Informieren, kommunizieren, kalkulieren, präsentieren – Computer und Internet sind im Berufsalltag vielfältig einsetzbar. Viele Arbeitnehmer brauchen deshalb gewisse Kenntnisse im Umgang mit ihnen. Die können sie unter anderem durch die European Computer Driving Licence, den ECDL, nachweisen. Im vergangenen Herbst wurde der Computerführerschein aktualisiert und ergänzt. Abgesehen davon ist er zurzeit das einzige Weiterbildungszertifikat, das barrierefrei erworben werden kann. Diesen Artikel können Sie auch in Leichter Sprache lesen.
Der Computerführerschein...
Der ECDL ist ein in 148 Ländern anerkanntes Zertifikat. Vor allem bei Jobsuche und Bewerbung ist der Schein von Nutzen: Der ECDL ist ein weltweiter Standard für den Nachweis digitaler Kompetenzen. Bisher haben ihn circa 15 Millionen Menschen gemacht. In Deutschland wurde das Zertifikat bis jetzt etwa 450 000 Mal ausgestellt. 1 500 Stellen nehmen hierzulande die Prüfungen ab. Wer mag, kann das Computerwissen im Selbststudium pauken, Materialien sind im Handel erhältlich. Kostenlos kann man über den ECDL Moodle, eine Plattform mit verschiedenen Lehrmaterialien, lernen. Es gibt aber auch Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung. Ein ECDL-Zertifikat kann in mehreren Abstufungen erworben werden:
- Der ECDL Base umfasst vier Module: Computer-Grundlagen, Online-Grundlagen, Textverarbeitung und ein Wahlfach.
- Für den ECDL Standard kommen drei weitere Wahlmodule hinzu: Tabellenkalkulation, Präsentationen, IT-Sicherheit oder Bildbearbeitung zum Beispiel.
- Der ECDL Advanced richtet sich an Fortgeschrittene, die in Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken und Präsentationen geprüft werden.
... und sein barrierefreier Bruder
Inhaltlich müssen alle ECDL-Absolventen die gleichen Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beweis stellen, um das Zertifikat ausgehändigt zu bekommen. Die Prüfungen können allerdings barrierefrei abgelegt werden. Das Angebot richtet sich an:
- Sehbehinderte und Blinde
- Hörbehinderte und Gehörlose
- Menschen, die in ihrer Mobilität und Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind
- Menschen mit Lernschwierigkeiten
Diese Personengruppen dürfen Techniken und Technologien verwenden, die ihnen helfen, ihr Handicap zu kompensieren. Darunter fällt zum Beispiel der Einsatz von Screenreadern, Spezialtastaturen oder Kopfmäusen sowie die Begleitung eines Gehörlosen durch einen Gebärdendolmetscher. Außerdem bekommen ECDL-Prüflinge mit Handicap mehr Zeit, um die Aufgaben zu lösen:
- Alle Behinderungen: zehn Minuten zusätzlich
- Schwerbehinderte, die mit aufwendigen assistiven Technologien arbeiten müssen: 25 Minuten mehr Zeit
- Gehörlose, die mit einem Gebärdendolmetscher arbeiten: 25 Minuten mehr Zeit
- Blinde und Sehbehinderte: 35 Minuten mehr Zeit
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Das E-Learning-Informationsportal e-teaching.org bietet eine Vertiefung zum Thema unter http://www.e-teaching.org/didaktik/konzeption/barrierefreiheit/
Die Aufzeichnung eines Online-Events zu barrierefreiem E-Learning, das im Oktober 2013 stattfand, kann außerdem hier angesehen werden: http://tinyurl.com/noj5r4u
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