
Kritischer Blick. Der Arbeitgeber wählt die Art der Vorsorge aus, die Beschäftigten entscheiden, ob sich das Angebot für sie lohnt. © Getty Images / Westend61
Wer über den Arbeitgeber fürs Alter vorsorgt, kann im Berufsleben Steuern sparen. Dafür lauern im Ruhestand teils hohe Abzüge. Wir sagen, wie Sie gegensteuern.
Die betriebliche Altersvorsorge soll einfacher und weniger bürokratisch werden. Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor. Ein Ziel ist, dass kleine Unternehmen die Vorsorge einfacher organisieren können. Zudem soll eine bessere Förderung Betriebsrenten attraktiver machen – vor allem für Geringverdiener. Selbst wenn diese Neuerungen kommen, wird die betriebliche Altersvorsorge immer noch voller Steuerregeln sein, die für viele Sparende nicht auf die Schnelle zu durchschauen sind. Ein Beispiel: Fließt im Alter Geld aus solchen Verträgen, handelt es sich oft um „Renten“, zum Teil aber auch um „Versorgungsbezüge“ – eine ganz andere Leistung mit komplett anderen Steuerregeln und -freibeträgen.
Die Stiftung Warentest fasst die wichtigsten Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge und Steuern zusammen: Unsere Tipps helfen bei wichtigen Entscheidungen – ab dem Start ins Berufsleben und wenn der Ausstieg aus dem Job näher rückt. Dazu zeigen wir, welche Freibeträge im Ruhestand Entlastung bringen.
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@smileyboy: Der Rechner bezieht sich nur auf die Betriebsrenten - er gibt eine Orientierung, wie viel Beiträge auf diese jeweilige Auszahlung fällig werden, und bezieht nicht die gesetzliche Rente und auch nicht andere Einnahmen mit ein. Wenn Sie mehr über die Abzüge von Ihrer Rente/Ihren Renten wissen möchten, können Sie zum Beispiel folgenden Artikel zu Rate ziehen:
test.de/Steuern-und-Sozialabgaben-Diese-Abgaben-zahlen-Sie-auf-Ihre-Rente-5542858-0/
Guten Tag, vielen Dank für den hilfreichen Überblick. Eine Frage hat sich ergeben beim Sozialabgaben-Rechner: dieser scheint nicht gedeckelt zu sein bei der BBG - ist dies korrekt? Wie ich es verstanden habe, müssen auf Betriebsrenten zwar volle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden, aber doch nur bis zum BBG? Für die daneben gewährte gesetzliche Rente wird der darauf anfallende Anteil ca. halbiert (wie beim AG)...