Barrierefreies E-Learning

Welche Barrieren bestehen?

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Fehlende Fahrs­tühle, Treppen, nicht abge­senkte Gehsteigkanten – das können im Alltag Barrieren für Menschen mit einem Handicap sein. Auch bei der Benut­zung von PC und Internet tauchen unüber­wind­bare Hinder­nisse auf. Doch für jede Art von Behin­derung sind die Probleme andere – ein Über­blick über Hürden und Hilfen.

Blinde

  • Hilf­reiche Vorleser. Blinde Benutzer benötigen vor allem Hilfe beim Lesen der Bild­schirm­inhalte. Screenreader bieten eine Technik, die Texte auto­matisch vorliest. Diese synthetische Sprache ist für Sehende unge­wohnt schnell und klingt unnatürlich abge­hackt. Voraus­setzung dafür, dass die Sprach­ausgabe über Screenreader funk­tioniert, ist eine entsprechende Programmierung der Seiten in HTML. Flash und Java dagegen machen eine Sprach­ausgabe unmöglich.
  • Sprechende Bilder. Optische Informationen wie Bilder oder Grafiken müssen blinden Menschen über das Wort zugäng­lich gemacht werden – sie müssen folg­lich in Form aussagekräftiger Alternativ­texte hinterlegt werden, die ein Screenreader vorlesen kann. Geschieht das nicht, wird nur der Datei­name wiederge­geben, der meist wenig informativ ist. Genauso wichtig ist es, Segmente der Seite, sogenannte Frames, sinn­voll zu betiteln, zum Beispiel mit „Haupt­navigation“ statt mit „Left Frame“.
  • Verwirrende Zeichen. Auch Tabellen­strukturen bereiten Screenreadern Probleme: Elemente werden der Reihe nach wiederge­geben, dadurch aber oft aus dem Kontext gerissen. Vor unlös­bare Probleme werden Blinde zudem durch Captchas gestellt, schwer entziffer­bare Zeichencodes, die in ein Eingabefeld einge­tragen werden müssen, um Zugang zu einer Seite zu bekommen.
  • Einfache Orientierung. Wichtig ist eine klare, über­sicht­liche Struktur der Inhalte, zum Beispiel eine klare Glie­derung von Texten durch Über­schriften und Absätze. Links müssen sinn­voll betitelt sein. Ein „Hier“, „Mehr“ oder „Weiter“ reicht blinden Menschen nicht aus, um sich orientieren zu können.
  • Fühl­bare Schrift. Mithilfe einer speziellen Tastatur, der Braillezeile, kann Schrift für Blinde mit den Fingern fühl­bar gemacht werden. Sie können Texte dann auf diesem Wege lesen.

Sehbehinderte

  • Variable Schrift­größe. Sehbehinderte Menschen wählen oft eine stark vergrößerte Ansicht der Bild­schirm­inhalte. Bei hoher Bild­schirm­auflösung kann die optische Wieder­gabe aber verzerrt werden. Manche Inhalte sind dann durch Scrollen nicht mehr erreich­bar und Elemente der Seite über­lappen sich möglicher­weise. Bei der Programmierung sollte sicher­gestellt werden, dass diese Probleme nicht auftauchen. Komfortabel ist es, wenn eine Software oder eine Home­page es erlauben, die Schrift­größe zu variieren und je nach Bedarf zu vergrößern. Das ist oft auch über die Option „Zoom“ unter dem Reiter „Ansicht“ möglich.
  • Kontrastierende Ansicht. Für farben­blinde Computernutzer ist es wichtig, dass die Kontraste auf dem Bild­schirm scharf genug sind. Zu blasse Schrift­farben, die sich kaum vom Hintergrund abheben, stellen für sie beispiels­weise ein Problem dar. Das kann in der Navigation etwa über einen Reiter mit der Extra-Option „Kontrast­ansicht“ gelöst werden: Bei Bedarf wählt der Benutzer die Darstellung der Schrift schwarz auf weiß.

Gehörlose und Hörgeschädigte

  • Gebärden­sprache. Unsere Schrift­sprache ist für gehörlose Menschen schwer verständlich, zumindest wenn sie von Geburt an taub sind. Sie kommunizieren häufig in der Gebärden­sprache, die sich in Grammatik und Aufbau von der Laut­sprache unterscheidet. Die müssen sie erlernen wie eine Fremd­sprache, denn sie haben sie nie durch Hören kennen­lernen können. Das hat Auswirkungen auf das Verständnis der geschriebenen Sprache.
  • Leichte Sprache. Daher ist es hilf­reich, Texte zusätzlich in der sogenannten Leichten Sprache zur Verfügung zu stellen: Die Sätze sind kurz und einfach formuliert. Dafür gibt es Richt­linien. Barrierefreie Angebote haben einen solchen „Easy-to-read-Modus“ – oder sie stellen Gebärden­sprach­videos zur Verfügung.
  • Unter­titel. Audios wie Podcasts oder Videos sollten für gehörlose und hörbehinderte Menschen grund­sätzlich unter­titelt sein – mit Texten, die nicht nur das gesprochene Wort enthalten, sondern auch Geräusche beschreiben, die für das Verständnis wichtig sind.

Leichte Sprache

  • Leichter Lernen. Nicht nur Gehörlose profitieren vom Einsatz der „Leichten Sprache“, die als barrierefrei gilt, einfach und klar ist. Sie ermöglicht es auch Menschen mit kognitiven Beein­trächtigungen oder geistigen Behin­derungen, am digitalen Leben teil­zunehmen.
  • Kurze Sätze. Für die „Leichte Sprache“ gelten besondere Regeln: Die Sätze sollen kurz sein. Die Grenze liegt bei 15 Wörtern. Lange Sätze müssen aufgeteilt werden. Am besten werden Haupt­sätze gebildet. Fremdwörter und Fach­begriffe sollten vermieden werden. Ausgangs­punkt ist die Alltags­sprache. Konjunktive und die Passivform gehören nicht in die „Leichte Sprache“. Zahlen in Ziffern sind leichter lesbar. Texte sollten grund­sätzlich nur wenige Zahlen­angaben erhalten. Lange Wörter wie das Behindertengleich­stellungs­gesetz werden lesbarer, wenn sie getrennt werden – in Behinderten-Gleich­stellungs-Gesetz etwa. Ein Beispiel für einen Artikel in Leichter Sprache bietet die Übersetzung des Artikels zum Computerführerschein in Leichte Sprache.

Menschen mit motorischen Einschränkungen

  • Maus-Alternativen. Benutzer, deren motorische Bewegungs­fähig­keit einge­schränkt ist, zum Beispiel Spastiker oder Quer­schnitts­gelähmte, haben oft Schwierig­keiten, eine Maus zu bedienen. Deshalb sind sie darauf angewiesen, dass sich Computer­programme und Internet­seiten auch ausschließ­lich über die Tastatur steuern lassen. Die Navigation erfolgt dann zum Beispiel über die Tabulatoren- oder die Pfeiltasten. Es können auch bestimmte Shortcuts einge­richtet werden. Das sind Tasten­kombinationen, die bestimmte Befehle ausführen. Buttons zum Ankli­cken sollten nicht zu klein und nicht zu nah beieinander liegen.
  • Zeit-Fenster. Motorisch einge­schränkte Menschen benötigen oft mehr Zeit, etwa um Eingabefelder auszufüllen. Zeit­begrenzungen benach­teiligen sie.
  • Hilfs-Technologien. Barrierefreie Angebote müssen die Nutzung durch sogenannte assistive Technologien erlauben. Zu diesen Hilfs­mitteln zählen zum Beispiel Spezial­tastaturen wie Einhand­tastaturen oder solche mit extra großen Eingabetasten sowie Spezialmäuse, die sich beispiels­weise über Kopf­bewegungen steuern lassen.
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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • phmeyer am 06.05.2014 um 14:12 Uhr
    Barrierefreies E-Learning auf www.e-teaching.org

     
    Das E-Learning-Informationsportal e-teaching.org bietet eine Vertiefung zum Thema unter http://www.e-teaching.org/didaktik/konzeption/barrierefreiheit/
     
    Die Aufzeichnung eines Online-Events zu barrierefreiem E-Learning, das im Oktober 2013 stattfand, kann außerdem hier angesehen werden: http://tinyurl.com/noj5r4u

  • phmeyer am 06.05.2014 um 14:07 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • phmeyer am 06.05.2014 um 14:07 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.