Dyna­mische Strom­tarife im Vergleich

So haben wir getestet

Dyna­mische Strom­tarife im Vergleich Testergebnisse für 20 dyna­mische Strom­tarife freischalten

Das sagt unser Testleiter Julian Chudoba

Dyna­mische Strom­tarife im Vergleich - Strom verbrauchen, wenn er günstig ist

© Sandra Kühnapfel

Julian Chudoba ist Projektleiter dieser Unter­suchung. Der Wirt­schafts­wissenschaftler entwickelt seit 2020 Testdesigns für die Stiftung Warentest.

Preis­unterschiede erst­mals untersucht

Die Unter­suchung der dyna­mischen Strom­tarife ist für mich und die Stiftung Warentest eine Premiere. Die Daten haben eine Assistentin und ich – anders als bei vielen anderen Tests – nicht verdeckt erhoben. Wir haben mehr als 1 500 Energieversorger ange­schrieben und befragt. Die Zusammen­arbeit mit Anbietern beschränkte sich auf die Daten­erhebung – wie üblich bei Finanztest.

Mein Ziel war es, die erste Über­sicht zu erstellen, die für jeden Tarif die Zusatz­kosten pro Kilowatt­stunde (kWh) ausweist: die Summe der Abgaben, Umlagen, Entgelte, der Marge und sons­tigen Kosten. Anhand dieser Kosten lassen sich die Tarife am besten vergleichen. Denn der Börsen­strom­preis ist ja für alle gleich. Über­rascht haben mich Höhe und Spanne der Zusatz­kosten: Sie lagen zwischen 19 und 26 Cent pro kWh, es gab also bis zu 7 Cent Unterschied. Berück­sichtigt man noch die Unterschiede beim Grund­preis, der vom Verbrauch unabhängig ist, lagen zwischen güns­tigstem und teuerstem Tarif 457 Euro jähr­lich. Diese Beispiele gelten für unseren Berliner Muster­haushalt.

Ergeb­nisse werden doppelt geprüft

Nach der Auswertung des Fragebogens erhalten die Firmen eine Anbieter­vor­information mit den Informationen zu ihrem Tarif, die wir in unserer Daten­bank veröffent­lichen wollen. Diese Daten kann die Firma noch einmal verifizieren. Außerdem prüft unsere interne Verifikation meine Ergeb­nisse. Sie ist eine unabhängige Abteilung im Haus, die nicht nur erneut alle Daten checkt, sondern auch vor Unter­suchungs­beginn prüft, ob der Ansatz sinn­voll ist.

Tarife sind bisher ein Nischen­produkt

Die Idee der dyna­mischen Tarife finde ich wichtig: Strom zu nutzen, wenn er im Über­fluss vorhanden ist, um so den Absatz erneuer­barer Energien zu fördern und die Netze zu stabilisieren.
Derzeit haben aber noch zu wenige Haushalte einen Smart Meter. Das ist ein intelligentes Mess­system, das Verbrauchs­daten an den Netz­betreiber sendet. Ohne Smart Meter können Haushalte dyna­mische Tarife nicht optimal für sich nutzen. Würde es für diese Tarife reduzierte Netz­entgelte oder eine andere Art von Abgabenreduktion geben sowie die Möglich­keit, den Strom­verbrauch auto­matisch in güns­tige Markt­phasen zu legen, wären sie sicher für viele Haushalte interes­santer.

So haben wir getestet: Die Stich­probe

Wir haben bei mehr als 1 500 Versorgern nachgefragt, ob sie zum Stichtag 26. April 2024 dyna­mische Strom­tarife für private Haushalte anbieten. 23 Gesell­schaften schickten uns Unterlagen zu ihren Tarifen, 20 haben wir veröffent­licht. Nicht berück­sichtigt wurden zum Beispiel Angebote, die eine höhere Mindest­abnahme­menge verlangen als unseren Muster­verbrauch von 3 500 Kilowatt­stunden, oder Tarife, die an den Kauf von weiteren Produkten gekoppelt sind wie Solarmodule oder Speicher.

Grund­preis pro Monat

Der Grund­preis bildet alle Kosten ab, die monatlich für Haushalte unabhängig davon entstehen, wie viel Strom sie tatsäch­lich verbrauchen.

Zusatz­kosten ohne Börsen­strom­preis

Der Strom­preis setzt sich aus vielen Bestand­teilen zusammen. Die Angabe der Zusatz­kosten ohne Börsen­strom­preis zeigt, wie hoch die Summe der Netz­entgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen pro Kilowatt­stunde ist. Auch die Kosten für Vertrieb, Marketing und die Marge sind hier einge­schlossen.

Jahres­kosten ohne Börsen­strom­preis

Durch Angabe der Jahres­kosten ohne Börsen­strom­preis zeigen wir, wie hoch die Summe aus allen Zusatz­kosten und dem Grund­preis für unseren Muster­haushalt in Berlin pro Jahr ist. Zu diesem Preis kommt der stündlich schwankende Börsen­strom­preis pro Kilowatt­stunde hinzu sowie die Mehr­wert­steuer für diesen Preis.

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30 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • istrice am 05.09.2025 um 12:34 Uhr
    Preiswert starten-teuer bezahlen

    Dies trifft so einfach natürlich nicht auf alle "Öko-Anwendungen" zu, welche bis zu 4 Stunden für ihre Arbeit benötigen. Da fange günstig mit dem Waschen an, dann wird der Straom teurer und trocknen muss ich die Wäsche auch noch. Auch den Backofen kann ich ja nicht einfach aus- und wieder anstellen wenn der Strom wieder günstig ist. Da ist noch Luft zur Seite bei der Analyse.

  • 007Bond am 25.08.2025 um 14:37 Uhr
    Kein Empfang, kein Smart Meter :-(

    In diesem Fall geht das mit Powerline, denke ich?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.08.2025 um 15:08 Uhr
    Aktualisierung

    @Volkmannalexander1: Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Aktualisierung, die ich gern als Anregung im Hause weiterleite. Im Moment ist keine Aktualisierung geplant.

  • Volkmannalexander1 am 19.08.2025 um 23:57 Uhr
    Test-Aktualisierung aufgrund vermehrtem Angebot?

    Sehr geehrter Test-Redaktion,
    ich habe den Test-Artikel aufmerksam gelesen und bin sehr daran interessiert zu erfahren wann es eine Aktualisierung dazu geben wird. Derzeit sind Smart-Meter ja in aller Munde und es gibt sehr viele Konstellationen und Angebote (u.a. SpotmyEnergy) am Markt verfügbar.
    Hier wäre Orientierung und klare Vergleiche der Kosten/Nutzen hilfreich für die Entscheidungsfindung.
    Freue mich auf Ihre Antwort.

  • GeorgABoeck am 24.04.2025 um 12:47 Uhr
    Kein Empfang, kein Smart Meter :-(

    Wie in den Kommentaren schon beschrieben, so auch bei mir: Da an meinem Zählerschrank kein Mobilfunkempfang möglich ist, kann kein Smart Meter eingebaut werden. LAN-Kabel und WLAN wären vorhanden. Hier die Antwort von Netze-BW auf meine Anfrage: "Sie haben grundsätzlich Recht, die Novellierung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) durch das GNDEW (Gesetz zum Neustart der Energiewende) verpflichtet uns als Messtellenbetreiber ab 2025 Verbraucher ab 6000 kWh / Jahr und Erzeuger ab 7 kW installierter Leistung mit Smart Metern auszustatten. Diese Verpflichtung ist allerdings im Rahmen des gesetzlichen festgelegten Smart-Meter-Rollout-Fahrplanes schrittweise bis Ende 2030 und unter Voraussetzung technischer und wirtschaftlicher Machbarkeit zu erfüllen. Leider ist derzeit besagte technische Machbarkeit in Ihrem Fall aufgrund der mangelnden Mobilfunkverbindung nicht gegeben."