
Wenn Verluste die Gewinne überwiegen, kann das die Steuer senken. © mauritius images
Kann ich meine Gewinne aus Aktienverkäufen mit meinen Verlusten aus Fondsverkäufen verrechnen, damit ich nur auf den Rest Abgeltungssteuer zahlen muss?
Ja, Gewinne aus Aktienverkäufen können Sie mit Verlusten aus Ihren übrigen Kapitalanlagen wie Aktienfonds verrechnen. Aber Achtung, umgekehrt gilt das nicht: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen Sie nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnen. Sie schmälern damit nicht Ihre Gewinne aus anderen Kapitaleinkünften. Wenn Sie mehrere Depots bei unterschiedlichen Banken besitzen, ist die Verrechnung komplizierter als bei ein und derselben Bank. Dann benötigen Sie eine Verlustbescheinigung der Bank, bei der Sie die Verluste eingefahren haben.
Die Bescheinigung können Sie bis zum 15. Dezember fürs laufende Jahr beantragen. Damit können Sie die Verluste in Ihrer Steuererklärung mit Gewinnen aus Depots bei anderen Banken ausgleichen. Die Verluste tragen Sie in der Anlage KAP in die Zeilen 10 bis 11 ein. Die Verlustbescheinigung Ihrer Bank müssen Sie als Beleg miteinreichen.
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