zu ihren Tarifen, 20 haben wir veröffentlicht. Nicht berücksichtigt wurden zum Beispiel Angebote, die eine höhere Mindestabnahmemenge verlangen als unseren Musterverbrauch von 3 500 Kilowattstunden, oder Tarife, die an den Kauf von weiteren Produkten gekoppelt sind wie Solarmodule oder Speicher.
Grundpreis pro Monat
Der Grundpreis bildet alle Kosten ab, die monatlich für Haushalte unabhängig davon entstehen, wie viel Strom sie tatsächlich verbrauchen.
Zusatzkosten ohne Börsenstrompreis
Der Strompreis setzt sich aus vielen Bestandteilen zusammen. Die Angabe der Zusatzkosten ohne Börsenstrompreis zeigt, wie hoch die Summe der Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen pro Kilowattstunde ist. Auch die Kosten für Vertrieb, Marketing und die Marge sind hier eingeschlossen.
Jahreskosten ohne Börsenstrompreis
Durch Angabe der Jahreskosten ohne Börsenstrompreis zeigen wir, wie hoch die Summe aus allen Zusatzkosten und dem Grundpreis für unseren Musterhaushalt in Berlin pro Jahr ist. Zu diesem Preis kommt der stündlich schwankende Börsenstrompreis pro Kilowattstunde hinzu sowie die Mehrwertsteuer für diesen Preis.
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Testergebnisse für 20 dynamische Stromtarife-
- An der Strombörse schwanken die Preise stündlich. Haushalte können über dynamische Stromtarife profitieren. Wie das geht, was nötig ist und für wen es sich lohnt.
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- Bis 2032 soll es in jedem Haushalt einen digitalen Stromzähler geben, zumindest eine „moderne Messeinrichtung“. Manche bekommen auch einen Smart Meter. Der ist teurer.
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- Ob sich eine Wärmepumpe rechnet, hängt stark davon ab, wie teuer der Strom für ihren Betrieb ist. Wir nennen günstige Heizstromtarife, auch für Nachtspeicherheizungen.
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Dies trifft so einfach natürlich nicht auf alle "Öko-Anwendungen" zu, welche bis zu 4 Stunden für ihre Arbeit benötigen. Da fange günstig mit dem Waschen an, dann wird der Straom teurer und trocknen muss ich die Wäsche auch noch. Auch den Backofen kann ich ja nicht einfach aus- und wieder anstellen wenn der Strom wieder günstig ist. Da ist noch Luft zur Seite bei der Analyse.
In diesem Fall geht das mit Powerline, denke ich?
@Volkmannalexander1: Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Aktualisierung, die ich gern als Anregung im Hause weiterleite. Im Moment ist keine Aktualisierung geplant.
Sehr geehrter Test-Redaktion,
ich habe den Test-Artikel aufmerksam gelesen und bin sehr daran interessiert zu erfahren wann es eine Aktualisierung dazu geben wird. Derzeit sind Smart-Meter ja in aller Munde und es gibt sehr viele Konstellationen und Angebote (u.a. SpotmyEnergy) am Markt verfügbar.
Hier wäre Orientierung und klare Vergleiche der Kosten/Nutzen hilfreich für die Entscheidungsfindung.
Freue mich auf Ihre Antwort.
Wie in den Kommentaren schon beschrieben, so auch bei mir: Da an meinem Zählerschrank kein Mobilfunkempfang möglich ist, kann kein Smart Meter eingebaut werden. LAN-Kabel und WLAN wären vorhanden. Hier die Antwort von Netze-BW auf meine Anfrage: "Sie haben grundsätzlich Recht, die Novellierung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) durch das GNDEW (Gesetz zum Neustart der Energiewende) verpflichtet uns als Messtellenbetreiber ab 2025 Verbraucher ab 6000 kWh / Jahr und Erzeuger ab 7 kW installierter Leistung mit Smart Metern auszustatten. Diese Verpflichtung ist allerdings im Rahmen des gesetzlichen festgelegten Smart-Meter-Rollout-Fahrplanes schrittweise bis Ende 2030 und unter Voraussetzung technischer und wirtschaftlicher Machbarkeit zu erfüllen. Leider ist derzeit besagte technische Machbarkeit in Ihrem Fall aufgrund der mangelnden Mobilfunkverbindung nicht gegeben."