Prüfen. Achten Sie im Bausparantrag auf Hinweise zur Hauszeitschrift. Wenn Sie die Zeitschrift nicht wollen, streichen Sie die Aboklausel oder kreuzen Sie – falls vorhanden – das Nein-Kästchen an.
Kündigen. Falls Sie die Hauszeitschrift nicht mehr wollen, können Sie jederzeit fristlos oder zum Monatsende schriftlich kündigen.
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- Den bestehenden Bausparvertrag für die Finanzierung einer Immobilie einzusetzen, kann viel Geld sparen – sogar dann, wenn der Vertrag noch gar nicht zuteilungsreif ist.
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- So urteilte der Bundesgerichtshof bereits vor Jahren: Kreditbearbeitungsgebühren sind rechtswidrig. Immer noch gibt‘s Streit. Zuletzt verdächtig: HSH-Firmenkredite.
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- Fondssparplan, Banksparplan oder Bausparvertrag – Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind vielfältig. Wie Beschäftigte die Extrazahlung am besten nutzen.
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