Barrierefreies E-Learning

Hinder­nisfrei zum Computer­führer­schein

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Computer und Internet sind für Menschen mit Behin­derung „Tore zur Welt“: So können sie sich informieren, kommunizieren und im Alltag selbst­ständiger agieren. Auch im Beruf und in der Aus- und Weiterbildung schaffen PC und WWW Chancen. Das setzt allerdings voraus, dass E-Learning-Angebote und Prüfungen barrierefrei sind und trotz der Behin­derung ohne Schwierig­keiten absol­viert werden können. Noch ist die Auswahl auf dem offenen Weiterbildungs­markt begrenzt. Ein Licht­blick ist die barrierefreie Prüfung zum ECDL, dem europäischen Computer­führer­schein.

Mehr Freiheit durch das Internet

Gerhard Jaworek kann nicht sehen. Deshalb stand er im Alltag schon vor so mancher Hürde: seien es die fehlenden Blindenleit­systeme in öffent­lichen Gebäuden, in denen er sich nicht ohne Hilfe zurecht findet, oder der Induktions­herd und die Wasch­maschine mit Touchs­creen, die er nicht bedienen kann. „Computer und Internet erleichtern mir das Leben, vieles ist damit einfacher geworden“, sagt er: Jaworek surft viel im World Wide Web, nutzt den PC zum Fernsehen und steuert seinen Haushalt über unzäh­lige Smartphone-Apps. Jaworek ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Karls­ruhe und nutzt die Medien auch im Job und beim Lernen. Fachbücher kann er sich zum Beispiel vom Rechner vorlesen lassen, über sogenannte Screenreader – das ist Software, die den Bild­schirm­inhalt auto­matisch vorliest. Damit steht Jaworek nicht allein. Eine Studie der „Aktion Mensch“ ergab: Menschen mit verschiedenen Behin­derungen wie Blindheit, Gehörlosig­keit, geistigen oder motorischen Einschränkungen nutzen Computer und Internet intensiver als der Bundes­durch­schnitt – vor allem, um sich zu informieren und mit anderen zu kommunizieren. Dank Computer und Web können sie ein selbst­ständigeres Leben führen.

Hier finden Sie alles über den Europäischen Computer­führer­schein, mit einer Über­setzung in „Leichte Sprache“: ECDL – Was ist das eigentlich?

Bildung ohne Barrieren – Angebote fehlen

PC und Internet erleichtern auch die Weiterbildung, denn mithilfe von E-Learning-Angeboten können Menschen mit Behin­derung lernen, wann und wo sie wollen. Die Treppen zum Seminarraum, die oberen Regalreihen in Biblio­theken sind dann kein Problem mehr. Noch ein Vorteil: Jeder kann in seinem eigenen Tempo lernen. Das klingt alles in allem wunder­bar, aber wie in der realen Welt treffen Menschen mit Handicap auch auf Barrieren in der virtuellen Welt: Seiten sind für Screenreader nicht erkenn­bar, die Farb­kontraste auf der Seite sind zu schwach, viele Informationen werden nur optisch oder akustisch trans­portiert – ohne Alternativen für Nutzer, die nicht sehen oder hören können. Damit Menschen mit Behin­derung tatsäch­lich vom E-Learning in der beruflichen Bildung profitieren können, müssen zum Beispiel Lernportale oder Lernsoftware frei von solchen Hürden sein. Das ist jedoch auf dem offenen Weiterbildungs­markt noch so gut wie nicht der Fall. Schulen und Hoch­schulen sind da vielfach einen Schritt weiter. Auch einige Unternehmen machen ihren Mitarbeitern barrierefreie E-Learning-Angebote. Die Allianz AG hat zum Beispiel ein preis­gekröntes inter­aktives Lern­skript entwickeln lassen, das Mitarbeiter mit Behin­derung ebenso nutzen können wie Beschäftigte ohne Einschränkungen.

Einsatz tech­nischer Hilfs­mittel erlaubt

Für alle zugäng­lich ist dagegen das barrierefreie Angebot zum Computerführerschein ECDL, der von der in der Dublin ansässigen ECDL-Stiftung heraus­gegeben wird. Die European Computer Driving Licence ist ein interna­tional anerkanntes Zertifikat, mit dem sich IT-Kennt­nisse nach­weisen lassen. Die Prüfung dazu können Menschen mit Handicap unter barrierefreien Bedingungen ablegen. Gerhard Jaworek bekam als Nicht-Sehender zum Beispiel mehr Zeit, die Aufgaben zu lösen. „Ich durfte außerdem einen Screenreader einsetzen“, so Jaworek. Auf Abbildungen wird bei den Aufgaben verzichtet und die Online-Prüfung ist allein über die Tastatur steuer­bar: Blinden ist die Benut­zung der Maus nicht möglich. Dass solche Hilfs­mittel verwendet werden dürfen, scheint selbst­verständlich – ist es aber nicht: „Wenn blinde Menschen eine Prüfung ablegen, ist es üblich, dass jemand neben ihnen sitzt, die Aufgaben vorliest und sich vom Prüf­ling die Antworten diktieren lässt. Das sind Methoden aus der didaktischen Stein­zeit“, sagt Gerhard Weber, der an der Tech­nischen Universität Dresden das Fach „Mensch-Computer-Inter­aktion“ lehrt. Insofern markiere die barrierefreie Prüfung zum ECDL einen Meilen­stein, betont er.

„Ein absolut gleich­wertiger Abschluss“

„Beim ECDL müssen alle Prüf­linge die gleichen Kennt­nisse nach­weisen. Menschen mit Handicap dürfen jedoch Technologien einsetzen, mit der sie ihre Einschränkung kompensieren können. Das dauert oft länger, daher bekommen sie mehr Zeit zum Lösen der Prüfungs­aufgaben“, erklärt Hartmut Sommer von der Dienst­leistungs­gesell­schaft Informatik (DLGI). Die ist in Deutsch­land für das IT-Zertifikat zuständig. Was den barrierefreien Computer­führer­schein einzig­artig macht: „Der ECDL ist ein absolut gleich­wertiger Abschluss, durch den Menschen mit Behin­derungen ihre Fähig­keiten im Umgang mit der Informations- und Kommunikations­technologie nach­weisen können. Bei Bewerbungen ist das viel wert“, so Sommer. Die barrierefreie Prüfung ist nicht nur auf Blinde und Menschen mit Sehbehin­derungen abge­stimmt. Sie richtet sich genauso an hörbehinderte und gehörlose Menschen, an Personen, die in ihren geistigen Fähig­keiten oder hinsicht­lich der Mobilität einge­schränkt sind, und nicht zuletzt an Menschen mit Lern­schwierig­keiten wie Legasthenie oder Dyskalkulie, also einer Lese- oder Rechen­schwäche.

Barrierefreies Lernen braucht bestimmte Voraus­setzungen

Das Beispiel ECDL zeigt: Barrierefreie Bildung braucht bestimmte Voraus­setzungen bei der Gestaltung und Konzeptionierung der E-Learning-Produkte. Jede Art von Behin­derung bringt ihre eigenen Anforderungen mit sich – das zeigt die Übersicht über digitale Barrieren. Darüber hinaus finden sich im Internet viele Seiten, die Informationen und Leitfäden für eine barrierefreie Gestaltung liefern. Vorgaben macht auch die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (Barrierefreie Informations­technik-Verordnung, BITV 2.0). Sie basiert auf dem Behindertengleich­stellungs­gesetz (BGG). Demzufolge muss Teilhabe für alle möglich und sollten PC-Programme sowie virtuelle Inhalte im Netz allgemein zugäng­lich sein. Die BITV 2.0. legt dafür Stan­dards fest – ebenso wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die Richt­linien für barrierefreie Webinhalte.

Vier goldene Regeln für ein „Netz für alle“

Grund­sätzlich gelten laut WCAG für die virtuelle Barrierefreiheit vier „Goldene Regeln“:

  • Die Angebote müssen wahr­nehm­bar sein. Das lässt sich erreichen, indem etwa für Bilder oder Grafiken Alternativen zur Verfügung stehen. Das können beschreibende Texte sein. Aber auch Symbole oder eine einfachere Sprache erhöhen die Wahr­nehm­barkeit.
  • Die Tools müssen bedien­bar sein. Das wird zum Beispiel dadurch sicher­gestellt, dass alle Funk­tionen auch ausschließ­lich über die Tastatur verfügbar sind oder ausreichend Zeit zur Verfügung steht, Inhalte zu lesen und zu benutzen.
  • Die Inhalte müssen verständlich sein. Dabei kommt es darauf an, dass die Texte leicht verständlich und lesbar sind. Dafür können beispiels­weise die Regeln der Leichten Sprache angewendet werden.
  • Die Webangebote müssen robust sein. Das bedeutet, dass sie mit gebräuchlicher aktueller und möglichst auch mit zukünftiger Technik kompatibel sein sollen. Sie müssen ebenfalls über Hilfs­technologien wie Bild­schirmlese­programme, Spezial­tastaturen oder Ähnliches nutz­bar sein.

Hinder­nisse melden und beseitigen

Nicht nur beim E-Learning, auch im restlichen Internet gibt es noch zahlreiche Hürden. Zur Barrierefreiheit sind derzeit nämlich nur Bundes­behörden verpflichtet – für alle anderen ist sie eine freiwil­lige Leistung. Für die Verbesserung der Situation setzt sich unter anderem das Projekt Digital informiert – im Job integriert ein. Unter anderem betreibt es die Meldestelle für digitale Barrieren. An sie können sich all jene wenden, die beim Surfen im Web auf Hinder­nisse stoßen. Jedem konkreten Hinweis wird nachgegangen – und im besten Fall verändert sich etwas. Leiter Christian Radek hat schon einiges bewirkt: „Manche Seiten gewähren Zugang zu den Inhalten nur, wenn man eine Eingabe in einem Sicher­heits­feld macht“, erklärt er. Solche sogenannten Captchas sind für Blinde und Sehbehinderte aber ein unüber­wind­bares Hindernis. „Wir haben auf eine Meldung eines Nutzers hin bewirkt, dass der Webauftritt für den Rund­funk­beitrag zum Beispiel nun zusätzlich auch ein akustisches Captcha verwendet“, berichtet Radek. Nicht immer hat er solchen Erfolg – das barrierefreie Internet, das zum Surfen und Lernen für alle zur Verfügung steht, ist momentan noch Zukunfts­musik.

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Kommentarliste

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  • phmeyer am 06.05.2014 um 14:12 Uhr
    Barrierefreies E-Learning auf www.e-teaching.org

     
    Das E-Learning-Informationsportal e-teaching.org bietet eine Vertiefung zum Thema unter http://www.e-teaching.org/didaktik/konzeption/barrierefreiheit/
     
    Die Aufzeichnung eines Online-Events zu barrierefreiem E-Learning, das im Oktober 2013 stattfand, kann außerdem hier angesehen werden: http://tinyurl.com/noj5r4u

  • phmeyer am 06.05.2014 um 14:07 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • phmeyer am 06.05.2014 um 14:07 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.