Aktienanleihen gelten als Finanzinnovationen. Alle Erträge sind steuerpflichtig.
Aktienanleihen funktionieren nach demselben Prinzip wie Discountzertifikate: Die Bank gibt eine Schuldverschreibung aus und verknüpft sie mit einem Optionsgeschäft. Trotzdem gelten für beide Papiere unterschiedliche Steuerregelungen.
Die Aktienanleihe ist eine so genannte Finanzinnovation. Der Anleger muss alle Erträge aus der Anleihe wie Zinsen versteuern, auch Kursgewinne. Es spielt keine Rolle, wie lange er das Papier gehalten hat. Dagegen unterliegt der Gewinn aus einem Discountzertifikat der Spekulationsteuer und ist nach zwölf Monaten steuerfrei.
Der Anleger kann Kursverluste aus der Aktienanleihe mit den Zinserträgen aus derselben Anleihe oder anderen Papieren verrechnen. Er kann Verluste auch mit Dividendeneinkünften und sogar mit seinem Gehalt oder gewerblichen Einkünften verrechnen.
Nicht gestattet ist allerdings, diese Verluste gegen Spekulationsgewinne aufzurechnen.
Sollte der Anleger Aktien statt Geld zurückbekommen, unterliegt dieses Aktiengeschäft beim Verkauf wiederum der Spekulationsteuer. Sollten die Aktien zulegen, kann sie der Anleger erst nach Ablauf von zwölf Monaten steuerfrei veräußern. Die Frist beginnt am Tag der Einbuchung.
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