
Autounfall. Wenn beide eine Mitschuld trifft, müssen Fahrer mit Vollkaskoschutz bei der Regulierung aufpassen, sonst verlieren sie viel Geld. © Getty Images / Andrey Popov
Vollkaskoversicherte verschenken nach Unfall oft bares Geld. Gibt es eine Mitschuld, holen sie per Quotenvorrecht leicht über 1 000 Euro mehr raus. So funktioniert es.
Wer hat Schuld? Wenn die Antwort „Jeder ein bisschen“ lautet, müssen beide Unfallbeteiligte einen Teil des Schadens tragen. Das heißt nicht, dass sie ihren Schaden selbst zahlen. Vielmehr springen zunächst die Kfz-Haftpflichtversicherer über Kreuz ein. Wie viel welcher Versicherer übernimmt, richtet sich nach der Höhe der Teilschuld. Meist einigen sich beide auf Haftungsquoten, zum Beispiel 20, 30 oder auch 50 Prozent. Dann bleiben beide Fahrer auf einem hohen Eigenanteil sitzen – auch wenn sie eine Vollkasko haben.
Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest erklären, was dahinter steckt und zeigen auf, wie der Regulierungsweg in solchen Fällen am besten vonstatten geht.
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Dieser Artikel hat mich mehr als fasziniert: - ich darf a l s o ggf. wählen,
wie ich meine bzw. gegnerische Versicherung z. Regulierung
zu meinem Vorteil ansprechen darf !??
Das wäre ja endlich 'mal sone Idee der Augenhöhe,
zw. mir als Anspruchsteller u. eigener bzw. gegnerischer Kfz-Versicherung, oder ?
Ganz besonders gefällt mir Ihre, der Stiftung-Aussage,
die Versicher täten pragmatisch regeln,
den anteiligen Beitrag zu erstatten, f. zukünftigen Rückstufungsbetrag !!!
Hammer (!) - kann ich nur sagen zu Ihrem, der Stiftung-Beitrag,
wenn das alles so gehen sollte (!).
Denne ! -
- damit dürften viele liebe Leutz finanzieren können das Abo zu finanzTest, oder ??
m. viel freu
grüßt Sie der / Ihr
fri3dolin
@Merapi: Das Quotenvorrecht ergibt sich aus § 86 Abs. 1 Satz 2 VVG. Der Vollkaskoversicherte hat sich den Erhalt der Kaskoleistungen durch höhere Beiträge erkauft. Ihm steht dieser erkaufte Vorteil in erster Linie zu (und erst in zweiter Linie dem Versicherer). Das Quotenvorrecht reduziert also nicht automatisch den zu ersetzenden Schaden durch die Gegenseite. Die Gegenseite ist dazu verpflichtet, maximal die ersatzfähigen Positionen entsprechend der Haftungsquote ausgleichen, mit oder ohne Quotenvorrecht. (maa)
... warum der gegnerische HP-Versicherer bei einigen Positionen aufgrund des Quotenvorrechts 100 % zu zahlen verpflichtet sein soll, bei anderen Postionen jedoch weiterhin nur entsprechend der Quote.
Das kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.
Gibt es entsprechende Urteile, aus denen das abgeleitet wurde?
Wenn Sie eine Begründung nachliefern, wird es für Betroffene sicher einfacher, diese Positionen auch in voller Höhe beim gegnerischen HP-Versicherer durchzusetzen.
Vorab ein herzliches Dankeschön!
Ganz toller Tipp für den Fall des Falles. Selbst wenn der (Un-) Fall nicht eintritt, hat sich Finanz-Test allein für den Hinweis auf diese Möglichkeit schon gelohnt!