Betrug mit Finanz­amts­briefen Behörden warnen vor Betrug mit gefälschten Steuer­bescheiden

Betrug mit Finanz­amts­briefen - Behörden warnen vor Betrug mit gefälschten Steuer­bescheiden

Betrugs­versuch. Mit dem Versand angeblicher Steuer­bescheide versuchen Kriminelle, die Empfänger abzu­kassieren. © picture alliance / dpa Themendienst / Christin Klose

Die Finanzbehörden in mehreren Bundes­ländern warnen vor einer Masche mit gefälschten Steuer­bescheiden per Post. Erfahren Sie, wie Sie den Betrug erkennen können.

Betrüger versuchen, mithilfe gefälschter Steuer­bescheide Geld zu erbeuten. Empfänger würden darin aufgefordert, kurz­fristig Einkommens­steuer nach­zuzahlen, teilten die Behörden mit. Vor solchen Schreiben warnten unter anderem die Landes­ämter für Finanzen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Nieder­sachsen, Bremen, Rhein­land-Pfalz und dem Saar­land.

Die Betrüger versenden die gefälschten Bescheide per Post, fordern Steuer­nach­zahlung per Über­weisung und versuchen sich so Geld zu ergaunern.

Tipp: Wie ein echter Steuer­bescheid aussieht und was Sie beachten sollten, wenn der Steuer­bescheid eintrifft, lesen Sie in unserem Special Steuerbescheid.

Wie Sie betrügerische Briefe erkennen

Die gute Nach­richt: Die gefälschten Briefe lassen sich leicht erkennen, wenn man auf die folgenden Punkte achtet.

  • Fehler beim Absender Als Absender werden die jeweiligen Finanz­ämter mit unzu­treffender Anschrift oder die „Finanzbehörden der Bundes­republik Deutsch­land“ angegeben. Doch die Bezeichnung „Finanzbehörden der Bundes­republik Deutsch­land“ gebe es gar nicht, schreibt das Landes­amt für Steuern und Finanzen in Sachsen.
  • Unpassende Telefon- und Fax-Nummern Auffällig sind in den gefälschten Bescheiden demnach auch die angegebenen Telefon- und Telefax­nummern, welche nicht zum Ort passen.
  • Falsche Konto­verbindung Auch ein Blick auf die angegebene Konto­verbindung könne den Betrug entlarven, denn die Zahlungs­adresse sei keine Bank­verbindung der jeweiligen Steuer­verwaltung. Wie bei Adresse und Telefon­nummer können Sie diese Angabe mit einem vorigen Steuer­bescheid abgleichen.
  • Rechts­behelfs­belehrung fehlt
  • Angegebene Internet­adresse ist falsch

Im Zweifel beim zuständigen Finanz­amt nach­fragen

Wer Zweifel hat, sollte sich mit dem Bescheid an das Finanz­amt wenden und dort nach­fragen, ob das Schreiben echt ist. Sind Sie dem Betrug aufgesessen, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. In vielen Bundes­ländern ist das auch per Online-Anzeige möglich.

mit dpa

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.