Ein Autohersteller darf eine Reparatur im Rahmen der Garantie nicht verweigern, bloß weil der Kunde das Auto nicht wie vorgeschrieben regelmäßig zur Inspektion in eine Vertragswerkstatt gebracht hat. Eine solche Klausel in den Garantiebedingungen ist unwirksam, wenn sie auch Fälle umfasst, in denen der Schaden am Auto nicht auf die unterlassene Wartung zurückzuführen ist (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 293/10).
Achtung: Das Urteil gilt nur für Garantien, die extra bezahlt wurden. Geben Hersteller freiwillig eine Garantie wie beim Neuwagenkauf üblich, dürfen sie Inspektionen in der Vertragswerkstatt zur Bedingung machen.
-
- Der Europäische Gerichtshof macht deutschen Gerichten Dampf: Käufer von Autos mit illegaler Motorsteuerung müssen viel häufiger Entschädigung bekommen, urteilte er.
-
- Gebrauchtwagenkauf von privat oder vom Händler? Stiftung Warentest sagt, worauf Sie beim Autokauf achten müssen und woran Sie unseriöse Händler erkennen.
-
- EuGH-Urteil: Alle bis September 2021 aufgenommenen Kredite sind widerruflich. Chance für Autokäufer: Sie sparen Tausende Euro. Aber nur, wenn sie das Auto noch haben.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.