„BioAstin“, „100 probio“, „biojoy“ – mit diesen Namen gaben sich 2017 einige konventionelle Lebensmittel einen Öko-Anschein. Die Wettbewerbszentrale hat über das Jahr 17 Produkte registriert, die unberechtigterweise das Wort „bio“ im Namen führten und Verbraucher so in die Irre führten. „Bio“ und „öko“ dürfen nur Produkte heißen, die nach der EU-Öko-Verordnung hergestellt wurden. Die Verstöße wurden außergerichtlich geklärt.
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- Sind No-Name-Produkte von Aldi, Rewe und Co so gut wie klassische Marken? Wir haben 1414 Lebensmittel aus 58 Tests ausgewertet und ziehen Bilanz.
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- Lebensmittel sind teurer geworden – und landen dennoch jenseits des Haltbarkeitsdatums oft im Müll. Wer prüft, was noch genießbar ist, spart Ressourcen und Geld.
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- Anders als ihr Name vermuten lässt, enthalten Säfte und Smoothies aus verschiedenen Früchten oft vor allem Apfel. Das Ärgernis hat einen Namen: „Applejuicification“.
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