
Betrugsversuch. Mit dem Versand angeblicher Steuerbescheide versuchen Kriminelle, die Empfänger abzukassieren. © picture alliance / dpa Themendienst / Christin Klose
Die Finanzbehörden in mehreren Bundesländern warnen vor einer Masche mit gefälschten Steuerbescheiden per Post. Erfahren Sie, wie Sie den Betrug erkennen können.
Betrüger versuchen, mithilfe gefälschter Steuerbescheide Geld zu erbeuten. Empfänger würden darin aufgefordert, kurzfristig Einkommenssteuer nachzuzahlen, teilten die Behörden mit. Vor solchen Schreiben warnten unter anderem die Landesämter für Finanzen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Die Betrüger versenden die gefälschten Bescheide per Post, fordern Steuernachzahlung per Überweisung und versuchen sich so Geld zu ergaunern.
Tipp: Wie ein echter Steuerbescheid aussieht und was Sie beachten sollten, wenn der Steuerbescheid eintrifft, lesen Sie in unserem Special Steuerbescheid.
Wie Sie betrügerische Briefe erkennen
Die gute Nachricht: Die gefälschten Briefe lassen sich leicht erkennen, wenn man auf die folgenden Punkte achtet.
- Fehler beim Absender Als Absender werden die jeweiligen Finanzämter mit unzutreffender Anschrift oder die „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ angegeben. Doch die Bezeichnung „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ gebe es gar nicht, schreibt das Landesamt für Steuern und Finanzen in Sachsen.
- Unpassende Telefon- und Fax-Nummern Auffällig sind in den gefälschten Bescheiden demnach auch die angegebenen Telefon- und Telefaxnummern, welche nicht zum Ort passen.
- Falsche Kontoverbindung Auch ein Blick auf die angegebene Kontoverbindung könne den Betrug entlarven, denn die Zahlungsadresse sei keine Bankverbindung der jeweiligen Steuerverwaltung. Wie bei Adresse und Telefonnummer können Sie diese Angabe mit einem vorigen Steuerbescheid abgleichen.
- Rechtsbehelfsbelehrung fehlt
- Angegebene Internetadresse ist falsch
Im Zweifel beim zuständigen Finanzamt nachfragen
Wer Zweifel hat, sollte sich mit dem Bescheid an das Finanzamt wenden und dort nachfragen, ob das Schreiben echt ist. Sind Sie dem Betrug aufgesessen, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. In vielen Bundesländern ist das auch per Online-Anzeige möglich.
mit dpa
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