Einkaufen im Internet ist praktisch und bequem. Kennt der Kunde seine Rechte und Pflichten jedoch nicht, kann es schnell Nerven kosten – und Geld. Die Stiftung Warentest erklärt in der März-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest die wichtigsten Regeln.
Der moderne Mensch kauft im Internet ein. Das spart Zeit, manchmal auch Geld, und oft ist die Auswahl größer, weil man schneller bei unterschiedlichen Anbietern vergleichen kann. Was aber, wenn das bestellte Produkt fehlerhaft geliefert wird? Oder kaputt ist? Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrer März-Ausgabe die wichtigsten Regeln zusammengefasst, damit in der digitalen Einkaufswelt nichts mehr schief geht. So sollte man alle Mails um die Bestellung herum speichern und auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle im Internet bestellten Waren können innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden. Sind sie defekt, müssen Gewährleistungsrechte innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden. Generell gilt bei defekter Ware: Kunden dürfen nicht mit entstehenden Kosten belastet werden. Trotzdem kann nicht jedes Paket unfrei zurückgeschickt werden. Wenn etwas nicht stimmt, sollte man sofort Kontakt mit dem Händler aufnehmen, bevor Pakete mehrfach hin- und hergeschickt und dann in der zentralen Paketannahme kostenpflichtig eingelagert werden. In solchen komplizierten Fällen, wie sie in Finanztest vorgestellt werden, hilft dann nämlich nur noch der Anwalt. Besser ist also, vorher klug zu sein anstatt erst durch den Schaden.
Der ausführliche Bericht findet sich in der März-Ausgabe von Finanztest oder im Internet unter www.test.de.
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