Check­liste Nach­lass Testament schreiben Schritt für Schritt

Datum:
  • Text: Sophie Mecchia
  • Faktencheck: Sabine Vogt
Check­liste Nach­lass - Testament schreiben Schritt für Schritt

Testament schreiben. Streng genommen brauchen Sie dafür nur Stift und Papier. © Doro Huber / Kombinatrotweiss, Getty Images (M)

Mit einem Testament können Sie Ihren Nach­lass nach Ihren Wünschen verteilen. Die Check­liste der Stiftung Warentest hilft beim Verfassen.

Viele Menschen schieben es vor sich her, den eigenen Nach­lass zu regeln. Dabei kann es zu einer gewissen Erleichterung führen, sich endlich mit dem Thema zu befassen. Ein Testament zu schreiben und damit von den gesetzlichen Regeln für Erbfälle abzu­weichen, ist letzt­lich ein Akt der Selbst­bestimmt­heit.

Ein gutes Testament hilft, den eigenen Wünschen Ausdruck zu verleihen, es kann Angehörige absichern, Streit unter Erben vermeiden und Erbschafts­steuer sparen. Mit der Schritt-für-Schritt-Anleitung der Stiftung Warentest über­winden Sie die letzten Hürden bis zum eigenen Testament.

Tipp: Viele weitere hilf­reiche Informationen zum Thema Vererben sowie Musterformulierungen für Ihr Testament finden Sie in unserem großen Special So regeln Sie Ihr Erbe nach Ihren Wünschen.

Schritt 1: Wünsche fest­legen

Wie Sie Ihr Vermögen verteilen wollen, ist allein Ihre Entscheidung. Machen Sie sich frei von den Erwartungen anderer. Über­legen Sie zunächst unbe­fangen und fernab von familiären oder erbrecht­lichen Erwägungen, was für Sie von Bedeutung ist: Wer soll nach Ihrem Tod versorgt sein? Was möchten Sie mit Ihrem Testament erreichen? Die Antwort könnte lauten: Ich möchte meinen Ehepartner absichern. Oder: Ich möchte Streit um mein Erbe verhindern.

Unser Rat zum Testament

Bedarf klären. Finden Sie heraus, ob die gesetzlichen Regeln zu Ihren Wünschen und Ihrer Lebens­lage passen. Tut sie das, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Wenn nicht, sollten Sie mit Ihrem letzten Willen davon abweichen.

Wünsche umsetzen. Wenn Sie per Testament vom Gesetz abweichen, können Sie selbst­bestimmt fest­legen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Sie können zum Beispiel Menschen, die Ihnen besonders nahe­stehen, bevor­zugt behandeln und andere vom Erbe ausschließen.

Rat suchen. Sie können Ihr Testament allein verfassen, sich aber auch helfen lassen. Expertenrat bieten Fach­anwälte für Erbrecht sowie Nota­rinnen und Notare.

Was sich im Testament regeln lässt

Bei größeren Vermögen spielt oft der Wunsch eine Rolle, dass es unge­schmälert an die Erben geht, das heißt: ohne dass Erbschafts­steuer anfällt. Aber auch andere Aspekte sind wichtig:

  • Wollen Sie jemanden bevor­zugt behandeln, die Ausbildung Ihrer Kinder sicher­stellen oder eine hilfs­bedürftige Person unterstützen? Gibt es jemanden, der Sie im Alter pflegt und den Sie belohnen möchten?
  • Gibt es jemanden, den Sie vom Erbe ausschließen, also enterben wollen?
  • Möchten Sie über Ihren Tod hinaus eine gute Sache fördern und eine gemeinnützige Organisation oder einen Verein bedenken?
  • Führen Sie ein Unternehmen und wollen Sie sicher­stellen, dass es nach Ihrem Tod bestehen bleibt?
  • Ist es Ihnen wichtig, dass sich jemand nach Ihrem Tod darum kümmert, dass das Erbe Ihren Wünschen entsprechend verteilt wird?
  • Haben Sie ein Haustier, das nach Ihrem Tod versorgt werden soll?

Eigene Vorstel­lungen notieren

Ihre Lebens­umstände und Wünsche bestimmen die Anordnungen, die Sie in Ihrem Testament treffen müssen. Wenn Sie erst einmal Ihre Vorstel­lungen aufschreiben, hilft das nicht nur Ihnen, sich zu sortieren. Gleich­zeitig ist es eine gute Vorbereitung für einen Termin mit einer Notarin oder einem Fach­anwalt für Erbrecht.

Schritt 2: Vermögen auflisten

Verschaffen Sie sich einen Über­blick über Ihr Vermögen, damit Sie wissen, was Sie zu verteilen haben. Erstellen Sie dazu eine Über­sicht über alles, was Ihnen gehört: vom Guthaben auf Konten über Immobilien bis zu Betriebs­vermögen. Kunst­gegen­stände, wert­voller Schmuck und Ihr Auto gehören auch dazu.

Bank­konten, Immobilien, Depots notieren

Notieren Sie, bei welchen Banken Sie Konten haben, und schreiben Sie die Konto­nummern dazu. Schreiben Sie auf, ob Sie ein Bank­schließ­fach besitzen und wo es sich befindet. Dasselbe gilt für Wert­papierdepots, Beteiligungen an Gesell­schaften und Fonds. Auf die Liste gehören auch Ansprüche aus Lebens­versicherungen und anderen Verträgen der privaten und betrieblichen Alters­vorsorge. Notieren Sie, um welche Art von Versicherung es sich handelt und wer im jeweiligen Vertrag begüns­tigt ist.

Auch Schulden sollten Bestand­teil Ihrer Über­sicht sein. So kann sie annähernd den Wert Ihres Vermögens zeigen.

Pflicht­teil und Erbschafts­steuer abschätzen

Haben Sie vor, einen nahen Angehörigen zu enterben? Dann können Sie mit Ihrer Aufstellung über­schlagen, wie hoch sein Pflicht­teil wäre. Pflicht­teils­berechtigte bekommen die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Dessen Höhe richtet sich nach dem Nach­lass­wert und der gesetzlichen Erbfolge. Die Über­sicht hilft auch abzu­schätzen, ob Erbschafts­steuer fällig wird.

Über­sicht für Experten­gespräch nutzen

Bringen Sie einen Stamm­baum und Ihre Vermögens­über­sicht mit, wenn Sie in Sachen Testaments­gestaltung Fachleute aufsuchen. Die Aufstellung Ihres Vermögens muss nicht centgenau sein, aber sollte dessen Struktur erkennen lassen.

Auch für Hinterbliebene ist eine solche Auflistung eine gute Hilfe. Je genauer Sie vorgehen, desto schneller finden Erben heraus, was im Nach­lass steckt. Aktualisieren Sie die Über­sicht mindestens alle fünf Jahre.

Schritt 3: Erbschafts­steuer bedenken

Ihre Erben zahlen erst Erbschafts­steuer, wenn das ihnen zufallende Vermögen ihre persönlichen Frei­beträge über­schreitet. Ehepartner haben einen allgemeinen Frei­betrag von 500 000 Euro, jedes Kind hat einen von 400 000 Euro. Dazu kommen weitere Frei­beträge, etwa für Hausrat. Unver­heirateten Part­nern steht dagegen nur ein allgemeiner Frei­betrag von 20 000 Euro zu. Nur auf die Differenz zwischen dem Frei­betrag und dem Wert der Erbschaft zahlen Erben Steuern. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Steuerklasse und dem Steu­ersatz ab.

Steuerklassen und Steuersätze

Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verwandt­schafts­verhältnis zwischen verstorbener Person und Erben. Ehepartner und Kinder sind in der güns­tigsten Steuerklasse 1. Abhängig von der Höhe der Erbschaft fallen Steuern zwischen 7 und 30 Prozent an. Unver­heiratete fallen in Steuerklasse 3, sie zahlen 30 bis 50 Prozent Steuern.

Erbschafts­steuer können Sie vermeiden oder nied­rig halten, indem Sie Ihr Vermögen geschickt auf mehrere Erben verteilen.

Tipp: In unserem Special Freibeträge nutzen, Steuer sparen erhalten Sie alle weiteren Antworten zum Thema Erbschafts­steuer.

Schritt 4: Sonder­regelungen treffen

Das Erbrecht bietet einige Möglich­keiten, wie Sie Ihr Vermögen pass­genau verteilen und dafür sorgen können, dass Ihre Wünsche auf jeden Fall umge­setzt werden.

Vermächt­nis. Sie können Teile Ihres Vermögens wie etwa einzelne Gegen­stände per Vermächt­nis an bestimmte Personen verteilen: ein Familien­erbstück geht an die Tochter, das Motorboot an den Neffen. Die Person, die Sie so bedenken, muss nicht gleich­zeitig Erbe sein und wird es dadurch auch nicht.

Tipp: Was es genau mit einem Vermächt­nis auf sich hat und worin es sich von einer Erbschaft unterscheidet, lesen Sie in unserem Special Vererben oder Vermachen.

Auflage. Eine Erbin soll Ihr Haustier versorgen, ein Erbe soll Ihr Grab pflegen? Das können Sie schriftlich zur Auflage machen.

Teilungs­anordnung für Erben­gemeinschaft. ­Erben mehrere zusammen – etwa Ihr Ehepartner und Ihre Kinder – bilden sie eine Erben­gemeinschaft. Der Nach­lass geht auf alle über, sie können nur gemein­sam darüber entscheiden und müssen alles unter­einander verteilen. Mit einer Teilungs­anordnung geben Sie den Erben vor, wie sie das gemeinschaftliche Eigentum aufteilen müssen.

Testaments­voll­stre­ckung. Eine Person, die Sie mit der Testaments­voll­stre­ckung beauftragen, sorgt dafür, dass mit Ihrem Nach­lass so umge­gangen wird, wie Sie das wollen.

Tipp: Interesse am Thema geweckt? Mehr Informationen zur Testaments­voll­stre­ckung finden Sie in unserem Special Wann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist.

Wollen Sie alle Gestaltungs­möglich­keiten kennen, sollten Sie Rat bei einem Notar oder einem Fach­anwalt für Erbrecht einholen.

Schritt 5: Testament verfassen

Testamente müssen Form­vorschriften genügen und vom Inhalt her klar sein.

Form. Wenn Sie Ihr Testament allein aufsetzen, müssen Sie es selbst und mit der Hand schreiben – bloß nicht am Computer! Nur so kann Ihnen Ihr letzter Wille zweifels­frei zuge­ordnet werden. Sinn­voll ist es, das Wort „Testament“ darüber zu schreiben, damit sofort klar ist, worum es sich handelt. Geben Sie Ort und Datum an und unter­schreiben Sie das Dokument am Ende.

Inhalt. Formulieren Sie den Inhalt eindeutig. Denn wenn Zweifel über Ihre Wünsche entstehen, muss Ihr Testament vom Gericht ausgelegt werden. Wichtig ist zum Beispiel, dass klar wird, wer über­haupt Erbe werden soll. Die Erbin oder der Erbe tritt recht­lich gesehen in die Fußstapfen der verstorbenen Person und über­nimmt sämtliche Rechte und Pflichten.

Tipp: Musterformulierungen finden Sie im Special Testament und Nachlass.

Typische Fehler im Testament vermeiden

Manche Menschen machen im Testament den Fehler, ihr Vermögen gegen­ständlich zu verteilen, ohne einen Erben fest­zulegen: Der Partner bekommt das Haus, die Tochter das Auto und so weiter. Das macht es schwierig heraus­zufinden, wer über­haupt Erbe sein soll. Richtig wäre es fest­zulegen, in welchem Umfang und mit welcher Quote Erben am Nach­lass beteiligt werden sollen. Quote meint, dass zum Beispiel zwei Personen je zur Hälfte erben oder einer allein.

Ein weiterer Fehler: Juristische Fach­begriffe werden durch­einander­gebracht. Nicht immer bedeuten sie das, was sich die Verfasserin oder der Verfasser darunter vorstellt. „Vermachen“ zum Beispiel meint etwas voll­kommen anderes als „vererben“.

Bei vielen Formulierungen steckt der Teufel im Detail – wer unsicher ist, lässt sich von Fachleuten beraten.

Schritt 6: Testament sicher verwahren

Ein Testament sollte nicht in die falschen Hände geraten, aber auch nicht unauffind­bar bleiben. Verstecken Sie es nicht. Teilen Sie Ihrem Ehepartner oder einer anderen Vertrauens­person mit, wo es sich befindet, zum Beispiel in einem Dokumenten­ordner.

Experten raten dazu, das Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Das ist das Amts­gericht an Ihrem Wohn­ort. Dort wird es nach dem Todes­fall sicher berück­sichtigt. Notarielle Testamente werden dort ohnehin aufbewahrt.

Testament aktualisieren

Änderungen möglich. Ein Testament ist nicht in Stein gemeißelt. Lebens­umstände können sich ändern. Sie sollten Ihr Testament daran anpassen.

Gute Gründe. Ereig­nisse wie ein Familien­streit oder ein unerwarteter Todes­fall können eine Rolle spielen. Bedenken Sie aber auch äußere Umstände: Vielleicht ändern sich zum Beispiel die gesetzlich vorgesehenen Steuerfrei­beträge für Erben.

Form beachten. Wenn Sie Ihr Testament aktualisieren möchten, müssen Sie nicht alles neu schreiben. Änderungen oder Ergän­zungen reichen. Dafür gelten die Form­vorschriften wie für ein neues Testament.

Verwahrte Urkunden. Um Ihr Testament zu aktualisieren, müssen Sie es nicht aus der Verwahrung beim Nach­lass­gericht nehmen. Sie können es ändern oder aufheben, indem sie ein neues Testament schreiben und darin erklären, welche Inhalte des früheren Testaments geändert, ergänzt oder aufgehoben werden sollen.

Ratgeber der Stiftung Warentest

Check­liste Nach­lass - Testament schreiben Schritt für Schritt

© Stiftung Warentest

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